Hallo Herr Fricke,
ich habe noch mal eine Frage zu folgendem Fall:
die Kundin eines Energieversorgers will jetzt rückwirkend Widerspruch gegen ihre Jahresabrechnung einlegen. Sie wird dann die Preise vom Oktober 2004 zu Grunde legen, das ist ja alles möglich, wie schon öfters angesprochen.
Allerdings hat sie zur Zeit ein Guthaben in der Jahresabrechnung und möchte sich dieses nicht auszahlen lassen, sondern wie früher mit dem ersten Abschlag verrechnen lassen.
Dieser Abschlag ist aber der höhere Abschlag, der von dem Energieversorger aus seiner Preisberechnung resultiert.
Kann diese Kundin (obwohl sie wegen der Verrechnung den ersten Abschlag in der er vorgegebenen Höhe, wie vom Energieversorger berechnet, akzeptiert) trotzdem Widerspruch gegen die Preiserhöhungen einlegen und dann die nächsten Abschläge nach dem ersten Abschlag auf die alten Preise kürzen, oder muss sie wegen dem Widerspruch auch den ersten Abschlag schon gekürzt überweisen und sich das Guthaben direkt auf Ihr Konto auszahlen lassen?
Wie ist das rechtlich gesehen ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
Bend Ahlers