Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Inkasso- oder Münzzähler  (Gelesen 9872 mal)

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Offline Cremer

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Inkasso- oder Münzzähler
« am: 03. März 2006, 18:28:51 »
@all

hier in diesem Link

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13693

von Verivox werden die Inkasso-Zähler oder auch Chip- oder Münzzähler angesprochen.

Dies ist das letzte Mittel von Versorgern, seine Forderungen durchsetzen zu wollen.

Und darauf sind die auch noch stolz, so etwas zu erwähnen bei Widersprüchler nach § 315 BGB!

Am liebsten würden die Versorger nur noch so etwas einbauen.

Gibt es solche Zähler auch für Gas?
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Inkasso- oder Münzzähler
« Antwort #1 am: 03. März 2006, 18:39:22 »
@Cremer

Ich möchte mal sehen, wenn die Kunden wegen zu hoher Preise die Gegenrechnung aufmachen:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2002/2002_12_16.shtml

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdf


Wegen des Gegenanspruchs können die Kunden auch keinen Münzzähler einbauen....

Möglicherweise gibt es gar keine Münzzähler entsprechender Größe, die etwa notwendig sein könnten.

Möglicherweise sollen solche Münzen dann auch in Spanien in bar auf den Tisch gelegt werden....

Es ist doch dramatisch, wenn ganze Familien sich in schier auswegloser Lage sehen.

Zur Erinnerung:

E.ON Thüringen darf Kabel nicht kappen
Und des nachts bleibt es wieder duster:

http://www.mdr.de/exakt/2206440.html

Offline Cremer

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Inkasso- oder Münzzähler
« Antwort #2 am: 04. März 2006, 11:39:17 »
@Fricke,

hier in Bad Kreuznach haben die SW bereits vielfach Chipzähler eingebaut.

Man erhält eine LKarte wie eine EC-Karte, geht damit in den \"Glaskasten\" (toller Begriff der SW für das Büro für Kunden in der Fußgängerzone) und zahlt am Automaten Geld ein. Über das IT.-Netzwerk der SW wird dann über Fernwirkeinrichtung der Stromzähler, es ist ein Chipzähler zu Hause angesteuert und \"aufgeladen\". Mit der Karte kann man am Zähler dann das Restguthaben in Euro ablesen.

Der Zähler hat eine zusätzliche Monatsgebühr.

Der Glaskasten in von Freitag 17.00 bis Montag 9.00 Uhr geschlossen, der Automat steht innen.

Wenmn der Chipzähler den Strom Freitag um 18.00 Uhr sperrt, weil Guthaben aufgebraucht ist, dann sitzt dieser dunkel und im winter kalt bis Montag 9.00 Uhr

Tolle Kundenfreundlichkeit!!!

Deshalb Herr Fricke, keine Münzen mehr in der heutigen Zeit.

Frage: Gibt es solch einen Zähler bereits für Gas?
MFG
Gerd Cremer
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Offline biene

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Inkasso- oder Münzzähler
« Antwort #3 am: 04. März 2006, 14:21:19 »
@ all

hallo zusammen - ich bin erschüttert - wie ich den Artikel vom Gerd Cremer gelesen hab...

da hab ich bei unserem Versorger nachgeschaut:

http://www.ewe.de/ewe_2254.php#28    unter § 28 ist tatsächlich auch ein \"Münzzähler\" erwähnt.,....

wer würde denn z.B. in dem Fall, wenn beim Strom/Gas über Wochenende z.B. ne Gefriertruhe - total die Lebensmittel weggeschmissen werden müssen - haften?

Das kann ja wohl nicht wahr sein!

Und wer denkt an die Behinderten die z.T. gar nicht  an solche Geräte herankämen usw.? oder an die \"Teenager-Spätlese\" - = Ältere Leute?


das wird ja immer schlimmer hier!

Biene

Offline RR-E-ft

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Inkasso- oder Münzzähler
« Antwort #4 am: 04. März 2006, 20:47:05 »
@Cremer
@Biene

Für Gas sind mir solche Zähler unbekannt.


Die Aufregung ist teilweise unbegründet.

Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen.

Der Vorinkassozähler kommt nur bei Kunden zum Einsatz, die Zahlungsverpflichtungen verletzen und auch zu keiner Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung in der Lage sind.

Statt diese von der Versorgung deshalb zukünftig auszuschließen, kann ein Vorinkassozähler vorteilhaft sein, ermöglicht er zudem auch die Kontrolle über die laufenden Energiekosten.

Wir sollten nicht vergessen, dass es gerade bei Kids auch oft Probleme gibt, die Handykosten unter Kontrolle zu halten. Da behilft man sich auch mit Prepaid- Karten.

Solche Probleme treten indes nicht nur bei Kids auf.

Bevor also weiter imense Schulden gegenüber dem Versorger auflaufen, welche dann zur Versorgungseinstellung/ Vertragskündigung führen, ist in solchen Situationen ein Vorinkassozähler durchaus sinnvoll.

Und für eine zureichende Bevorratung ist man ja auch in anderen Lebensbereichen selbst verantwortlich. Man kann den Guthabenstand und den Verbrauch gut kontrollieren. Es wird davon berichtet, dass dies sogar zu einem weit diszipilinierteren und sparsamen Umgang mit wertvoller Energie beitragen soll.

Für übetrieben halte ich indes Berichte, wonach Kunden ihren Vorinkassozähler gar nicht wieder hergeben wollen, weil er ihnen so ans Herz gewachsen ist, wie es etwa hier auf Seite 5 dargestellt wird:

http://www.stadtwerke-jena.de/001b/energie/energ2005_02.pdf



Wer sich auf § 315 BGB beruft, verletzt bekanntlich schon keine Zahlungsverpflichtungen. Es handelt sich nicht um \"säumige\" Kunden, die mit einem solchen Vorinkassozähler auszustatten wären.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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Inkasso- oder Münzzähler
« Antwort #5 am: 01. Juli 2006, 19:34:13 »
Der Vorinkasso- oder Münzzähler (so nennt ihn etwas altmodisch die AVBEltV) erlebt scheinbar zur Zeit eine Art Renaissance.

Natürlich gibt es Fälle, in denen ein Vorkassezähler durchaus sinnvoll sein kann. Denn wer zahlungsschwach ist, kann mit so einem Zähler keine hohen Rückstände aufbauen, die dann zu einer Sperre führen.

So weit ist die Idee also (die Frage der Höhe der Energiepreise hier einmal ausgeblendet) gar nicht so verwerflich, genauso wie es Mieter gibt, bei denen das Sozialamt die Miete direkt an den Vermieter leistet, damit sie nicht in Alkohol umgesetzt wird und der Mieter am Ende auf der Straße sitzt.


Leider sind nach Auskunft der Verbraucherzentrale im Brandenburger Raum Fälle bekannt geworden, in denen Preisprotestler sich mit der Absicht der Versorger konfrontiert sehen, ihnen einen solchen Zähler angedeihen zu lassen. Alles lässt sich bekanntlich pervertieren und auf den Kopf stellen. Scheinbar wird gezielt gegen Rechnungskürzer vorgegangen, wenngleich der Tatbestand des § 28 Abs. 3 AVBEltV gar nicht erfüllt ist.

Wer mit einer solchen Maßnahme eingeschüchtert werden soll, meldet sich am besten hier im Forum oder bei der VZ (Potsdam bzw. der nächstgelegenen).



M.f.G.
Graf Koks

 

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