Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nach Strompreiserhöhung in der Zwickmühle ...  (Gelesen 8503 mal)

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Anonymous

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Nach Strompreiserhöhung in der Zwickmühle ...
« am: 11. Februar 2006, 15:01:47 »
Liebes Forum,

\"angelockt\" vom günstigen Preis und von der 12-moantigen Festpreisgarantie sind wir seit Februar 2005 Kunden von Yello-Strom. Für einen Verbrauch von ca. 6000 kWh hatten wir vertragsgemäß 1.057 € bezahlt.

Yello hat nun angekündigt, die Preise ab 01.04.2006 zu erhöhen. Bei gleichem Verbrauch wären nun 1.189,- € fällig. Das ist immerhin eine Preissteigerung von ca. 12,5%!

Nun haben wir insgesamt 4 Möglichkeiten:
1. bei Yello bleiben - wahrscheinlich die schlechteste Variante
2. uns nach Widerspruch und vermuteter Vertragskündigung durch Yello bei unserem Heimversorger \"wiederzufinden\" und in den allgemeinen Tarif eingestuft zu werden; hier wäre zwar ein sofortiger Preiswiderspruch möglich aber der Tarif ist auch der ungüstigste (Jahreskosten 1.204,- €)
3. Sondervereinbarung beim zuständigen Versorger unterschreiben, Kosten 1.166 € - auch eher ungünstig
4. Vertrag bei einem anderen Anbieter unterschreiben, Kosten derzeit 1.107,- €

Eigentlich kommen nur die Variante 2 oder 4 in Frage.

Bei Variante 4 werden wir jedoch ewig das Preisdiktat der Versorgungsunternehmen hinnehmen müssen, wenngleich wir keine Probleme hätten, ggf. ständig zu wechseln.

Von Variante 2 sind wir derzeit zwar nicht abgeneigt, diese bürgt jedoch vermutlich auch die meisten Risiken.

Es fängt schon damit an, auf welcher Basis man \"seinen\" seinen Preis festsetzt.

Ich würde mich daher freuen, einige Meinungen hierzu zu erfahren.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Daher

Offline kamaraba

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Nach Strompreiserhöhung in der Zwickmühle ...
« Antwort #1 am: 11. Februar 2006, 19:00:25 »
Also ich bin schon seit 2001 YELLO-Strom Kunde. Zum 1.4.2005 wollte
YELLO bis zu 28% mehr für den Strom haben. Ich habe dem gemäß
Musterschreiben widersprochen. Es gab das übliche schriftliche Statement
und auch §315 soll hier nicht gelten, aber ich habe mich davon nicht
beeindrucken lassen, auch nicht von Anrufen (wohl üblich bei YELLO).

Zahle seither immer noch den alten Preis und gut ist.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Monaco

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Nach Strompreiserhöhung in der Zwickmühle ...
« Antwort #2 am: 12. Februar 2006, 13:01:01 »
@kamaraba

Das werde ich natürlich auch zunächst versuchen. Dennoch bin ich skeptisch, ob sich Yello darauf einlassen wird. Warten wie es einfach ab. Andererseits möchte ich natürlich auch für den \"Fall der Fälle\" (Vertragskündigung durch Yello) gewapnet sein.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Nach Strompreiserhöhung in der Zwickmühle ...
« Antwort #3 am: 12. Februar 2006, 18:01:50 »
@Gast,

letztenendes ist der Fall 2 der richtige, wenn Yello kündigen sollte.

Sondervereinbarung birgt dasa Risiko, dass Sie nicht § 315 geltend machen können

Achtung bei anderen \"günstigen\" Anbietern.

Sehr ungeeignet und abzuraten sind Anbieter mit Vorkasse, z.B. Flexstrom.

Bei Widerspruch oder Insollvenz ist das Geld weg.

Also gut die Vertragskonditionen prüfen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Anonymous

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Nach Strompreiserhöhung in der Zwickmühle ...
« Antwort #4 am: 12. Februar 2006, 20:21:00 »
@cremer

Solche Angebote (Flexstrom) hatte ich bereits im Vorfeld ausgeklammert. Bleibt noch die Frage zu klären, welchen Preis setzt man an, wenn man (vereinbarungslos) über den Allgemeinen Tarif des Netzbetreibers versorgt wird.
Wie man es auch dreht, die Sache ist scheinbar nicht so einfach (wie z.B. beim Gas).
Fazit: Ein nicht funktionierender Wettbewerb ist somit noch schlechter als gar keiner.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Anonymous

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Nach Strompreiserhöhung in der Zwickmühle ...
« Antwort #5 am: 13. Februar 2006, 06:48:57 »
@monaco schrieb
Fazit: Ein nicht funktionierender Wettbewerb ist somit noch schlechter als gar keiner.

