Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: sam braucht hilfe  (Gelesen 5560 mal)

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Offline energienetz

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sam braucht hilfe
« am: 13. Februar 2006, 20:10:27 »
hallo an alle die das lesen. habe ein Problem. Es geht um 2 Monatsabschläge jan. u.Feb. eine mahnung haben wir bekommen das war am 23.1.06 danach kam nichts mehr. heute wurde wärend meiner Abwesendheit der Zähler ausgebaut.mein Anruf bei der EVM in koblenz wurde mir gesagt das eine Mahnung am 6.2.06 weggeschickt wurden wäre die aber bis heute nicht bei uns angekommen ist.mit allen gebühren sollen wir 156,00euro bezahlen was wir auch machen wollten.Doch der gute Mann von der EVM sagte mir das die Rechnung jetzt 483,00 beträgt weil jetzt die Abschlussrechnung dabei kommt. auch sollen wir noch eine Druckmessung vornehmen lassen was auch noch mal sehr viel Geld kostet. Meine Frage ist das ganze rechtens wär kann tipps geben. Freue mich auf jede helfende Antwort.Liebe Grüsse Sam.

Offline Cremer

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sam braucht hilfe
« Antwort #1 am: 14. Februar 2006, 07:51:03 »
qAdmin,

da hat wohl der Kunde zum einen versäumt rechtzeitig im letzten JahrWiderspruch gemäß Musterbrief einzulegen, zum anderen vermutlich die Nachzahlung der Jahresrechnung nicht vorgenommen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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sam braucht hilfe
« Antwort #2 am: 14. Februar 2006, 10:19:12 »
@energienetz

Wenn Sam ein konkretes rechtliches Problem hat, muss er sich grundsätzlich an die dafür zugelassenen Stellen wenden.

Nicht jeder Hilfswillige darf jede Hilfe leisten- aus gutem Grund.

So sind Operationen und ärztliche Eingriffe und Heilbehandlungen zu recht nur dafür Zugelassenen Personen vorbehalten. Mag die Heilbehandlung des nicht Zugelassenen noch so hilfreich gewesen sein, kann für den gutmeinenden Helfenden daraus gleichwohl ein massives Problem erwachsen. Entsprechende Gesetze sollen vor erheblichen abstrakten Gefahren schützen, die daraus erwachsen, dass Unqualifizierte helfend tätig werden.

Mit der Rechtsberatung verhält es sich nicht anders.

So sollte es auch weiter gehalten werden, damit nicht neben Sam auch noch andere plötzlich  Hilfe brauchen. Denn auch ein Anstiften zu unerlaubter Hilfeleistung, kann schon  Folgen zeitigen.

So bitter es auch sein mag, wenn man helfen möchte und doch nicht darf.
In solchen Situationen kann man nur auf die zur Hilfeleistung Zugelassenen in der Nähe verweisen.

Weil ich über eine entsprechende Helfer- Lizenz verfüge, die mir auch nicht in den Schoß gefallen ist, kann ich hier soviel sagen:


Das ist doch nicht ungewöhnlich.


Wenn auf fällige Zahlungen nicht geleistet wird - darf, soweit nicht unverhältnismäßig - die Versorgung bekanntlich  zwei Wochen nach schriftlicher Sperrandrohung eingestellt werden.

Der Versorger muss nachweisen, dass dem Kunden zwei Wochen vor Versorgungseinstellung eine entsprechende Sperrandrohung zugegangen ist.

Das Abschicken einer Mahnung, insbesondere erst am 06.02.2006 kann dafür schwerlich reichen. Möglicherweise war jedoch die vorhergehende Mahnung schon mit der Androhung der Versorgungseinstellung verbunden.

Im Übrigen sollte sich Sam an einen Anwalt vor Ort wenden, hat er doch ein ganz massives Problem. Denn er braucht in erster Linie wohl schnell wieder eine Energieversorgung.

Mit dem sollte Sam besprechen, ob die Voraussetzungen einer Versorgungseinstellung vorlagen  und wie man sich ggf. wehrt, wenn dies nicht der Fall war.

Zu dem offenen Rechnungsbetrag kommen die Kosten der Sperrung und Entsprerrung (hier Zähleraus- und Einbau hinzu). Der Versorger kann und darf die Versorgungsaufnahme verweigern, bis auch diese Kosten beglichen sind.

Ob die - einseitig festgesetzten - geforderten Pauschalen für Sperrung und Entsperrung angemessen sind, lässt sich über § 315 BGB überprüfen.

Ob das rechtens ist, entscheidet sich nach dem oben Gesagten.

Das hat mit dem Zahlungsprotest wohl schlicht nichts zu tun.

Was die Druckmessung soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Schließlich steht der Druck am Hausanschluss an und es spricht wohl nichts dafür, dass etwas in das Netz zurück drücken könnte, also Netzrückwirkungen zu besorgen stehen.

Da kann eine entsprechende Anfrage beim Versorger sicher Aufschluss bringen....




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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