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Autor Thema: Tankkauf nach Miete  (Gelesen 3708 mal)

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Offline Lisa B

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Tankkauf nach Miete
« am: 03. Februar 2006, 11:20:54 »
Hallo,

wir haben in 1999 einen Vertrag mit T gemacht und dort einen 2.9 to Erdtank gemietet. Die einmalige Sonderzahlung für den Tank betrug 2200 DM, die  Jahresmiete ca. 350 DM und die jährl. Kosten ca. 170 DM (bis dato).

Nach zwei Jahren und zwei gezahlten Mieten bei ungekündigter Liefervereinbarung betrug seinerzeit der Restkaufwert für den Tank lt. schriftl. Vereinbarung von 1999 1682 DM.

Nun wollen wir den Tank kaufen, T\'s  aktuelles \"Angebot\" liegt bei 830 Euro.

Frage: Bleibt der Restkaufwert immer gleich, egal ob man nach zwei oder 6 Jahren kauft? Sollte man darauf einsteigen? Danke!


Gruß Lisa

Offline Watzl

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Tankkauf nach Miete
« Antwort #1 am: 05. Februar 2006, 17:51:23 »
Wie alle Güter werden Tanks auch älter und sind damit nicht mehr soviel wert, obwohl technisch in Ordnung. Was bei der Wohnungsmiete gilt, gilt auch hier. Der Mieter hat 20 Jahre Miete bezahlt, dem Betrag nach hat er das Haus eigentlich \"abbezahlt\". Als MIter hat er aber eben nur für die Nutzung bezahlt und muß nun, wenn er das Haus kaufen will soviel hinlegen, wie jeder andere auch. Das ist eben bei der Tankmiete das Gleiche.

Nun 800 EU für den Tank hinzulegen und damit diesen als Eigentum zu erwerben halte ich für so schlecht nicht. Würde der Tank ausgebaut werden  hätten sie alle Kosten dafür zu tragen. Sie wären dann sicherlich auch 800 EU los, hätten eine Loch im Garten und keinen Gastank mehr.

Wenn sie noch einen Liefervertrag haben sollten, dann vergessen sie nicht diesen zu kündigen. Aus taktischen Gründen vielleicht erst nach dem Kauf. Die Firma könnte es sich sonst evtl, andes überlegen.

H. Watzl

 

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