Da ist was Wahres dran,kann ich nur bestätigen.Habe auch Ende letzten Jahres Mitteilung über Stromerhöhung meines Versorgers zum 1.1.06 bekommen mit zusätzlicher Mitteilung auf mein Außerordentliches Kündigungsrecht.(könne den Anbieter wechseln)
Nur Fakt ist,noch gibt es keinen günstigeren Anbieter in unserer Nähe.
Yello ist teuerer und sonst nur noch Anbieter per Vorkasse,wovor natürlich abzuraten ist.
Also zahle ich bis dato erst mal schön weiter!

Anonymous

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Nach Strompreiserhöhung in der Zwickmühle ...
« Antwort #6 am: 21. Februar 2006, 02:29:16 »
Zitat von: \"Monaco\"
@kamaraba

 Well that is definatly a differant way of doing it, not good, not bad....just differant.

Offline Monaco

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Nach Strompreiserhöhung in der Zwickmühle ...
« Antwort #7 am: 23. März 2006, 16:08:08 »
Yello hat sich nun endlich - nach Widerspruch und einer Erinnerung - zu Wort gemeldet.

Einige Auszüge:
Yello ist ein Unternehmen im Wettbewerb (wie alle anderen Wohl auch ...), das bei Preisanpassungen strenge Anforderungen erfüllt: So informieren wir unsere Kunden immer 8 Wochen vor einer Preisanpassung (was hat das mit der Preisanpassung selbst zu tun ...?). Außerdem gilt bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht mit dem unsere Kunden flexibel sind (warum muss man bei Yello sofort kündigen, um seine Kundenrechte zu wahren?).

Deshalb ist der §315 auf Yello nicht anwendbar (seltsame Logik) , wodurch unser Schreiben vom 2. Februar seine Gültigkeit hat (die Gültigkeit des Schreibens war nie strittig - im Gegensatz zum Preis).

Auch die Verbraucherzentrale Hessen weist in einer Broschüre ausdrücklich darauf hin: Wenn beim bisherigen und einem neuen Versorger ein so genanntes Sondervertragsmodell abgeschlossen wurde, in dem eine Regelung über die Preisanpassung getroffen wurde mit gleichzeitigem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, ist der Weg über §315 nicht möglich. (Das bezweifle ich aber sehr. Möglicherweise stammt das Zitat der VZ noch aus einem anderem Zeitalter ...).

Auch in den zwischen uns vereinbarten AGB heißt es, dass Yello nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit berechtigt ist, die Preise an den gegenüber Neukunden geforderten Entgelt anzupassen. Hiermit stellt die Preisanpassungsklausel einen eindeutigen Bezugsrahmen über die Höhe von Preisanpassungen auf. Es besteht daher keinerlei Ermessen bei etwaigen Preiserhöhungen; eine Billigkeitskontolle nach §315 BGB scheidet aus.

Ende der Auszüge

Letzteres würde bedeuten, dass die hier vorliegende bestimmte Preisanpassungsklausel (Tarif für Neukunden) als Grundlage eine willkürliche Preisfestsetzung hätte. Irgendwie muss ja auch der Preis für Neukunden bestimmt werden. So könnte jeder Versorger über ein \"Zwischenmodell\", welches irgend eine \"bestimmte\" Preisanpassung beinhaltet, seine Preise durch einseitig, willkürlich festgelegte Preise auf diesem \"Umweg\" begründen und durchsetzen. Da fehlt mir möglicherweise einiges an Verstand, um diese Logik zu begreifen.

Möglicherweise findet sich ja jemand, der mit dies erklärt. Sonst frage ich bei Yello nach ...

Ist denn wirklich noch niemand auf die Idee gekommen, eine solche Preisanpassungsklausel zu untersagen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das derartiges Bestand haben kann.

Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

By the way: Immerhin hat man meinem Wunsch entsprochen und die Abschläge wieder gesenkt. Ist insgesamt ja nicht unwichtig ...

 

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