@Cremer
Die Zahlen des Statistischen Landesamtes sind keine Prognosen, sondern die tatsächliche Stromerzeugung nach Energieträgern in Bayern 2004. Sie spiegeln die „Netto e r z e u g u n g der Kraftwerke der allgemeinen Versorgung“ wider; Kernenergiestrom aus Frankreich, der nach Bayern geflossen und reduziert worden sein könnte, ist hierin nicht enthalten.
@RR-E-ft
Nach VBEW und Statistischem Landesamt
Nettostromverbrauch in Bayern 2004 75.980 Mio kWh (= 110,1%)
Nettostromerzeugung in Bayern 2004 (nur Kraftwerke der allgemeinen Versorgung) 69.030 Mio kWh (= 100,0%), davon
- Kernernergie 47.248 Mio kWh (= 68,4%)
- fossile (Öl, Gas, Kohle) 10.189 Mio kWh (= 14,8%), darin allein Steinkohle 5.327 Mio kWh (= 7,7% an Gesamterzeugung!, Öl/Gas also nur 7,1%)
- erneuerbare (Wasserkraft) 11.593 Mio kWh (= 16,8%);
Der Rest (6.950 Mio kWh = 10,1%) wird außerhalb von „Kraftwerken der allgemeinen Versorgung“ einschl. EEG-Erzeuger (Wind, Solar, Bio, davon allein LEW 484 Mio kWh gem. Veröffentlichungspflicht nach § 15 EEG) erzeugt und der dann noch verbleibende Rest wohl zugekauft.
Bei Strom, der über eine Börse oder aus dem Ausland bezogen wird, können die von der Börse bzw. von dem betroffenen Unternehmen für das Vorjahr vorgelegten Gesamtzahlen, ansonsten der UCTE-Strommix, zugrundegelegt werden (§ 42 Abs. 4 EnWG); ich halte es allerdings für wenig wahrscheinlich, dass vorrangig teuerer „Fossil-Strom“ gekauft wurde.
Ich vermute deshalb Folgendes
Panorama berichtete am 04.10.2005 zum Gaspreis (Zitat e.on-Ruhrgas)
„In den Preisformeln ist berücksichtigt, dass Erdgas ... mit unterschiedlichen Energien im Wettbewerb steht.
Für die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern ist Steinkohle der maßgebende Wettbewerber.“
Bei Erdgas gilt folglich die (preiserhöhende) Ölpreisbindung zwar für Haushaltskunden, nicht jedoch für Stromerzeuger. Und Steinkohle zur Verstromung ist bekanntlich nicht nennenswert im Preis gestiegen.
Da der Anteil fossiler Energieträger an der Stromerzeugung seit Jahren in Bayern um 15% liegt (Kernenergie bei 68,4%, Wasserkraft bei 16,8%), wird die billige Kernkraft wahrscheinlich überwiegend den mengenrabattierten Großabnehmern/Industriekunden zugeordnet, die teueren fossilen Energieträger allein den Haushaltskunden. Sobald Strom (aus Kraftwerken der allgemeinen Versorgung, s.o.) aber ins Verbund-Netz eingespeist ist, kann er beim Verbraucher nicht mehr getrennt herausgezogen werden (das Tarifangebot, reinen Öko-Strom zu beziehen und sein Gewissen dadurch zu erleichtern, ist lediglich ein irreführender Werbegag der Elektrizitätswirtschaft und erleichtert nur den Geldbeutel). Es bleibt nur ein rechnerischer Anteil der jeweiligen Primärenergieträger am Gesamtstromaufkommen, eine Aufteilung beim persönlichen Verbrauch ist Augenwischerei.
Durch einfache (willkürliche) Zuordnungen lassen sich dann Preiserhöhungen (am besten noch im Maßstab 11) durch gestiegene Öl- und Gaspreise begründen.
Aber wer\'s glaubt, ist selber schuld. Denn Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst...
Dennoch sollte ein Rechtsanspruch auf ordentliche, objektive Aufteilung in § 42 EnWG begründet sein und willkürliche oder Pi-mal-Daumen- Zuordnungen unterbinden.
Eine Angabe wie bei LEW (20,0% Kernkraft, 60,0% fossile und sonstige Energieträger, 20,0% erneuerbare Energien) dürfte die geforderte objektive Tatsächlichkeit m.E. nicht hergeben.