Hallo Leute,
liebe Forums Mitglieder
Ich wollte mich mal wieder melden.
In der Vattenfall Abrechnung von 2011, wollte Vattenfall erneut eine Nachzahlung von nun ca. 700.- Euro haben.
Nach meiner Abrechnung muss ich ca. 20 Euro nachzahlen.
Diese habe ich in der nächsten Rechnung einkalkuliert.
Ich habe alles Schriftlich der Vattenfall mitgeteilt inklusive meiner schönen bunten Excel Tabelle.
Und jetzt etwas neues!
Daraufhin schickt mir Vattenfall ein Brief. (Letzte mal war es 2007 ich habe darüber Berichtet)
Diese listet ungefähr ein dutzend Gerichtsurteile, wo der Einspruch gemäß BGB unzulässig sein soll.
LG Berlin, vom 03.Juli 2007, Az. 53S 42/07
LG München II, RdE 2007, 323
LG Kiel, RDE 2005, 53,54f.
LG Potsdamm, ZNER 2006, 288,
AG Friedberg, ZNER 2006, 281
AG Potsdam, Rde 2005. 207ff
LG Magddeburg, Rde2005 22ff.
LG Hannover, RdE 2004, 54 ff.
Schulz-Gardyan RdE 2003, 12
Stappert NJW 2003, 3177, 3179
Auch der BGH Urteil 28 März 2007 Az. VIII 144/06
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,6241.msg27186.html#msg27186BGH Urteil 13 Juni 2007 Az. VIII ZR 36/06
Natürlich alles ohne Mahnung ohne Drohung ohne Namen und ohne Unterschrift!
Ich werde mir die Hintergründe dieser Urteile in den nächsten Tagen bei uns im Forum einzeln durchlesen. Meine Vermutung ist, dass die Urteile für mich in keinster weise Anwendung finden.
Aber ich gebe auch gerne den versierteren den Vortritt!
Schöne Grüße aus dem eingeschneiten Norden
Cabello