Ebenso haben alle Gmeinde ihren Strombezug neu auszuschreiben.
Dies gilt nach der EuGH- Rechtsprechung zu \"Inhouse\"- Geschäften auch für alle Gmeinden, welche Stadtwerke betreiben, an denen jedoch ein privater Dritter beteiligt ist.
Wegen des Wertes des vertraglich zu bindenden Strombezuges wird oft eine europaweite Ausschreibung erforderlich sein.
Der Rechnungshof kümmert sich nur um die Landeskasse.
Die Ausschreibungen sind jedoch zugleich notwendig, um den Wettbewerb anzukurbeln.
Oft ändert sich die Verhandlungsposition merklich:
http://www.freies-wort.de/nachrichten/resyart.phtm?id=939408Ebenso ist der Erdgasbezug öffentlich auszuschreiben.
Ein Teil des hohen Preisniveaus dürfte auf den freihändigen Vergaben beruhen. Oft dürfte es sich um langjährige Beirats- Kungelrungen und Informationsreise- Bekanntschaften handeln, welche dazu verleiten, ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren nicht durchzuführen.
Oft wird es schlichte Unkenntnis der Kommunen sein, dass öffentlichen Vergaben zu erfolgen haben. Diese lassen sich allzuoft von den etablierten Energiedienstleistern insoweit informieren.....
Dies betrifft auch den Energiebezug von Stadtwerken selbst.
Diese können nicht einfach mit ihren bisherigen Vorlieferanten, die oft noch Gesellschafter sind, die Bezugsverträge unter Abänderungen verlängern.
Auch diese Bezugsverträge sind europaweit auszuschreiben.
Bürger und Verbraucher müssen in ihrem eigenen Interesse darauf drängen, dass solche Vergabeverfahren durchgeführt werden, um Kungelei zu erschweren und den Wettbewerb zu befördern.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt