Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Guthabenserstatt. mit reduz. Abschl, Abrechnung mit Erhöhung  (Gelesen 5077 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Anonymous

  • Gast
Hallo,
ich habe gegen alle Erhöhungen Einspruch erhoben und den Abschlag nicht erhöht. Nun habe ich bei der Jahresabrechnung 2005 einen um 15% geringeren Verbrauch  :?: und somit ein Guthaben das ausgezahlt wird. Was mir an der Sache stinkt ist die Tatsache, dass die Regionalgas Euskirchen in der Jahresabrechnung die Arbeitspreise incl. Erhöhung abrechnet. D. h., mein Guthaben hätte erheblich höher ausfallen müssen. Welche Möglichkeiten habe ich, das Guthaben zurück zu fordern?
Gruß
k-j-k

Offline rlc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 73
  • Karma: +0/-0
Guthabenserstatt. mit reduz. Abschl, Abrechnung mit Erhöhung
« Antwort #1 am: 15. Februar 2006, 20:37:02 »
Dieses Problem ist bereits zuhauf im Forum vertreten.

Sie hätten vorher rechtzeitig die Abschläge reduzieren müssen, sodass eine Nachzahlung entsteht.

Ein Rückforderungsprozess wird sehr ungewiss sein. Verrechnen mit nächster Abrechnungsperiode nach den Versorgungsbedingungen eigentlich ausgeschlossen, einige tun es dennoch, auf eigene Gefahr.

Anonymous

  • Gast
Guthabenserstatt. mit reduz. Abschl, Abrechnung mit Erhöhung
« Antwort #2 am: 15. Februar 2006, 20:42:31 »
Ich habe ja nur die Abschläge die in 2004 relevant waren gezahlt. Ich kann ja nicht ahnen, dass sich meine Energiereduzierungsaktivitäten solche Auswirkungen haben. Nochmal: Ich habe noch ein Guthaben, trotz reduzierter Abschläge.

Anonymous

  • Gast
Guthabenserstatt. mit reduz. Abschl, Abrechnung mit Erhöhung
« Antwort #3 am: 15. Februar 2006, 21:25:16 »
Es kann nicht oft genug gesagt werden, regelmässig den Zähler ablesen und prüfen, ob der Abschlag noch angemessen ist.

Sonst passiert das, was Ihnen passiert ist.

Zum Guthaben, das zwischen Versorger und Ihnen strittig ist, also die Differenz die sich ergibt, das sie Preise aus 2004 ansetzen, und der Versorger neue, höhere Preise, ist es so, wie vorher bereits gesagt.

Wenn sie keinen Rückforderungsprozess anstrengen, wovor i.d.R. abgeraten wird, abwarten und ggfs. in der Zukunft geltend machen, wenn die Situation bzgl. $315 BGB besser geklärt ist.

Offline rlc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 73
  • Karma: +0/-0
Guthabenserstatt. mit reduz. Abschl, Abrechnung mit Erhöhung
« Antwort #4 am: 15. Februar 2006, 21:26:22 »
Sorry, ich weiss echt nicht, warum Beiträge in diesem Forum als Gast weiterhin möglich sind.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz