Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Yello und widerspruch und deren Widerspruch: Was ist richtig  (Gelesen 10554 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline VIPP-Blitz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Hallo,
ich bin nun seit einem Jahr Kunde bei Yello. Mit Schreiben vom 2.Februar kam das Schreiben mit der Preisanpassung. Darauf habe ich mit dem Formbrief widersprochen.
Das 1.Schreiben hätten Sie nicht erhalten, also hab ich es Yello nochmal hingeschickt, diesmal per Einschreiben (ja, auch mir passieren solche Fehler).

Hier die Antwort von Yello:

Ihr Widerspruch zur Preisanpassung

7. März 2006

Guten Tag

ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 1. März 2006.

Ich kann Ihren Unmut bezüglich unserer Preisanpassung verstehen. Leider sind in der Vergangenheit unter anderem die Strombeschaffungskosten sowie auch die Belastungen für erneuerbare Energien gestiegen. Aufgrund dessen müssen wir zum 1. April 2006 unseren Preis entsprechend anpassen.

Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf §315 BGB sowie auf die Rechtsprechung der Billigkeitskontrolle und der Nachweispflicht der Kalkulationsgrundlage.

Yello ist ein Unternehmen im Wettbewerb, das bei Preisanpassungen strenge Anforderungen erfüllt: So informieren wir unsere Kunden immer 8 Wochen vor der Preisanpassung. Außerdem gilt bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht mit dem unsere Kunden flexibel sind.


Deshalb ist der §315 auf Yello nicht anwendbar, womit unser Schreiben vom 2. Februar 2006 seine Gültigkeit hat.

Auch die Verbraucherzentrale Hessen weist ausdrücklich darauf hin:
\"Wenn beim bisherigen und einem neuen Versorger ein so genanntes Sondervertragsmodell abgeschlossen wurde, in dem eine Regelung über die Preisanpassung getroffen wurde mit gleichzeitigem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, ist der Weg über §315 nicht möglich. \"

Auch in den zwischen uns vereinbarten AGB heißt es, dass Yello nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit berechtigt ist, die Preise an den dann gegenüber Neukunden geforderten Entgelt anzupassen.

Deshalb bitte ich Sie um Verständnis, dass wir Ihren Widerspruch nicht akzeptieren können.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne unter der Rufnummer 0721….


------------------------------------------------------

Nun, für ein Jahr hatte Yello den Preis garantiert.

Meine Antwort darauf war:
... Selbstverständlich können Sie die Preise erhöhen. Wenn diese der Billigkeit entsprechen und Sie dies nachweisen.
Ansonsten hab ich darauf verwiesen, daß sie von weiteren Schreiben absehen möchten und bei Bedarf den Rechtsweg beschreiten mögen.


Aber was ist nun richtig? Hat Yello Recht?

Sicher werd ich mit der Kündigung rechnen können, aber das ist erstmal egal.

Nette Grüße vom

VIPP-BLITZ

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Yello und widerspruch und deren Widerspruch: Was ist richtig
« Antwort #1 am: 08. März 2006, 18:45:29 »
Siehe hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2660

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2753

Nach dem Urteil des LG Potsdam, RdE 2004, 304 findet § 315 BGB auch auf einseitige Preisänderungen in Sonderverträgen Anwendung.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Yello und widerspruch und deren Widerspruch: Was ist richtig
« Antwort #2 am: 08. März 2006, 19:49:39 »
@VIPP-Blitz,

Wenn Sie bei Ihrer Standhaftigkeit bleiben da kann ich nur raten,
wird schlimmstenfall  Yello Sie aus dem Vertrag entlassen.

Sie werden dann automatisch vomörtlichen Netzanbieter versorgt.

Dort legen Sie ebenfalls umgehend nach Eingang der Anmeldung Widerspruch ein und akzeptieren nur die Preise vom Dezember 2004.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline VIPP-Blitz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Yello und widerspruch und deren Widerspruch: Was ist richtig
« Antwort #3 am: 09. März 2006, 18:08:03 »
Hallo,
Danke für die Antworten!

Hallo Cremer,
woher erfahr ich denn den Preis für enviaM aus dem Jahr 2004/Dezember? Und gibt es dafür ein gesondertes Schreiben?

Gruß
VIPP-Blitz

Offline windkraft

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Yello und widerspruch und deren Widerspruch: Was ist richtig
« Antwort #4 am: 10. März 2006, 12:28:58 »
ist ja  wohl kaum möglich, wo doch die Einspeisevergütungen pro Jahr um 5 % abnehmen.

Sicherlich hat die Anzahl der Einspeiser zugenommen und möchte die teuren Anlagen (Photovoltaik) vom EVU im Laufe der Zeit bezahlt bekommen, was ja auch verständlich ist!

Allerdings sollten die EVU\'s einmal gegenrechen, wieviel sie selbst an Kapital hätten einbringen müssen, um die mittlerweile installierte MW-Kapazität an erneuerbaren Energien ans Netz zu bringen!!!

Das eingesparte Geld, vom Finanzexperten gut angelegt, bringt ja wohl mehr Rendite ( und Kreditwürdigkeit), als wenn sie selbst hätten investieren müssen!!

Naja, dafür werden dann die Strommasten auch nicht richtig instand gehalten  :lol: . Die Dividendenausschüttungen an die Anleger sind halt wichtiger! (ich sollte nicht immer so ironisch werden  :wink: )

Allmählich sehe ich im Strommarkt Parallelen zu unserem Gesundheitswesen: nur wer sich selbst hilft, dem wird geholfen!!

Den EVU\'s kann man am meisten damit weh tun, indem man sich von ihnen unabhängig macht uns bei ihnen nichts mehr abnimmt. Das Jammern um die Energiekostenerhöhungen wird wohl letztendlich nicht zum Erfolg führen, da ja der Staat, also wir, ja auch kräftig an jeder Erhöhung mitverdienen. Wenn das nicht so wäre, dann wären auch schon  Alkohol und Tabak vom Markt verschwunden!

Grüße

windkraft

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
Yello und widerspruch und deren Widerspruch: Was ist richtig
« Antwort #5 am: 10. März 2006, 13:26:53 »
@VIPP-Blitz

Wir sind im Bezug auf Yello und enviaM in der gleichen Situation. Auch wir sind im Februar 2005 von enviaM zu Yello gewechselt und haben auch Anfang Februar die Erhöhungsankündigung von Yello erhalten. 12,5% im Strombereich sind ganz schön happig. Daher haben auch wir dagegen Widerspruch eingelegt und auch bis heute noch keine Antwort enthalten. Vielleicht ist es \"Masche\" von Yello, den ersten Widerspruch mal eben so im runden Ordner abzulegen.

Ich habe allerdings keine Eile mit meinen Widersprüchen. Hier zählt die Zeit eher für uns. Immerhin werde ich nur den alten Preis bezahlen und je später uns Yello verabschiedet, desdo länger zahlen wir den günstigeren Preis. (Dennoch werde ich mich demnächst noch einmal an Yello wenden.)

Man ist zwar auch nicht auf unsere Bitte, die Abschläge wieder zu kürzen, eingegangen, aber hier kann man ja durch eine Rücklastschrift wieder einen Ausgleich erlangen. Bei einer Preissteigerung von 12,5% geht das \"Spielchen\" mindestens 10 Monate gut. Und Ende des Jahres sind wir alle wieder ein wenig schlauer.

Den enviaM-Preis vom Jahres-Ende 2004 werde ich am Wochenende heraussuchen. Ich denke, dass ich die Unterlagen noch irgendwo aufgehoben habe. In jedem Fall habe ich noch unsere alte Abrechnung.

Ich melde mich wieder.


Viele Grüße

Monaco.

