Hallo in die Runde,
habe nach dem Widerspruch beim Gas nun auch der Stromerhöhung mit Musterbrief widersprochen.
Heute kam die Reaktion des Stromanbieters, und die lautet so:
\"Sollten sie mit unserem Vertragsangebot nicht einverstanden sein, so haben sie die Möglichkeit diesen Vertrag zu kündigen (was ich natürlich nicht tun werde). Auch eine Begrenzung der uns erteilten Einzugsermächtigung zu den bisherigen Preisen ist technisch nicht möglich (ist das etwa mein Problem?). Sollten Sie auf ihren Widerruf beharren, so könnten wir diese zukünftig nicht mehr nutzen. Dies würde dann zur Folge haben, dass wir den mit uns abgeschlossenen Spartarif \"Strompreise nach Maß\", der an eine Einzugsermächtigung gebunden ist, kündigen müssten. (Soll ich hier anbieten, künftig den Betrag zu überweisen?).
In beiden Fällen erfolgt die Abrechnung ihres Stromverbrauches danach mit den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung\" (mit anderen Worten: Sollte ich bei dem Widerspruch bleiben, soll der Strom für mich noch teurer werden).
Danach folgt dann in dem Schreiben nochmal die Begründung für die Stromerhöhung: \"Weltmärkte...bla bla bla...\" und weiter: \"Eine Offenlegung der Kalkulation ist aus Wettbewerbsgründen nicht möglich. Wir bitten um ihr Verständnis (ist so meines Erachtens nicht haltbar)
Weiter heißt es: \"Zu unseren Strompreisen ist anzumerken, dass diese der Billigkeit im Sinn des §315 BGB entsprechen, da unsere Tarifpreise durch die zuständige Preisaufsichtsbehörde, das Ministerium...genehmigt wurden. Hinzu kommt, dass der Strompreis mit Ihnen individuell vereinbart wurde (die Erhöhung wurde keinesfalls vereinbart).
Soll ich auf das Schreiben reagieren, und wenn ja, wie?
Meines Erachtens kann der Stromanbieter nicht einfach den Tarif wechseln, nur weil er vorgibt ein technisches Problem mit der Einzugsermächtigung zu haben. Warum eine Offenlegung der Kalkulation nicht möglich sein soll, leuchtet mit auch nicht ein.
Vielen Dank für gutgemeinte Ratschläge..