Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Hanse  (Gelesen 33081 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON Hanse
« am: 02. März 2006, 19:24:40 »
...droht mal wieder:

Quelle: http://www.vzhh.de (2.3.2006)

E.on Hanse schickt Drohbriefe an Zahlungsverweigerer: Keine Panik!
E.on Hanse verschickt in diesen Tagen Drohbriefe an Gaskunden, die die Zahlung der Preiserhöhungen verweigert haben, bei denen also ein vermeintlicher Rückstand aufgelaufen ist. In den Briefen der Abteilung \"Kundenservice\" heißt es: \"Sehr geehrter Kunde, Sie sind mit den Zahlungen in Rückstand. Wir fordern Sie deshalb auf, den Rückstand ... bis zum ... (z.B. 4.3.2006) zu überweisen. Sollte ein fristgerechter Zahlungseingang erneut nicht zu verzeichnen sein, sehen wir uns gezwungen, zur Durchsetzung unserer Forderung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen dann ebenfalls zu Ihren Lasten, so dass es in Ihrem eigenen Interesse liegt, das Konto binnen obiger Frist auszugleichen\". Unser Rat: Nicht ins Bockshorn jagen lassen. Solange die Billigkeit der Preisfestsetzung nicht nachgeweisen ist, kann E.on Hanse die Forderung nicht durchsetzen. Die Billigkeit wird derzeit im Rahmen des Verfahrens über die Sammelklage von 54 Kunden vor dem Landgericht Hamburg geklärt. Solange hier keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, ist die Forderung des erhöhten Preises nicht fällig. Zahlungsverweigerer - auch wenn sie nicht zu den Sammelklägern gehören - haben daher keine Belastung mit den Mahn- und Gerichtskosten zu befürchten, erst reecht keine Gassperre. Die Drohbriefe aus der Trickkiste der E.on Hanse sollte man dahin befördern, wo sie hingehören, in die Ablage.

 
Unvergessen, wie E.ON Hanse seinen Kunden mit Gas-Sperre drohte, um sich dann gerade noch flott genug mit einem Blumenstrauß für \"Missverständnisse\" zu entschuldigen:

http://www.energienetz.de/pre_cat_2-id_600-subid_1700-subsubid_1727__content_news_detail=3632&back_cont_id=1131.html

Jeder arbeitet an seinem Image so gut es eben geht.

Möglicherweise möchte man auch nur die Glaubwürdigkeit des Branchenverbandes BGW untergraben:

Der BGW empfiehlt \"Waffenruhe\" !!!

Mit der Justiz hat man Erfahrung:

http://www.verbrauchernews.de/haushalt/strom_gas/artikel/2005/12/0031/


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Kai

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E.ON Hanse
« Antwort #1 am: 14. März 2006, 17:41:34 »
Hallo, ich wollte nur mal kurz einen Bericht loswerden. :D

Ich (Raum IZ) habe Mitte letzten Monats (Feb.06) meinen Einspruch mit dem Musterschreiben eingelegt und meine Überweisungen der Abschläge stark gekürzt, da mein Abrechnungzeitraum fast rum ist und ich daher schon recht viel bezahlt habe.

Das gleiche habe ich für meinen Schwiegervater getan. (Raum OH)
Bei ihm war die Kürzung nicht so gravierend, da er noch Mitten im Abrechnungszeitraum ist.

Und was passiert jetzt :
Mein Schwiegervater bekommt vor ein paar Tagen eine Anpassung der Abschlagszahlungen auf den von uns errechneten Wert  :shock: . Trotzdem Murks, weil wir ab jetzt selber Überweisen (im Musterschreiben war ein Widerruf der Einzugermächtigung mit enthalten) und die Jungs jetzt also doppelt kassiert haben :? . Naja, kann man ja zurückbuchen lassen.

Und was bekomme ich heute ?
Eine Mahnung mit etwa dem oben von RR-E-ft beschriebenen Text.  :shock:  :lol:

Wieso 2 so unterschiedliche Reaktionen von dem selben Versorger.
War ich einfach nur ein zufälliges Drohopfer oder was soll das ?  :roll:

Was meint ihr dazu ?

Offline RR-E-ft

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Offline Fidel

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E.ON Hanse
« Antwort #3 am: 10. Mai 2006, 10:18:45 »

Offline RR-E-ft

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Offline RR-E-ft

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E.ON Hanse
« Antwort #5 am: 28. Mai 2006, 01:45:42 »
Auswirkungen des Bremer Urteils auf den E.ON- Hanse-Prozess?

Die Meldungen:

http://www.mopo.de/2006/20060526/hamburg/politik/auftrieb_fuer_gas_rebellen.html

http://www.abendblatt.de/daten/2006/05/26/566624.html

In der mündlichen Verhandlung am 15.09.2005 hatte das Gericht sich dahingehend geäußert, dass  Preisanpassungsklauseln in Verträgen der E.ON Hanse, die auf eine Veränderung bei den Verhältnissen auf einem Wärmemarkt abstellen, intransparent und deshalb unwirksam seien.

Das Landgericht Hamburg hat dann jedoch einen anderen Weg eingeschlagen als das Landgericht Bremen.

Es bleibt weiter spannend.

Sollte E.ON Hanse sich im Prozess unkooperativ zeigen hinsichtlich der Kalkulationsunterlagen, hätte das Landgericht Hamburg wohl auf die eine oder andere Weise Gelegenheit, schnell zu einer Entscheidung wie in Bremen zu kommen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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E.ON Hanse
« Antwort #6 am: 19. Juni 2006, 17:02:26 »
E.ON Hanse pokert hoch:

http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=15131

http://www.eon-hanse.com/web/portal/user/content/page.html?famid=21584


Möglicherweise nimmt das LG Hamburg doch noch die Abkürzung wie die LG Bremen und Berlin.

Die Voraussetzungen dafür lägen vor.

Offline userD0005

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E.ON Hanse
« Antwort #7 am: 20. Juni 2006, 10:38:09 »
Was heißt pokern?! Man tritt mit einer Rechtsmeinung/Auslegung vor den "Kadi" und bekommt dort die rechtliche Auffassung des Gerichts mitgeteilt.
Natürlich kann diese auch eine andere als die eigene sein.

Diese Auffassung vorab als Pressemitteilung zu veröffentlichen steht
jedem der beteiligten frei.

Ggfl. steht nach Verfahrensabschluss eine neue Pressemitteilung an.

Gruß
pitti

Offline RR-E-ft

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E.ON Hanse
« Antwort #8 am: 20. Juni 2006, 10:58:00 »
@pitti

Das Gericht hatte seine (vorläufige) Auffassung bereits am 05.04.2006 durch Hinweis- und Auflagenbeschluss bekannt gegeben.

Nach diesem hat E.ON seiner Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit bisher nicht genügt.

Dieses Risiko scheint man nun ganz bewusst  in Kauf nehmen zu wollen:

http://www.abendblatt.de/daten/2006/06/20/575913.html

Und siehe:

http://www.abendblatt.de/daten/2006/06/21/576581.html


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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E.ON Hanse
« Antwort #9 am: 23. Juni 2006, 14:55:50 »
Quelle: www.energate.de


E.ON Hanse muss Gasnetz öffnen
Kiel (energate) - Die Energie Hanse hat nach eigenen Angaben die Gasnetzöffnung von E.ON Hanse vor Gericht erzwungen... 23.06.2006 - 14:23


http://www.energie-hanse.de/
http://www.energie-hanse.de/index.php?seite=anschrift&m_punkt=14

Offline faun

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E.ON Hanse
« Antwort #10 am: 23. Juni 2006, 16:09:25 »
Hallo,

Ich hatte am 25.05.06 per Musterbrief und Einschreiben der Endabrechnung wiedersprochen.
Bis jetzt keine Antwort,aber heute kam eine Mahnung,mit der Androhung die AVBGas V anzuwenden,Außendienstmahnung,Sperrung Gaszufuhr,Öffnung Gaszufuhr.
Werde sofort nochmal den Musterbrief mit meiner Aufschlüssellung der Rechnung und der Berechnungsgrundlage von 2004 von 3,42 Cent pro kWh vorlegen.habe erste Abschlagszehlung von 80 Euro geleistet (138 Euro).
Verbrauch hatte ich vom 01.05.2005 - 30.04.2006 , 25092,61 kWh,wenn ich diese Berechne mit dem Preis von 2004, 3,42 cent,kommt der Betrag von 858,14 raus, den ich dann durch  11 Raten teile,es kommt dann 78 Euro herraus.
Hoffe ich liege richtig,werde dies Eon mitteilen.

Wäre dankbar für eure Meinung,ob es der richtige Weg ist.
Mfg

Offline winampdevil2

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E.ON Hanse
« Antwort #11 am: 23. Juni 2006, 16:47:12 »
Hallo,

was ist mit dem Servicepreis? Hast Du den mit eingerechnet?
Mehrwertsteuer mitgerechnet?
Und vor allem: Hast Du die Berechnung dem Versorger mitgeteilt?
Sonst weiss er doch nicht, was er mit den 80€ anfangen soll.

Grüße
Frank

Offline faun

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E.ON Hanse
« Antwort #12 am: 23. Juni 2006, 16:56:52 »
@winampdevil2

erstmal danke für die Hinweise,was meinst du mit dem servicepreis ?
ja Kostenaufschlüssellung geht mit dem zweiten Brief inkl. nochmals mit Musterbrief raus.

Offline winampdevil2

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E.ON Hanse
« Antwort #13 am: 25. Juni 2006, 13:28:51 »
Also ich hab auf meiner Rechnung 2 Posten:

1. Arbeitspreis: das, was ich an Gas verbraucht habe.

2. Servicepreis, kann man als Grundgebühr auslegen; ist bei mir über die Jahre konstant geblieben. Musst aber schauen, wie lang Dein Abrechnungszeitraum ist, da der Servicepreis für 365 Tage gilt.

Den solltest Du natürlich in Deiner neuen Rechnung auch berücksichtigen.

Grüße
Frank

Offline RR-E-ft

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E.ON Hanse
« Antwort #14 am: 26. Juni 2006, 13:50:56 »

 

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