Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Brauche Hilfe zur Antwort des Gasversorgers wg Landeskartell  (Gelesen 5354 mal)

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Offline kasper48

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Hallo zusammen,
ich habe zwar einiges in dem Forum hier gelesen, bin aber in einigen Punkten doch noch nicht sicher, wie ich mich richtig verhalten soll, deshalb nochmal Fragen über Fragen...

Die Situation ist folgende:
Ich bin Kunde bei der badenova in Freiburg, habe Anfang des Jahres Widerspruch eingelegt und habe inzwischen Antwort bekommen...
In dem Brief schreibt die badenova einen Haufen blublublub, und am Schluß steht, daß die Landeskartellbehörde die Preise für unbedenklich hält (weil sich badenova verpflichtet hat, bis Ende des Jahres die Preise nicht mehr zu erhöhen - nachdem sie zum 1.1.06 um 0,5c erhöht wurden!!), und daher die Kunden auch nicht mehr dazu ermutigt, Widerspruch einzulegen.
\"Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, daß wir auf der Erdgaspreiserhöhung in der Ihnen bekannten Form und Höhe sowie auf unser daraus resultierenden Forderungen in vollem Umfang bestehen.\"
Und: \"Schließlich ist es uns wichtig, daß Sie sich gut und fair versorgt fühlen.\"  :lol:

Vom Ton her also eher ein \"netter\" und \"aufklärender\" Brief, keine Sperr-Androhung oder ähnliches. Zudem wurden in der letzten Zeit Anzeigen in der Tagespresse usw veröffentlicht, aus denen zu entnehmen war, daß badenova der Landeskartellbehörde gegenüber die Kalkulation offen gelegt hat, und diese die Preise mehrfach bestätigt habe. Interessanterweise stand dann noch dabei, daß nur 200 von 150.000 Privatkunden Widerspruch eingelegt hätten - warum die allerdings wegen 200 Gasrebellen so einen Wirbel machen und 4 Sonderseiten in ihrem Infoblatt plus diverse Anzeigen dafür verwenden... Versteh´ das einer...

Hier also meine Fragen dazu:

Wie muß ich mich korrekterweise weiterverhalten - also als Antwort auf den Brief?

Können die überhaupt meinen Widerspruch abweisen??

Ich weiß, daß die Billigkeitsprüfung nur durch ein Gericht vorgenommen werden kann. Trotzdem irritiert der Hinweis, daß das Landeskartellamt die Preise für unbedenklich hält, enorm, weil es in vielen Foren ja hieß, man soll eine Kopie des Widerspruchs an die Landeskartellbehörde schicken.
Wie seht ihr die Chancen, daß badenova vor einem Gericht tatsächlich damit durchkommen würde?

Was für ein Risiko gehe ich jetzt eigentlich ein, wenn ich die Abrechnung, die ja erst im April kommt, herunterrechne und nur den Restbetrag überweise? Wenn ich Widerspruch einlege, heißt das ja nicht automatisch, daß ich badenova vor Gericht bringe, oder? Irgendwie habe ich dazu einiges gelesen, bin aber am Schluß nur noch verdatterter dagestanden, weil die einen meinten, sich verklagen lassen wäre sinnvoller (Prozesskostenrisiko usw), die anderen denken natürlich genau das Gegenteil. Ich bin juristisch gesehen absoluter Laie, deshalb will ich eigentlich nur wissen, ob ich irgendwann im dümmsten Fall für irgendwelche Gerichtskosten usw aufkommen müssen könnte, wenn ich \"nur\" Widerspruch bei dem Gasversorger selbst einlege?

Ich bin erst seit Februar 2005 Kunde der badenova, macht das irgendeinen Unterschied bei der Kürzung der Preise? Oder kann ich auch auf das Preisniveau von September 2004 kürzen, obwohl ich zu dem Zeitpunkt noch gar kein Kunde war? Immerhin habe ich im Februar 2005 die Preise mit dem Vertragsschluß ja irgendwie akzeptiert, oder?

Ich hoffe, irgendjemand erbarmt sich meiner :D
Vielen Dank für die Mühe und Arbeit, falls jemand antwortet - oder auch nur liest...

kasper48

Offline Cremer

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Brauche Hilfe zur Antwort des Gasversorgers wg Landeskartell
« Antwort #1 am: 15. März 2006, 14:51:58 »
@kasper48,

war bereits hier im Forum mehrfach besprochen worden.

Widerspruch sollten Sie bekräftigen mit erneutem Schreiben.

Wiederspruch nach Musterbrief gemäß § 315 geht nicht abzuweisen.

Landeskartellbehörde setzt nur die max. Erhöhungen fest und schaut, dass keiner zu stark erhöht.

Kürzen Sie die Abschläge anhand des Verbrauches, insbesondere vor der Überweisung des letzten Abschlages.

Sie müssen nach den Preisen Sept, 2004 bezogen auf Ihren Verbrauch auf alle Fälle eine Nachzahlung haben. Deshalb den Abschlag soweit einkürzen, dass eine Nachzahlung auf den von Ihnen errechneten Gesamtpreis rauskommt und nur diesen Betrag im April überweisen

Richtig, Sie könenn sich auf die Perise sep. 2004 beziehen, obwohl Sie noch kein Kunde waren. Auf den Preis Sep. 2004 bezieht sich ja auch der Musterbrief.

Legen Sie auch Widerspruch gegen die Preishöhe an sich ein. Wenn noch nicht getan, dann Musterbrief im  ersten Absatz ergänzen \"und gegen die Pereishöhe an sich\" und erneut abschicken.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Brauche Hilfe zur Antwort des Gasversorgers wg Landeskartell
« Antwort #2 am: 15. März 2006, 18:39:20 »
@kasper48

Lesen Sie hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2888


Ich hielte es für unbillig, wenn ich schon für diesen Winter die Preise zahlen soll, die sonst ggf. erst im nächsten Winter der Höhe nach erforderlich wären....

Wahlkampfzeit ist auch die Zeit großer Worte um kleine Taten.

Ärgerlich ist allein, dass der Minister bewusst oder unbewusst wiederholt den Eindruck erweckt, er allein und sonst keiner könne die Kunden vor Ausbeutungsmissbrauch schützen.

Dankenswerterweise ist dem nicht so.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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