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Autor Thema: Wenn der Versorger einen verklagt  (Gelesen 2409 mal)

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Offline RR-E-ft

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Wenn der Versorger einen verklagt
« am: 13. Februar 2006, 11:30:56 »
Wenn man als Verbraucher selbst durch das EVU verklagt wird, ist man mehr als schlecht beraten, wenn man meint, man könne einen Prozess erfolgreich ohne Anwalt bestreiten:

Energiesperre/ Androhung

Von einer entsprechenden Selbstüberschätzung kann nur dringend abgeraten werden, gerade wenn es um so wichtige Dinge wie die weitere Energieversorgung geht.

Auch irgendwelche Mustertexte können keine Prozesserfahrung ersetzen !!!

Musterbriefe sind gut, um die Einrede der Unbilligkeit gegen geforderte Energiepreise zu erheben.

Mustertexte sind jedoch ungeeignet für eine Prozessführung, bei der es immer auf den vollkommen individuellen Vortrag der Parteien im Prozess ankommt.

Wäre es anders, müssten sich schon alle Juristen die Frage stellen, weshalb es ihrer langjährigen und mühevollen Ausbildung überhaupt bedurfte.

Ein Prozess nennt sich Prozess, weil es sich um etwas dynamisch Entwickelndes handelt, bei dem man sich immer wieder auf eine vollkommen neue Situation einzustellen hat.

Deshalb kann man so zu Beginn noch gar nicht sicher sagen, wohin die Reise geht. Der Prozessverlauf ist nämlich unabhängig von der Rechtslage ganz wesentlich vom Verhalten der Parteien darin abhängig.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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