@Melly,
Sicher ist zunächst, dass der geforderte Betrag fällig ist.
Suchen Sie einen anderen Anwalt, der Ihre Situation vertreten kann.
Legen Sie Widerspruch gemäß Musterbrief nach § 315 ein. Somit kann nicht einfach gesperrt werden und andererseits können Sie die Preise Septemeber 2004 geltend machen und damit die rechnung etwas minimieren.
Sprechen sie mit Ihrem Anwalt bezgl. Erteilung eines Hausverbotes, welches Sie aussprechen können. das könenn Sie natürlich auch so tun, schriftlich oder mündlich an der Haustür. dan ndürfen die nicht einfach \"eindringen\" und sperren.
Hinterlegen Sie einen Schutzbrief am Amtsgericht, Inhalt Einstellung der Versorgung.
Damit wird dann keine einstweilige Verfügung auf Einstellung der Versorgung des Versorgers ohne Ihre Anwesenheit erteilt werden können.
In einem mir bekannten Fall war der Versorger (RWE) mehrfach fruchtlos an der Haustür erschienen, um die Versorgung einzustellen. Er ist dann mit dem Hubsteiger angerückt und hat die Freileitung auf dem Hausdach abgeschnitten. Die familie mit 3 kleinkindern waren ohne Strom. Der Anwalt der familie hat eine einstweilige Verfügugn erwirkt, dass der Stromanschluß wiederhergestellt wurde.