[ 17-C-260-05 16-08-2005 ; 8-S-146-05 31-01-2006 ]
Das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen konnte von Anfang an nicht überzeugen:
http://www.energiedepesche.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1400&content_news_detail=4255&back_cont_id=1400Gleichwohl flatterte es den Gaskunden bundesweit vieltausendfach in die Briefkästen, damit diese doch endlich Ruhe geben mögen mit ihrer störrischen Haltung zur Gaspreiserhöhung, gegen man die man nichts tun könne, außer auf Fotovoltaik etc. pp. umzusteiegen...
Nun wurde dieses Urteil vom Landgericht Bonn aufgehoben mit klarer Ansage an den Gasversorger:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&content_news_detail=4904&back_cont_id=4043Schon zuvor hatte das Landgericht Bonn wenig Zweifel gelassen, dass die wehrhaften Gaskunden im Recht sind und keinerlei Nachteile zu besorgen haben, diesen mit nichts gedroht werden darf:
http://www.ksta.de/html/artikel/1137402861966.shtmlNach der neuerlichen Entscheidung des Landgerichts Bonn darf man auf die Pressemitteilung des BGW gespannt sein, welcher wohl wieder einmal die Rechtsauffassung der deutschen Gaswirtschaft einer kritischen Revision zu unterziehen hat.
Offensichtlich gibt es wohl etwas richtig zu stellen/ nachzutragen:
http://www.bgw.de/de/presse/pressemitteilungen/article_2005_8_16.htmlhttp://www.bundesverband-gas-und-wasser.de/de/energiepolitik/gaspreise/presseinformationen/article_2005_8_16.htmlMan fragt sich schon, wie es eigentlich kommen kann, dass eine ganze Branche mit ihrer Rechtsauffassung so daneben liegen kann.
Möglicherweise verlässt man sich auf die falsche Expertise ganz weniger Kollegen, die interessengeleitet ist, und führt so viele Gasversorgungsunternehmen in unsichere Positionen.
Dies muss viele örtliche Versorger mit der Zeit stark verunsichern.
Nun ist es an dem Unternehmen, die Billigkeit der Preiserhöhung erst einmal nachvollziehbar nachzuweisen.
Offensichtlich sah sich das Unternehmen viel zu früh in seiner Preispolitik bestätigt:
http://www.regionalgas.de/aktuelles_3_1_46.htmDer Energierechtsspezialist Herr Kollege Dr. Kunth (Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf) erklärte am 21.01.2005 im Paderborner HNF einem großen Publikum vor laufenden Kameras, dass immer nur der Gesamtpreis einer Billigkeitskontrolle unterfällt.
Recht hat er in diesem Punkt.
Die gesamte Kostenkalkulation muss deshalb offen gelegt werden.
Der Kollege zitierte dabei nach eigenen Angaben selbst die Rechtsprechung, ohne selbst viel "eigene Meinung" einzubringen.
Schließlich war er nach eigener Ausführung nur "Überbringer einer Nachricht". Von wem und woher, blieb allerdings offen.
Man war um Objektivität bemüht.
Die entsprechende öffentliche Verbraucherberatung des Kollegen am 21.01.2005 in Paderborn ist vollständig aufgezeichnet worden, wovon die Paderborner Initiative die Mitschnitte hat.
BGW- Vertreter waren ebenfalls bei dieser Veranstaltung zugegen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt