Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Hanse: Stand Sammelklage LG Hamburg  (Gelesen 4587 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Hanse: Stand Sammelklage LG Hamburg
« am: 07. März 2006, 14:29:28 »
Quelle: www.vzhh.de (07.03.2006)


E.on Hanse:

Billigkeit der Gaspreiserhöhung nicht nachgewiesen -
Stellungnahme der Kunden beim Landgericht Hamburg eingereicht


In dem Verfahren über die Sammelklage von 54 Kunden gegen den Gasversorger E.on Hanse hat die Verbraucherseite fristgemäß zum 6. März 2006 beim Landgericht Hamburg ihre Stellungnahme eingereicht. Darin wird die von E.on Hanse Ende November letzten Jahres vorgelegte Preiskalkulation in Form und Inhalt für unzureichend erklärt.

Nach der Analyse der klagenden Kunden hat der Versorger nicht alle für die gerichtliche Prüfung der Billigkeit nach § 315 BGB erforderlichen Tatsachen vorgetragen. Auch fehle es an den geschuldeten Nachweisen. So genüge es nicht, Wirtschaftsprüferberichte an Stelle von Originaldaten bei Gericht einzureichen. So fehlten beispielsweise die zur Prüfung der Kosten des Gasbezugs erforderlichen vollständigen Verträge mit den Ferngasgesellschaften und deren Rechnungen.

Zu den Anforderungen für den Nachweis der Billigkeit nehmen die Kläger Bezug auf ein Gutachten von Prof. Uwe Leprich, Saarbrücken, in dem dargelegt wird, welche Nachweise für eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB zu erbringen sind.

Soweit E.on Hanse Zahlen vorgelegt hat, melden die Kläger Zweifel an deren Richtigkeit an. So werfe der bereits Ende November im SPIEGEL auszugsweise veröffentlichte und den Klägern vorliegende interne Controllervermerk der E.on Hanse, der nach dem Vornamen der Vorsitzenden der Kammer des Landgerichts als „Helga-Papier“ bekannt wurde, den begründeten Verdacht auf, dass Kosten zu dem im Streit stehenden Haushaltskunden-Tarif verschoben wurden.

Insgesamt kommen die Kläger zu dem Ergebnis, dass die E.on Hanse AG ihrer Pflicht zur Darlegung und zum Beweis der Billigkeit der Preiserhöhungen nicht nachgekommen ist.

Die Klage betrifft die seit Oktober 2004 viermal erhöhten Preise im Tarif „KlassikGas“ der E.on Hanse AG. Die Preiserhöhung in diesem Zeitraum von 15 Monaten beläuft sich auf  insgesamt 46,43% auf den Arbeitspreis und 15,83% auf den Grundpreis.

Es handelt sich um die erste Sammelklage gegen einen Energieversorger in Deutschland. Sie wird von der Verbraucherzentrale Hamburg organisiert und koordiniert. Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft zu Spenden für die Finanzierung dieses Musterverfahrens auf (Spendenkonto 84 35 100 Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 251 205 10). Mit der Klage wurde bereits erreicht, dass erstmals ein Gasversoger zur Vorlage seiner Preiskalkulation gezwungen wurde.

Dem Aufruf zur Zahlungsverweigerung von Gaspreiserhöhungen der Verbraucherzentralen und des Bundes der Energieverbraucher haben sich nach Schätzungen der Verbraucherschützer mehr als 500.000 Gaskunden in Deutschland angeschlossen.

Die von E.on für den 1. April angekündigte Öffnung des Gasmarktes hat keinen Einfluss auf das Verfahren, da dieses direkt nur Preiserhöhungen in der Vergangenheit betrifft und im übrigen die Billigkeit der Preisfestsetzung auch in einem Wettbewerbsmarkt nachgewiesen werden müsste.  


Informativer Hintergrund:

http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/08/541061.html

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5306064_REF4,00.html

http://www.hinzundkunzt.de/hk/strassenmagazin/ausgabe/stadtgespraech/~article~634/

http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/051105.htm

http://www.taz.de/pt/2004/10/16/a0336.1/text.ges,1

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz