Im April 2005 habe ich erstmals an meinen Gaslieferanten (Mainova) einen Brief geschrieben und bekam eine abweisende Antwort. Daraufhin habe ich einenerneuten Versuch unternommen u. nochmal einen Musterbrief geschrieben, indem ich die monatl. Abschlagszahlungen + 2% genannt habe, die ich bereit bin zu zahlen.
Als Antwort darauf wurde ich darauf hingewiesen, daß beim Tarif\"Business eco \"die Preise vertragl. zwischen den Parteien festgelegt sind und § 315 schon von seinem Wortlaut her nicht anwendbar sei. Weiter sagt die Mainova, daß ich darauf hingewiesen worden sei, dass sie mir den Vertrag Mainova Erdgas Komplett, also einen Norm-Sondervertrag, angeboten haben. Normsonderkunden sind Kunden,welche einen niedrigeren als den alllgemeinen Tarifpreis mit entsprechender Anwendbarkeit der Verordnung über Allgemeine Beding f. d. Gasversorgung v. Tarifkunden (AVBGasV) erhalten Der Norm -Sonderkunde ist kein \"Jedermann-Kunde\" im Sinne von §10 Abs.1 des EnWG, denn er ist auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag nicht angewiesen. so der Wortlaut des Schreibens; allerdings hab ich jetzt herausgefunden, das der Tarif \"Erdgas komplett\" nur bei Heizanlagen bis 35 kW möglich ist (Meine Heizanlage hat 38 kW)Also stimmt das schon mal nicht. Aber ich bin mir doch nicht ganz sicher und wäre froh von Ihrer Seite etwas zu höhren. :?: