Guten Tag zusammen,
folgendes Schreiben erhielt ich von den Stadtwerken Gütersloh aufgrund meines Widerspruchsschreibens gegen die Gaspreiserhöhung per Musterbrief:
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Eine Offenlegung unserer Preiskalkulation würde für uns einen Wettbewerbsnachteil auf dem Beschaffungsmarkt nach sich ziehen, der zu einem erheblichen, wirtschaftlichen Schaden führen könnte. Dies kann nicht im Interesse unserer Kunden sein.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die Rahmenbedingungen der globalen Energiemärkte verändert haben. Der drastisch gestiegene Energiebedarf in Asien und Fernost führt zur Verknappung der weltweiten Ressourcen. Das gilt für Heizöl, Kohle und Erdgas. Die Verknappung des Angebotes führt zu einer Steigerung der Beschaffungskosten bei allen Energieträgern. So ist z.B. der Heizölpreis in Deutschland seit Anfang des jahres um über 50% gestiegen.
Unser Gasbezugsvertrag sieht eine quartalsweise Preisanpassung vor. Der Gaseinkaufspreis besteht aus einem Leistungspreis, der für das Mittel aus den 2 höchsten Tagesabnahmemengen eines Gaswirtschaftsjahres (1.10.-30.09.) in Rechnung gestellt wird, und dem Arbeitspreis für die gelieferte Menge in kWh. Die Änderung des Leistungspreises ist von der Lohnentwicklung, die Änderung des Gasarbeitspreises von der Heizölpreisentwicklung abhängig.
Die nach der o.g. Preissystemaik verursachten Gasbezugskosten, sind der Hauptkostenbestandteil unserer Allgemeinen Gastarife. Dazu kommen die gesetzlichen Abgaben (Erdgas- und Umsatzsteuer) und die Transportkosten innerhalb des SWG-Gasnetzes. Der SWG-Verkaufspreis deckt diese Kosten nicht in voller Höhe, so dass eine negative Vertriebsmarge entsteht. Die Vertriebskosten sind damit nicht gedeckt.
Wir werden von der Landeskartellbehörde NRW kontrolliert. Das Landeskartellamt führt regelmäßig Gaspreisvergleiche der Gasversorger in NRW duch, ein Missbrauchsverfahren ist bislang nicht gegen uns eingeleitet worden.
Letztendlich sind wir damit der Auffassung, dass wir mit unseren Erläuterungen, die Billigkeit unserer Gaspreisanpassungen nachgewiesen haben und demzufolge unsere Forderungen berechtigt sind.
Die nicht sachgerechte Kürzung der Gasarbeitspreise können wir nicht akzeptieren und bestehen auf Zahlung unserer gesamten Forderung 2005 in Höhe von ....€ Mfg...
Meiner Meinung nach ist hiermit die Billigkeit nicht nachgewiesen und will dies den Stadtwerken auch schriftlich mitteilen. Wie seht ihr das?
Die Einzugsermächtigung habe ich inzwischen löschen lassen, eine Restforderung aufgrund des Mehrverbrauchs in 2005 wurde nach dem Gaspreis von Anfang 2005 zzgl. 2% Sicherheitsszuschlag bereits überwiesen, die Abschlagszahlungen habe ich entsprechend neu berechnet. Damit dürfte mir nix passieren, oder?
Danke schon mal für Antwort(en).
MfG - Kokuna