Hallo,
ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen. Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen oder auch ein paar Hinweise geben. Ich bin seit ca 5 Jahren an ein Heizkraftwerk angeschlossen welches mir Fernwärme zur Verfügung stellt.
Es kam von Anfang an zu Schwierigkeiten mit dem Betreiber (falsche- sowie überhöhte Abrechnungen). Dies ging soweit das ich die Abschlagszahlungen - die übrigens auch viel zu hoch angesetzt waren - eingestellt habe. Die Abrechnungen waren recht \"einfach\" gehalten, sie haben verbraucht, zu dem Preis... Keine vierteljährige Aufstellung in der Jahresabrechnung obwohl der Preis vierteljährig geändert bzw angesetzt wird. Ich habe den Betreiber daraufhin aufgefordert mir eine ordentliche Abrechnung zukommen zu lassen sowie mir die preisbildenden Faktoren zu nennen. Der Wärmemengenzähler ist übrigens auch bereits 2002 mit seiner Eichung am Ende gewesen.....
Daraufhin habe ich 3,5 Jahre nichts mehr gehört. Jetzt kommt eine Abrechnung für diese 3,5 Jahre ins Haus, Zahlungsziel 4 Tage ! Am 5 Tag hatte ich Post vom Anwalt mit Klageandrohung.....
Ist sowas eigentlich Rechtens? Kann ich hier eventuell die Einrede der Verjährung geltend machen? In den AGB´s des Betreibers bzw. in der AVB Fernwärme V konnte ich nichts darüber finden.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar, vielleicht weiß ja jemand Rat. :roll:
Grüße
Cleaner