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Autor Thema: Stadtwerke Neuss  (Gelesen 5884 mal)

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Offline neusser2005

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Stadtwerke Neuss
« am: 20. März 2006, 10:25:35 »
Hier ein Auszug aus einer Presseveröffentlichung der Stadtwerke Neuss mit der Frage ob sich dadurch wirklich mein Einspruch erledigt hat ?

Stadtwerke öffnen Gasmarkt zum 1. Mai

Neusser Stadtwerke-Kunden können künftig ihren
Gaslieferanten frei wählen.

Entgegen der ursprünglichen Überlegungen, den Gasmarkt in Neuss nicht früher, als vom Gesetzgeber vorgegeben zu öffnen, geht die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH jetzt in die Offensive und öffnet ihr Netzgebiet für Haushaltskunden bereits zum 1. Mai. Ab dann können Kunden der swn ihren Gaslieferanten frei wählen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Heinz Runde: „Nach der Ankündigung der überregionalen Gasversorger, ihre Netze bereits ab dem 1. April für Mitbewerber zu öffnen, haben auch wir uns eingehend mit diesem Thema beschäftigt. Nach intensiven Gesprächen und einem umfangreichen Informationsaustausch mit unserem Mitgesellschafter, der Thüga AG, können wir bei der vorzeitigen Öffnung unseres Gasmarktes jetzt einen ähnlichen Weg beschreiten wie die großen Gasversorger.“
Der Stadtwerke-Geschäftsführer begründet diese Offensiv-Strategie der swn zum jetzigen Zeitpunkt mit dem positiven Echo der Kunden und Mitglieder der swn-Aufsichtsgremien nachdem die Stadtwerke im Februar ihre Gaspreise offen gelegt hatten.
„Mit dem jetzigen Schritt – der Öffnung des Marktes in Neuss – räumen wir unseren Kunden nun die Möglichkeit ein, sich ihren Gaslieferanten frei zu wählen.“

Neusser Gaspreis ist günstig
Da die swn mit ihren Gaspreisen im NRW-weiten Vergleich der Gasversorger bekanntlich günstig sind, geht Runde davon aus, dass nur wenige Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Während sich die Neusser zum 1. Mal dem Wettbewerb freiwillig stellen, ist eine bundesweite Freigabe des Gasmarktes frühestens am 1. Oktober möglich.
 
Wie funktioniert der Lieferantenwechsel
Wechselwillige Stadtwerke-Kunden können sich ab sofort nach einem anderen Gashändler umsehen und mit diesem einen Liefervertrag abschließen. Die Stadtwerke stellen dem Händler am Zähler des Kunden das benötigte Erdgas bei. Dies ist zurzeit die einzige Möglichkeit, Wettbewerb im Tarifkundenbereich zu praktizieren, da es bislang kein anderes Netzzugangsmodell gibt. Die Zählerablesung und Abrechnung des Gasverbrauchs wird als Dienstleistung weiter von den Stadtwerken angeboten.

Es besteht kein Grund zur Klage
Die Neusser Stadtwerke beliefern rund 33 000 Kunden in ihrem Versorgungsgebiet mit Erdgas. „Lediglich 40 Kunden haben nach ihrem Einspruch ihre Zahlung an die Stadtwerke gekürzt“, erklärt Hunke, Leiter Erdgasbeschaffung / Vertrieb bei den swn. „Spätestens jetzt haben gerade diese Kunden keinen Grund mehr zu Klage. Falls sie einen Gashändler finden, der ihnen ihr Erdgas zu günstigeren Konditionen liefert, können sie ohne Probleme ihr Vertragsverhältnis mit uns lösen.“

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Neuss
« Antwort #1 am: 20. März 2006, 13:56:47 »
@neusser2005

Diejenigen, welche die Rechnungen gekürzt haben, hatten nicht unbedingt Grund zur Klage. Klagen muss ja bekanntlich das EVU. Das bleibt auch so.

Der Versorger beliebt weiter zu einer möglichst preisgünstigen Versorgung verpflichtet, was kontrolliert werden können muss.

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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