Ich hatte einspruch gegen die Gaspreiserhöhung ab 2004 erhoben.
Jetzt habe ich meine gasrechnung für 2005 erhalten,
neben einem Fehler in dem Zählerstand des Gaszählers wurde natürlich der erhöhte Preis berrechnet. Rechnungssumme 1403,38 Euro als Nachzahlung.
Daraufhin habe ich gegen diese Rechnung einspruch erhoben und meine Gegenrechnung erstellt.
Bei dieser habe ich nur eine Nachzahlung von 12,63 Euro errechnet.
Stand 1.1.05=30.839 m3, Stand 30.9.05=38.352 m3, Stand 31.12.05=41.727 m3
Differenz 10.888 m3 x 11,37 = 123.797 kWh
Gas Preis (Stand 2004 lt. Widerspruch) 123.797 kWh x 4,18 Ct/kWh= 5174,71 Euro
Gesamtsumme, incl. Wasser und Strom 6548,63 Euro
Gezahlte Abschläge 6536,00 Euro
Restforderung 12,63 Euro
Heute kam dan vorab ein Fax als Stellungnahme:
Sehr geehrter Hr. Hoose
bezüglich der neuen Gaspreise haben wir Sie mit Schreiben vom 1.7.05 über die Hintergründe informiert und Ihnen mit Schreiben vom 30.9.05 weitere Informationen zu den Preisanpassungen zugeschickt.
Den Anspruch der neuen Preise leiten wir wir aus den AGB des Sonderabkommens ab.
(Ich hab aber kein Sonderabkommen abgeschlossen, jedenfalls nichts unterschrieben? Ich habe die alten Lieferbedingungen wohl vom Vorbesitzer übernommen?? http://www.stadtwerke-bochum.de/index/privatkunden/gas/gaspreise_stadtwerke_bochum.html .
Die Preisgleitklausel unter Ziffer 2.1 sieht eine Kopplung an den Ölpreis vor. Bitte haben Sie Verständniss, dass wir vom Kunden durchgeführte rechnungskürzungen nicht aktzeptieren werden.
Weltweit steigt die nachfrage nach Primärenergieträgern. Diese Entwicklung zeigt sich auch am Anstieg der Erdgasimportpreise: Der Grenzübergangswert ist nach Angaben des BUndesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zwischen Sept. 2004 und Sep. 2005 um 42,7 % gestiegen. Dieser Kostenfaktor schlägt sich vom Produzenten über den Groß- und Einzelhandel bis zum Endverbraucher nieder. Unsere Preise sind im Vergleich mit den Angeboten unserer Nachbarschaft bei Verbräuchen von über 130.000 kWh günstig. Wir haben der Landeskartellbehörde diese Konditionen mitgeteilt. Datauf wurde kein Mißbrauchsverfahren gegen uns eröffnet.
Am 19. 3. 06 wird vor dem Landgericht Dortmund eine Klage der EOn Westfalen Weser gegen mehrere Kunden verhandelt, die die Gaspreise eigenmächtig gekürzt haben. Wir schlagen vor, dieses Ergebniss abzuwarten, um dann die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Wir werden am 30. d. M. die fälligen 1.403,38 Euro von Ihrem Konto abbuchen. Eine Korrekturrechnung auf Basis der von Ihnen mitgeteilten Zählerstände werden wir erstellen.
Unterschrift und Ansprechpartner
Ich hatte schon in meinem Wiederspruch den Stadtwerken mitgeteilt das ich alle Buchungen zurückgehen lassen werde die nicht meiner Aufstellung entsprechen.
Muss ich dann wohl morgen veranlassen.
Überweisen werde ich dann die jetzt fälligen 12,63 Euro nach meiner Kalkulation. Sowie den Abschlag den ich errechnet habe.
Kann ich in einem Antwortschreiben noch irgendwelche Dinge einbringen?
Von der rechtlichen Seite her?
Lohnt es sich jetzt schon einen Anwalt hinzuzuziehen?
Ein etwas angenervter Bernd
/edit Antwortschreiben/
Sehr geehrter Hr. xxxxx,
Zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:
Ihr Angebot auf das Urteil des Landgerichtes Dotmund zu warten und Ihnen vorher die beanstandete Differenz zur Verfügung zustellen, muss ich ablehnen.
Ich verweise auf entsprechende Urteile die Ihnen sicherlich bekannt sind, zur schnellen Information können Sie die entsprechenden Hinweise unter folgenden Link finden „http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&content_news_detail=4875&back_cont_id=4044“.
Ich werde den von Ihnen geforderten Betrag nicht akzeptieren, sollte er bereits abgebucht worden sein, werde ich die Rückbuchung veranlassen.
Als Abschlag für dieses Jahr werden von mir auch nur die Summen akzeptiert die sich aus den Preisen je Kwh/Gas meines ersten Wiederspruches aus 2004 ergeben.
Die Rechnung aus 2005 mit den unstrittigen Werten aus 2004 ergeben nach meiner Aufstellung eine Gesammtsumme von 6548,63 Euro, diesen Wert geteilt durch 11 Abschläge ergibt einen Monatsabschlag von gerundet 595 Euro.
Ich bitte Sie Ihre Abbuchungen auf diesen Wert zu begrenzen, da ich anderfalls gezwungen bin die Einzugsermächtigung auf diesen Wert zu begrenzen.
Ich weise Sie nochmal aus das bereits vorliegene Urteile, bezüglich der Einsprüche nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, in Bezug auf Mahnungen oder Androhung der Versorgungseinstellung hin.
Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.
/Edit ende/
Kann man dies so schreiben oder fehlt da noch was?
Jemand Zeit mir zu helfen?
Bernd