@Cremer
@Biene
Für Gas sind mir solche Zähler unbekannt.
Die Aufregung ist teilweise unbegründet.
Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen.
Der Vorinkassozähler kommt nur bei Kunden zum Einsatz, die Zahlungsverpflichtungen verletzen und auch zu keiner Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung in der Lage sind.
Statt diese von der Versorgung deshalb zukünftig auszuschließen, kann ein Vorinkassozähler vorteilhaft sein, ermöglicht er zudem auch die Kontrolle über die laufenden Energiekosten.
Wir sollten nicht vergessen, dass es gerade bei Kids auch oft Probleme gibt, die Handykosten unter Kontrolle zu halten. Da behilft man sich auch mit Prepaid- Karten.
Solche Probleme treten indes nicht nur bei Kids auf.
Bevor also weiter imense Schulden gegenüber dem Versorger auflaufen, welche dann zur Versorgungseinstellung/ Vertragskündigung führen, ist in solchen Situationen ein Vorinkassozähler durchaus sinnvoll.
Und für eine zureichende Bevorratung ist man ja auch in anderen Lebensbereichen selbst verantwortlich. Man kann den Guthabenstand und den Verbrauch gut kontrollieren. Es wird davon berichtet, dass dies sogar zu einem weit diszipilinierteren und sparsamen Umgang mit wertvoller Energie beitragen soll.
Für übetrieben halte ich indes Berichte, wonach Kunden ihren Vorinkassozähler gar nicht wieder hergeben wollen, weil er ihnen so ans Herz gewachsen ist, wie es etwa hier auf Seite 5 dargestellt wird:
http://www.stadtwerke-jena.de/001b/energie/energ2005_02.pdfWer sich auf § 315 BGB beruft, verletzt bekanntlich schon keine Zahlungsverpflichtungen. Es handelt sich nicht um \"säumige\" Kunden, die mit einem solchen Vorinkassozähler auszustatten wären.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt