Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperrungsankündigung der RWE  (Gelesen 10909 mal)

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Offline Melly

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Sperrungsankündigung der RWE
« am: 01. März 2006, 12:30:29 »
Hallo,


Ich habe durch zufall dieses Forum gefunden und mich angemeldet auf hoffnung hier einen Rat zu bekommen.

Meine schwierigkeit besteht darin, dass ich mit der RWE ein paar Probleme habe. Ich habe eine ziehmlich hohe Endabrechung vom letzten Jahr. Am Anfang habe ich mit der RWE eine Ratenzahlung vereinbart (175€) Diese konnte ich aber nach kurzer Zeit nicht mehr begleichen. Nach mehreren Mahnungen der RWE, habe ich nochmals anlauf auf eine Ratenzahlungsvereinbarung vorgenommen. Mit ablehung.
Danach habe ich 3 Monate nicht\'s mehr von denen gehört. Am 28.02.06 traff ich dann eine aussendienst Mitarbeiterin bei mir an die mir ankündigte die Stromversorgung unverzüglich ab zu stellen. Nach langem hin und her, habe ich noch einmal Zeit bekommen ( bis zum 06.03.06) den gesamten Betrag zu begleichen. (1200€)

Zuvor habe ich mit einem Anwalt gesprochen (per Telefon) der wort wörtlich zum mir sagte, dass ich das Geld auftreiben sollte und zahlen soll.

Ich habe eine kleine Tochter (4j.) und sehe durch die Sperrung die Versorgung meiner Tochter in Gefahr.

Desweiteren hab ich mit einem Amtsgericht in meiner Umgebung telefoniert. Die mir sagten das ich eine einstweilige verfügung beantragen kann. Das Problem besteht aber darin, das ich von der RWE kein Schriftstück habe, dass ich bis zum 06.03.06 noch einmal Zeit bekommen habe. Und diese mir auch nicht mehr zuschicken können.

Was kann ich tun um die Sperrung aufzuhalten bzw. kann ich überhaupt irgendwas tun?

Danke im vorraus
Melly

Offline Cremer

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Sperrungsankündigung der RWE
« Antwort #1 am: 01. März 2006, 15:30:34 »
@Melly,

Sicher ist zunächst, dass der geforderte Betrag fällig ist.

Suchen Sie einen anderen Anwalt, der Ihre Situation vertreten kann.

Legen Sie Widerspruch gemäß Musterbrief nach § 315 ein. Somit kann nicht einfach gesperrt werden und andererseits können Sie die Preise Septemeber 2004 geltend machen und damit die rechnung etwas minimieren.

Sprechen sie mit Ihrem Anwalt bezgl. Erteilung eines Hausverbotes, welches Sie aussprechen können. das könenn Sie natürlich auch so tun, schriftlich oder mündlich an der Haustür. dan ndürfen die nicht einfach \"eindringen\" und sperren.

Hinterlegen Sie einen Schutzbrief am Amtsgericht, Inhalt Einstellung der Versorgung.
Damit  wird dann keine einstweilige Verfügung auf Einstellung der Versorgung des Versorgers ohne Ihre Anwesenheit erteilt werden können.

In einem mir bekannten Fall war der Versorger (RWE) mehrfach fruchtlos an der Haustür erschienen, um die Versorgung einzustellen. Er ist dann mit dem Hubsteiger angerückt und hat die Freileitung auf dem Hausdach abgeschnitten. Die familie mit 3 kleinkindern waren ohne Strom. Der Anwalt der familie hat eine einstweilige Verfügugn erwirkt, dass der Stromanschluß wiederhergestellt wurde.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Melly

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Sperrungsankündigung der RWE
« Antwort #2 am: 01. März 2006, 16:05:06 »
Leider hab ich nicht viel Erfahrung in dieser Sache.

Deswegen hier meine Frage; kann ich den Musterbrief gemäß § 315 selber schicken oder muß ich ein Anwalt dazu nehmen?

Und da ich vom Staat lebe, ist es dann erforderlich extra beim Amtsgericht eine Beistandschaft zu beantragen damit ich mich mit einem Anwalt in verbiendung setzten kann?

Danke
Melly

Offline Cremer

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Sperrungsankündigung der RWE
« Antwort #3 am: 01. März 2006, 16:12:51 »
@Melly,

zum ersten, geht formlos als Schreiben. Musterbrief hier im energienetz runterladbar

zum zweiten habe ich da leider keine Erfahrung, ob so etwas notwendig ist, um einen Anwalt zu kontaktieren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline BerndA

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Sperrungsankündigung der RWE
« Antwort #4 am: 02. März 2006, 20:59:44 »
Hallo Melly,

das Musterschreiben für den Widerspruch gegen Ihren Energieversorger können Sie sich hier runterladen :

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1703&

Wenn Sie einen Anwalt brauchen und Ihn nicht bezahlen können, haben Sie möglicherwesie Anspruch auf \"Prozesskostenhilfe\", schauen Sie mal hier :

http://www.ra-kassing.de/pkh/allg.htm

Beispiele für ein Hausverbot und die sogenannte Schutzschrift finden Sie hier:

http://www.energieverbraucher.de/pre_cat_2-id_600-subid_1717__.html

Das Wichtigste in Ihrem Fall ist aber unbedingt ein Anwalt !!!

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Offline Melly

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Sperrungsankündigung der RWE
« Antwort #5 am: 02. März 2006, 21:43:52 »
Danke für die netten Ratschläge aber da mir nicht mehr viel Zeit bleibt, habe ich nochmals einen Darlehn nach SGB 5 beantragt. Und habe somit die Chance unterstützung vom Staat zubekommen.

LG
Melly

Offline terminator3

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Sperrungsankündigung der RWE
« Antwort #6 am: 10. März 2006, 00:10:05 »
@melly:

wie bereits mitgeteilt:

1. Neuer Anwalt der sofort eine einstweilige Verfügung beantragt, des weiteren muss die PKH beantragt werden
2. Einspruch gem § 315 einleiten
3. Hausverbot sofort erteilen (kann auch der Anwalt vornehmen)
4. Sollten die Herrschaften trotz Hausverbot den Strom sperren wollen:
Polizei rufen !

Viel Erfolg ! Grüsse T3 :twisted:

Offline Melly

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Sperrungsankündigung der RWE
« Antwort #7 am: 10. März 2006, 10:59:10 »
Auch Dir besten danken. Aber es hat sich schon alles erledigt :)

Offline terminator3

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Sperrungsankündigung der RWE
« Antwort #8 am: 13. März 2006, 18:21:19 »
@melly !

Toll, danke für die Rückmeldung.  8)

Offline Melly

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Sperrungsankündigung der RWE
« Antwort #9 am: 13. März 2006, 19:06:56 »
Kein Problem  :wink:

 

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