@Andrea
Das Bundeswirtschaftsministerium kann viel, jedoch weder das BGB noch die Rechtsprechung des BGH ändern...
Gleichwohl sind die neuen Verordnungsentwürfe nicht zu begrüßen, spielen jedoch vorliegend keine Rolle.
Man muss nicht auf jede neue Information anspringen und sich ggf. überlegen, ob man im vorauseilendem Gehorsam sich gleich in ein fremdbestimmtes Schicksal fügt.
Das nützt nur anderen.
Sollte das Ministerium tatsächlich mal irgendwann eine nachteilige Regelung treffen, wird man die Frage gerichtlich zu klären haben, ob die Bestimmung in einer Verordnung, welche elemantare Regeln des Vetragsrechts aushebelt, von der Ermächtigungsgrundlage im EnWG gedeckt ist, welches eine preisgünstige Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen vorschreibt.
Dann kann sich ergeben, dass eine solche Verordnung von der Ermächtigungsgrundlage (EnWG) nicht gedeckt ist, das Ministerium eine solche Regelung deshalb gar nicht erlassen durfte, diese unwirksam ist.
Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat und auch Gesetze unterliegen der richterlichen Kontrolle, wie das Schicksal des Flugsicherheitsgesetzes eindrucksvoll belegt. Dieses stammte noch nicht einmal von einem Verordnungsgeber, sondern vom Gesetzgeber Bundestag/ Bundesrat, hatte gleichwohl vor den Schranken der Justiz keine Chance.
Vorbeugen ist oft besser als auf die Füße... und deshalb sollte man versuchen, eine entsprechende Regelung in einer Verordnung erst gar nicht entstehen zu lassen....
Ansonsten ist darauf hinzuweisen, dass das Bundeswirtschaftsministerium auch die Arbeitslosenzahlen schon seit Jahren halbieren wollte....
Hat es das geschafft, sein Ziel erreicht?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt