Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Beschwerde auch bei der EU?  (Gelesen 4904 mal)

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Offline Maverick

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Beschwerde auch bei der EU?
« am: 02. März 2006, 00:06:37 »
Hallo Leute,

wie ich kürzlich einer sehr interessanten Nachrichtensendung des BBC Worldservice entnommen habe, ist die zuständige EU-Kommissarin sehr unzufrieden mit der Wettbewerbs- und Preissituation auf dem europäischen Energiemarkt. Sie denkt gerade über ordnungspolitische Maßnahmen nach.

Wäre dies nicht auch ein guter Ansatzpunkt, beim  Energiepreisprotest noch einen anderen, nämlich den europäischen Hebel anzusetzen?

Hier würde mich auch die offizielle Meinung des Bundes der Energieverbraucher interessieren.

Danke und Gruß,
Maverick
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Offline Maverick

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Beschwerde auch bei der EU?
« Antwort #1 am: 04. März 2006, 19:23:08 »
@Forum

Bin etwas enttäuscht, wie wenig Resonanz dieser Thread (wie auch mein gesonderter Thread zu E-Petitionen) erhält.

Meiner Meinung nach müssen wir jeden nur erdenklichen Druck auf die Energieversorger ausübern, damit es endlich zu fairen Preisen kommt.

Dazu gehört auch, die Politiker in die Verantwortung zu nehmen. Dazu gehört auch, über den eigenen Tellerrand hinauszusehen und die EU zu beteiligen.

Der Energiemarkt ist längst kein nationaler Markt mehr. Also muß der Druck auf die Unternehmen auch von allen Seiten kommen.

Der (vergleichsweise geringe) Aufwand, eine E-Petition ins Leben zu rufen oder einen Beschwerdebrief an die EU zu schicken, steht in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen.

Schade, daß nicht mehr Leute das so sehen. Schade auch, daß es hierzu bisher (soweit ich weiß) keine Äußerung des Bundes der Energieverbraucher gibt.

Gruß,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Cremer

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Beschwerde auch bei der EU?
« Antwort #2 am: 05. März 2006, 11:47:52 »
@Maverick,

ich habe gestern gerade die neue Ausgabe der Energiedepesche des Bundes für Energieverbraucher erhalten.

Da ist über dieses Thema etwas gesagt.

Verbraucherrechte in Gefahr, Seite 24

Ich muss mich bezgl. EU-Richtlinie 93/13 EWG, EU Richtlinie 2003/54 und 2003/55 erst mal schlau machen was dahinter steckt. Dann könnte man die entsprehende Kommision anschreiben.
MFG
Gerd Cremer
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Offline im

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Beschwerde auch bei der EU?
« Antwort #3 am: 04. April 2006, 15:58:34 »
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14207



Die Mühlen mahlen, aber eben langsam..


Es stellt sich doch für Deutschland die Frage, was inhaltlich und nicht nur formal wirklich schon umgesetzt ist. :(
mfg
im

Offline RR-E-ft

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Beschwerde auch bei der EU?
« Antwort #4 am: 04. April 2006, 19:15:51 »
@im

Formal ist der deutsche Gasmarkt seit 1998 liberalisiert.

Formal gibt es seit 2003 einen Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang auch zu den Erdgasnetzen, \"ein Startschuss\" (Müller, Bundeswirtschaftsminister)

Formal hat man sich zum 01.02.2006 auf Regeln zum Gasnetzzugang im wesentlichen geeinigt, \"ein Meilenstein\" (Kurth BNA)

Informell wurde zum 01.04.2006 in weiten Teilen das Gasnetz \"geöffnet\".

Man ist froh, dass die Gasnetze nicht tatsächlich geöffnet wurden.
Man stelle sich nur die Folgen vor....

Theoretisch können die Gaskunden oft  seit dem 01.04.2006 schon ihren Lieferanten wechseln (Dr. Böge, BKartA).

Vorfristig sei der Wettbewerb deshalb möglich, berühmen sich viele Konzern- Filialen und Vor-Ort- Monopolisten, weil sie die entscheidenden Wettbwerbs- Impulse gegeben hätten.

Was im Übrigen tatsächlich bisher schon geschehen ist, gab es gestern Abend bei WISO zu sehen:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/28/0,3672,3919836,00.html

Gleichwohl haben viele Gasversorger die Chuzpe, vor Gericht vortragen zu lassen, die Gaspreise seien nicht kontrollierbar, weil der Gasmarkt seit 1998 liberalisiert sei.

Der BGW wird nicht müde, immer wieder wie schon 2003 zu behaupten, der Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt funktioniere längst, wohl auch gar nicht so schlecht. Fraglich nur, für wen.

Nur von den Haushalts- und Kleinkunden hat noch niemand diesen Wettbewerb gesehen und kann deshalb auch niemand einschätzen, wie dieser funktionieren sollte.

Weil sich für diese Kunden seit 1998 schlicht und einfach noch gar nichts geändert hat, wird wohl auch der Wettbewerb auf den vorgelagerten Marktstufen schlicht nichts bewirkt haben.

Andernfalls hätten wohl Preissenkungseffekte auch diese Kunden erreichen müssen.

Oder anders gewendet:

Wurden vielleicht Preisvorteile weitergegeben und ohne diese wären die Gaspreise noch weit höher und den Heizölpreisen noch weit stärker  vorausgelaufen?

Und auch zum 01.10.2006 könnte weiter gelten:

\"Stell Dir vor, es ist Wettbewerb und keiner geht hin\".

Bei der Markt- Öffnung zum 01.04.2006 hatte es auch wieder nur den alten, drögen Anbieter, oft allein mit Begründungen für laufende  Preiserhöhungen ausgesprochen innovativ. Es hat eben nicht anders sollen sein.

Beim alten Versorger kann man dafür wunderbar vertrauensvoll und partnerschaftlich ausgehandelte, ganz individuelle Verträge abschließen:

http://www.wdr.de/tv/markt/20060403/b_5.phtml


Vergessen wird, dass es wegen §§ 19, 20 GWB individuelle Verträge mit marktbeherrschenden Unternehmen nur eingeschränkt geben kann.

http://bundesrecht.juris.de/gwb/index.html




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Beschwerde auch bei der EU?
« Antwort #5 am: 04. April 2006, 20:38:03 »
@Fricke,

mal wieder ein richtig zynischer Beitrag von Ihnen

sehr gut!
MFG
Gerd Cremer
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