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Autor Thema: Kann ich mich auf § 315 beziehen?  (Gelesen 4547 mal)

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Offline Betienas

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Kann ich mich auf § 315 beziehen?
« am: 21. Februar 2006, 20:37:59 »
Im April 2005 habe ich erstmals an meinen Gaslieferanten (Mainova) einen Brief geschrieben und bekam eine abweisende Antwort. Daraufhin habe ich einenerneuten Versuch unternommen u. nochmal einen Musterbrief geschrieben, indem ich die monatl. Abschlagszahlungen + 2%  genannt habe, die ich bereit bin zu zahlen.
Als Antwort darauf wurde ich darauf hingewiesen, daß beim Tarif\"Business eco \"die Preise vertragl. zwischen den Parteien festgelegt sind und § 315 schon von seinem Wortlaut her nicht anwendbar sei. Weiter sagt die Mainova, daß ich darauf hingewiesen worden sei, dass sie mir den Vertrag Mainova Erdgas Komplett, also einen Norm-Sondervertrag, angeboten haben. Normsonderkunden sind Kunden,welche einen niedrigeren als den alllgemeinen Tarifpreis mit entsprechender Anwendbarkeit der Verordnung über Allgemeine Beding f. d. Gasversorgung v. Tarifkunden (AVBGasV) erhalten Der Norm -Sonderkunde ist kein \"Jedermann-Kunde\" im Sinne von §10 Abs.1 des EnWG, denn er ist auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag nicht angewiesen. so der Wortlaut des Schreibens; allerdings hab ich jetzt herausgefunden, das der Tarif \"Erdgas komplett\" nur bei  Heizanlagen bis 35 kW möglich ist (Meine Heizanlage hat 38 kW)Also stimmt das schon mal nicht. Aber ich bin mir doch nicht ganz sicher und wäre froh von Ihrer Seite etwas zu höhren. :?:

Offline Cremer

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Kann ich mich auf § 315 beziehen?
« Antwort #1 am: 22. Februar 2006, 08:20:49 »
@Betienas,

bitte lesen Sie die Threads der vergangen 3-4 Wochen, ist viel Arbeit, geben aber viele Antworten her, da wurde mehrfach drüber geschrieben.

Ferner informieren Sie sich bitte im www.energienetz.de unter Fragen und Antworten.

Da steht auch vieles drin

Kurz:
Auch solche Verträge \"Norm-Sonderkunde\" unterliegen dem § 315 BGB, entgegen der Meinung der Mainova.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline terminator3

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Kann ich mich auf § 315 beziehen?
« Antwort #2 am: 10. März 2006, 00:16:01 »
hi,

wie cremer schon gesagt hat wurde auch dieses Thema mehrfach erörtert. Auch Sonderverträge unterliegen § 315.

Also nicht beirren lassen und das Forum weiter lesen oder oim Notfall auch hier posten.

Gruss T3 :twisted:

 

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