Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Jena-Pößneck  (Gelesen 45955 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #15 am: 16. August 2006, 13:22:35 »

Offline fußgänger

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #16 am: 24. September 2006, 21:04:53 »
Hallo,
ich möchte fragen, ob jemand gegenwärtig in der gleichen Situation ist bzw. mir einen Tip geben kann, wie ich mich weiter verhalten sollte.

Ich bin mit den Stadtwerken Jena/Pößneck nach Unbilligkeitseinwand meinerseits bzgl. des Gaspreises und nach einigem Schriftwechsel mittlerweile auf dem Stand, dass die Stadtwerke mir den bestehenden Vertrag zum 30.09. gekündigt haben (wegen Anforderungen des §41 41 EnWG). Ich habe damit die Wahl, entweder den neuen Heizgasvertrag "Sonderabkommen plus" (mit eingeschlossener Heizöl-Preisbindung) abzuschließen oder mich im Rahmen der Grundversorgung zu den entsprechenden hohen Preisen versorgen zu lassen.

Ich habe Widerspruch gegen die Kündigung erhoben und darauf hingewiesen, dass ich mich wegen kartellrechtswidriger Ungleichbehandlung an das Thüringer Wirtschaftsministerium Abteilung Energie wenden werde (was ich auch getan habe, allerdings bis jetzt ohne Reaktion). Außerdem habe ich die Preise der Grundversorgung auf Grund meines Abnahmeverhaltens als unbillig erklärt.

Nun habe ich ein neues (wirklich) freundliches Schreiben erhalten, indem mir die Notwendigkeit der Kündigung wegen §41 EnWG nochmals erklärt wird, außerdem werde ich gebeten meinen Standpunkt nochmals zu überdenken und doch einen neuen Vertrag (siehe oben) abzuschließen.

Über Meinungen und Hinweise würde ich mich freuen. Vielleicht meldet sich auch jemand aus Jena, es wäre gut zu wissen, dass man hier nicht allein ist.

Viele Grüße,

Fußgänger

Offline RR-E-ft

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Offline Amiran

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #18 am: 10. Oktober 2006, 21:39:38 »
Hallo,

schade, daß RR-E-ft\'s Link heute keine Info mehr liefert. Nach welchem Stichwort sollte man bei der OTZ suchen?

an Fußgänger:
Bin in der "Entwicklung" mit den Stadtwerken genauso weit fortgeschritten wie Du und suche nun nach dem nächsten Schritt (Ist er überhaupt nötig?)
Ein Gedanke ist, da §41 EnWG "Energielieferverträge mit Haushaltskunden" tatsächlich gewisse neue Erfordernisse an den Vertrag stellt, die fehlenden Vereinbarungen nachzureichen, also keinen neuen Vertrag einzugehen.

Übrigens, mit §41 (1) EnWG:
"Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der Grundversorgung haben insbesondere Bestimmungen zu enthalten über
1. die Vertragsdauer, die Preisanpassung, ...."
habe ich so meine Schwierigkeiten - wie soll so eine Preisanpassungsklausel aussehen, ohne in einer Knebelung zu enden?

Offline fußgänger

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #19 am: 11. Oktober 2006, 08:44:51 »
Hallo Amiran,

schön, dass es doch noch jemanden aus der Gegend hier gibt, der sich im Forum meldet  :) . Ich habe inzwischen auf das oben erwähnte Schreiben der Stadtwerke geantwortet und meinen Widerspruch bekräftigt. Danach kam wieder ein neues Schreiben von den Stadtwerken, aber ohne wirklich neuen Inhalt.

Inzwischen habe ich in einem anderen Thread gelesen, dass vermutlich die Kündigung gar nicht wirksam ist, da sie nur mit zweimal "i.A." unterzeichnet wurde, siehe: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4373

Ich habe morgen ein Gespräch mit einem Herrn von der Verbraucherzentrale Thüringen, wenn ich danach schlauer bin, melde ich mich zurück.

Grüße,
fußgänger

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #20 am: 11. Oktober 2006, 11:57:15 »

Offline Amiran

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #21 am: 11. Oktober 2006, 12:19:38 »
Hallo Fußgänger,

nun können wir ja unsere laienhaften Kenntnisse zusammenwerfen.  :D Auch per pn.

Es scheint also damit getan zu sein, der Kündigung zu widersprechen. Egal ob unwirksam nach §174 BGB oder anderem Grund. Interessant ist, daß §174 die unverzügliche Zurückweisung des einseitigen Rechtsgeschäftes fordert. RR-E-ft schrieb obiges, aber auch: "Wird die Form nicht beachtet, ist die Kündigung als einseitiges Rechtsgeschäft unwirksam, § 125 BGB: ... Man kann sich also später auf die Formunwirksamkeit der Kündigung und damit die Unwirksamkeit der selben berufen."
Vielleicht schmeiße ich da auch was durcheinander.

Ich gehe mal davon aus, daß wir beide einen "Altvertrag" haben, der nicht schriftlich abgeschlossen wurde. Welche Form der Kündigung gilt für diesen? Hoffentlich nach §32 (7) AVBV die Schriftform, also eigenhändige Unterschrift.

Wie die Altverträge und §41 EnWG paßfähig gemacht werden sollen, ist mir auch unklar. Das Gesetzt fordert etwas von den Verträgen, das die Altverträge nicht erfüllen - nachbessern, Bestandschutz oder ...? Einen neuen Vertrag abschließen will ich jedenfalls nicht.

Grüße

Offline Rhea

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #22 am: 12. Oktober 2006, 16:26:43 »
Hallo Fußgänger,
ganz sicher gibt es noch etliche Fricke-Kunden in Jena und wie ich mich soeben mit einem Weiteren ausgetauscht habe, könnten wir uns natürlich zu einer Arbeitsgruppe zusammen finden. Ich hatte auch bereits telefonischen Kontakt zu weiteren Kunden, so dass wir immerhin eine nette Runde abgäben plus Amiran, so er möchte.  
Grüße, Rhea

Offline fußgänger

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #23 am: 13. Oktober 2006, 10:57:19 »
Hallo Rhea,
toll dass sich hier über das Forum noch mehr melden. Vielleicht können wir über pn organisieren, wie wir uns zusammenfinden?

@Amiran
Was meinst Du?

Grüße,
fußgänger

Offline Rhea

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #24 am: 13. Oktober 2006, 12:09:17 »
@ fußgänger
ja, das meine ich auch, alles Weitere über pn, Gruß Rhea

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #25 am: 16. Oktober 2006, 23:04:55 »
Teuerster Stromversorger außerhalb Baden- Würtembergs und in Ostdeutschland Nr. 1, bundesweit auf Platz 11:

http://www.mdr.de/DL/3618776.pdf (bundesweit)

http://www.mdr.de/DL/3618812.pdf (MDR- Sendegebiet)

http://www.mdr.de/DL/3618866.pdf (Thüringen)

Verglichen wurden die günstigsten Strompreisangebote von bundesweit 788 EVU bei einem Jahresverbrauch eines Durchschnittshaushalts mit 3.000 kWh.

Gegenüber dem günstigsten Versorger müssen Kunden in Jena zum 01.10.2006 stolze 196,02 EUR bzw. 42,4 Prozent mehr für den Strom bezahlen.

Zum 01.10.2005 betrug der entsprechende Preisabstand  "nur" 175,92 EUR.

Und dabei ist die Steuer- und Abgabenlast der Strompreise bundesweit einheitlich.

Auch beziehen alle EVU ihren Strom auf einem bundeseinheitlichen Bezugsmarkt, etwa über die Leipziger Strombörse EEX.

Die Strompreise in Jena sind überdurchschnittlich angestiegen.

Selbst E.ON Thüringen, die in der Fläche zu ungünstigeren Bedingungen (lange Leitungswege) Strom liefern muss, liefert den Strom billiger.

Weit billiger ist der Strom auch in Weimar.

Wegen der hohen Netzentgelte hat ein Verbraucher keine Chance, durch einen Lieferantenwechsel, die hohe Preisdifferenz zu günstigeren EVU wett zu machen.

Die Stadtwerke sind gem. §§ 1 und 2 Abs. 1 EnWG, § 1 BTOElt verpflichtet, die Kunden möglichst preisgünstig, also so billig wie möglich mit Elektrizität zu beliefern.

Sachlich gerechtfertigte Gründe für die hohen Strompreise in Jena sind nicht ersichtlich.

Einige machen da nicht mehr mit:

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/index.html

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/05022802.ram

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,3017130,00.html

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/11/0,4070,3021099-5,00.html



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #26 am: 20. Oktober 2006, 13:01:59 »

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #27 am: 26. Oktober 2006, 19:31:50 »
Wie oben aufgezeigt ist das günstigste Strompreisangebot der Jenaer Stadtwerke 196 EUR bei 3.000 kWh teurer als das günstigste Strompreisangebot des günstigsten lokalen Versorgers bundesweit oder anders gewendet :

169 EUR (netto) : 3.000 kWh = 5,6322 Cent/ kWh (netto)   :oops:

Preisunterschied !

Selbstredend ist der Grundversorgungstarif der Stadtwerke (die berühmte Daseinsvorsorge) noch teurer!

Da wundert folgende Meldung gar nicht mehr:

Quelle: www.otz.de

"Kein Sozialstrom in Sicht

Solche Schlüssel erhalten Kunden bei den Stadtwerken Jena-Pößneck, wenn sie ihren Strom im voraus bezahlen wollen. (Foto: OTZ/Tino Zippel)  
 
Thüringer Energieanbieter folgen Beispiel von Eon Bayern nicht - zumindest vorerst

Von Tino Zippel Während Eon Bayern seinen sozialschwachen Kunden Strom zu günstigeren Preisen offeriert, zögern Thüringer Energieanbieter, ebenfalls einen Sozialrabatt einzuführen.

Seit einem Monat bietet die Diakonie Bayern diesen Stromtarif an, der für sozialschwache Kunden im Netzgebiet von Eon Bayern gilt. Bis zu 10 000 Hilfebedürftige kommen in den Genuss der Ermäßigung von etwa neun Euro im Monat. Doch wer darf den vergünstigten Strom beziehen? "Wir haben einen unbürokratischen Weg gesucht", berichtet Pressesprecher Daniel Wagner. Wer in einer Sozialberatungsstelle von Diakonie oder Caritas eine GEZ-Befreiung vorlege oder die Bedingungen dafür erfülle, erhalte den Rabatt. Letztlich profitieren also Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger.

Bislang hält sich das Interesse aber in Grenzen. Laut Eon Bayern sind erst 900 der für ein Jahr befristeten Rabatte vergeben. "Überraschend wenig", sagt Wagner, weil die Zahl der Bedürftigen viel größer sei. "Oft aus Scham", glaubt er, stellen viele keinen Antrag und beruft sich dabei auf die Studie der Hans-Böckler-Stiftung, dass rund zwei Millionen Hilfsbedürftige Deutsche keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Dabei ist der Präsident des Diakonischen Werkes Bayern, Dr. Ludwig Markert, überzeugt von der Idee: "In Zeiten ständig steigender Energiepreise ist auch ein scheinbar geringer Betrag für die Betroffenen eine große Hilfe", bewertet er den Tarif. "Wir hoffen, dass dieses Beispiel Schule macht und andere Stromanbieter ähnliche Modelle entwickeln."

Doch in Thüringen halten sich die Energiedienstleister mit solchen Offerten zurück. Obwohl es Bedarf gäbe. "Die steigenden Mietnebenkosten zählen zu den häufigsten Problemen, mit denen Betroffene in unsere Beratungsstellen kommen", sagt Frieder Weigmann, Sprecher der Diakonie Mitteldeutschland. Gleichwohl sei noch kein Konzern auf die Diakonie zugekommen.

"Bislang haben wir keinen Plan für Sozialrabatte in der Schublade", sagt Martin Schreiber von der Eon Thüringer Energie AG, mit 600 000 Haushaltskunden der größte Strom- versorger im Freistaat. Da im Eon-Konzern die Unternehmen eigenständig agieren, müsse auch jeder seine eigene Kalkulation machen. Deshalb warte man zunächst die Erfahrungen aus Bayern ab, bevor über einen Sozialrabatt entschieden wird. "Bislang gab es jedenfalls keine Anfragen", sagt der Unternehmenssprecher.

Auch die Thüringer Stadtwerke halten sich zurück. "Wir bieten Ratenzahlung auf die Jahresrechnung an, um Personen mit Zahlungsschwierigkeiten entgegen zu kommen", sagt Tina Schnabel von den Stadtwerken Jena-Pößneck. "Obwohl wir nicht dazu verpflichtet wären."

Häufig werde von Sozialschwachen die Möglichkeit gewählt, sich ein Stromguthaben auf einen elektronischen Schlüssel zu buchen. Den zum Jahresbeginn eingeführten Service nutzen momentan 550 Kunden. Wie bei einer Telefonkarte für das Handy dreht sich der Stromzähler solange, bis das Guthaben erschöpft ist. Damit Betroffene nicht am Wochenende plötzlich ohne Strom dastehen, gibt es ein Terminal, das in der Bedienung einem Geldautomaten ähnelt. Gegen Bargeld können die Kunden Tag und Nacht Guthaben auf den Schlüssel zu laden.

Ähnliches bietet auch die Energieversorgung Gera an. Einen Sozialstrom plant sie nicht. "Wir gehören schon zu den günstigsten Anbietern Thüringens, wovon alle Kunden profitieren", sagt Vertriebsleiter Rüdiger Erben. Wer hohe Stromtarife habe, könne viel leichter einen Rabatt einräumen."

Kommentar
 
25.10.2006    


Sozial Schwache können den Strom im Voraus bezahlen und so noch für die Stadtwerke Vorfälligkeitszinsen erarbeiten. Eigentlich müsste (nicht nur) im Voraus bezahlter Strom deutlich billiger sein...... :oops:

Da hilft wohl nur, auf das Bundeskartellamt zu hören:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4594

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #28 am: 09. November 2006, 16:00:40 »
Alleiniger Erdgasvorlieferant der Stadtwerke Jena soll nach wie vor die EVG sein:

http://www.zfk.de/page.php?page=/zfk/erfahrungsaustausch/imgespraech/98_11_jena.html


Diese musste nun ihre Netzentgelte senken:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/a3bffc613c6726f213465f7cf8f12ef8,0/Presse/Pressemitteilungen_d2.html#Gas-_und_Stromnetzentgelte

Dies sollte eigentlich auch Auswirkungen auf die Lieferpreise und somit auf die Endverbraucherpreise haben.

Auf der Seite der EVG kann man unter Kennzahlen zudem erfahren, dass die Umsatzerlöse 2005 gegenüber 2004 bei gleicher Absatzmenge deutlich stärker gestiegen waren als der Materialaufwand.....

http://www.evg-thueringen.de/

   2005 2004
Umsatzerlöse Mio. € 620,1 490,8
Materialaufwand Mio. € 568,0 460,9
Personalaufwand Mio. € 2,4 2,3
Abschreibungen Mio. € 7,4 7,7
Jahresergebnis 1) Mio. € 27,8 16,3
Investitionen in Sachanlagen Mio. € 0,5 0,7
Brutto-Sachanlagevermögen Mio. € 431,7 431,3
Finanzanlagen Mio. € 8,3 8,1
Gezeichnetes Kapital  Mio. € 32,0 32,0
Analytisches Eigenkapital Mio. € 87,2 63,6 Rückstellungen Mio. € 31,5 21,6
Verbindlichkeiten Mio. € 52,9 63,9
Bilanzsumme Mio. € 172,0 149,6
Gasabsatz Mrd. kWh 23,1 23,0
Mitarbeiter zum 31.12.
(einschließlich Auszubildende) Anzahl 29 29
Leitungsnetz zum 31.12. km 1.196 1.196

Im Betrachtungszeitraum 2003/2004 mag dies noch besser für die EVG ausgefallen sein.

Offensichtlich hatte die EVG gegenüber ihren eigenen Kunden nicht lediglich gestiegene Beschaffungskosten weitergegeben, sondern ihren Gewinn erheblich erhöht.

Möglich ist dies wohl nur aufgrund kartellrechtswidriger Langfristverträge mit Ölpreisbindung, welche der EVG eine Quasimonopolstellung in ihrem Absatzgebiet verschaffen.

Dass sich die Stadtwerke nicht dagegen zur Wehr setzen, mag daran liegen, dass die EVG an den Stadtwerken beteiligt ist.


Dies hätte wohl mit Unbilligkeitseinrede verhindert werden können.

Die Stadtwerke machten davon jedoch wohl keinen Gebrauch, sondern begnügten sich damit, gestiegene Beschaffungskosten immer 1:1 an die eigenen Kunden weiterzugeben und das Geld dann entsprechend  von deren Konten abzubuchen.


Man hat sich wohl nicht nur selbst mit einer HEL- Preisformel über den Tisch ziehen lassen, die solche Ergebnisse zeitigt, sondern will auch die eigenen Kunden auch noch auf eine entsprechend wirkende Preisformel festlegen.

Dies dürfte gegen das Gebot von Treu und Glauben in den bestehenden Vertragsverhältnissen verstoßen.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #29 am: 12. November 2006, 16:27:47 »
Der Geschäftsführer Herr Fürböck weist darauf hin, dass man selbst keine Strompreise kalkuliert hat:

http://www.igg-goeschwitz.de/2006-05-23-igg-ergebnisprotokoll.pdf


Trotzdem will man wissen, dass gestiegene Bescahffungskosten höhere Strompreise erfordern:

http://www.jenatv.de/index.php?main=nachrichten&lf=detail&id=1155644850

 

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