Offline VIPP-Blitz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Yello und widerspruch und deren Widerspruch: Was ist richtig
« Antwort #6 am: 10. März 2006, 14:59:28 »
Hi Monaco,
upppps: alte Rechnung: Da muß ich doch auch gleich mal nachschauen....
Ich hatte mich bei Yello im Bezug auf die Ablesemeldung  gemeldet und praktischerweise in der email zur Meldung auf das Schreiben hingewiesen. So blieb denen nichts weiters übrig als zu antworten.
Ansonsten hab ich das nur gemacht, weil ich nicht in Verzug geraten wollte, was den Widerspruch angegeht. Sprich: nicht widersprochen=akzeptiert!?
Mal sehen wie es bei Dir läuft. Heute kam die Einschreibekarte auf meinen Widerspruchs ->Widerspruch->Widerspruch. Da ich denen ja geschrieben habe: Sehen Sie bitte von weiteren Schreiben ab, werd ich auch darauf nicht reagieren.

...

So, hab mal nachgeschaut: Preis bis 2.12.2004 (Ablesedatum) 14,08 netto-cent = 16,68 cent Brutto.

Muß ich jährlich 2% zugeben?
Was ist eigentlich mit dieser omminösen EEG-Abgabe. Der nette RA von hier hatte ja da mal was geschrieben.... Muß ich das auch zum Abzug bringen?

Wenn schon Ärger, dann soll es sich wenigstens lohnen!


Gruß
VIPP-Blitz

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Yello und widerspruch und deren Widerspruch: Was ist richtig
« Antwort #7 am: 10. März 2006, 21:49:59 »
@VIPP-Blitz

2% Zuschlag vergessen Sie.

Die uschläge für EEG und KWKG sind gemäß LG Münster vom 9.2.2005 spitz abzurechnen.

Ich habe dies deshalb bei meine  SW KH ebenfalls im August angekündigt, diese in der JR in Abzug zu bringen .
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
Yello und widerspruch und deren Widerspruch: Was ist richtig
« Antwort #8 am: 12. März 2006, 10:46:49 »
Da hab\' ich doch das Preisblatt der enviaM tatsächlich noch gefunden:

Da steht folgendes geschrieben:

Preisstand gültig ab 01.03.2004:
enviaM single (0-2.000 kWh/Jahr): 16,97 Cent (VP) + 66,00 € (GP)
enviaM family (2.001-5.000 kWh): 16,07 Cent (VP) + 84,00 € (GP)
enviaM maxi (ab ca. 5.001 kWh): 15,46 Cent (VP) + 114,00 € (GP)

Je nach individuellem Jahresverbrauch wird automatisch das günstigste Angebot abgerechnet, selbst wenn sich der Stromverbrauch mit der Zeit verändert.

VP= Verbrauchspreis (1, 2)
GP= Grundpreis (1)

(1) incl. 16% MwSt., Netztnutzungsentgelte und Zählerverrechnungsentgelte
(2) incl. Stromsteuer (2,05 Cent/kWh), und Konzessionsabgaben; incl. 0,51 Cent/kWh gemäß EEG und incl. 0,284 Cent/kWh gemäß KKW-Gesetz

Die Bezahlung erfolgt über die Teilnahme am Lastschriftverfahren (lt. Prospekt: Ihr Verbrauch zählt - enviaM privat.)

Auch die Preise des Allgemeinen Tarifs (enviaM basis) hab ich noch:
bis 31.12.2004: 16,68 Cent/kWh, ab 01.01.2005: 17,96 Cent/kWh
Grundpreis blieb unverändert  bei 6,52 €/Monat

Die enviaM privat-Preise wurden mit Wirkung ab 01.02.2005 ebenfalls um jeweils 1,28 Cent/kWh erhöht.

Übrigens: Der günstigste Tarif im Dezember 2004:
Family 2004 (Stadtwerke Eisleben): 14,80 Cent/kWh + 8,17 € Grundpreis/Monat.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz