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Autor Thema: Mit dem Widerspruch warten ?  (Gelesen 4282 mal)

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Offline BerndA

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Mit dem Widerspruch warten ?
« am: 12. Januar 2006, 21:53:38 »
Hallo liebe Mitstreiter,

habe mal folgende Frage:

bei einer unserer Versammlungen meinte ein Verbraucher, ob es nicht besser wäre, mit dem Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen bis zum Ende eines Abrechnungsjahres zu warten, damit evtl. zwischendurch stattgefundene, aber dem Kunden nicht bekannt gewordene Preiserhöhungen nicht irgendwie untergehen.

Ein anderer Verbraucher meinte dann, das sei juristisch bedenklich, weil man dann ja keine Grundlage für die vorzunehmende Kürzung seiner Abschläge hätte.

Wie ist da nun die Rechtslage ?

Kann jemand dazu etwas sagen, evtl. Herr Fricke oder Graf Koks ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Anonymous

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Mit dem Widerspruch warten ?
« Antwort #1 am: 12. Januar 2006, 22:35:30 »
Muß man einen Widerspruch erneuern ?

Unabhängig von der rechtlichen Lage, wenn Sie bis zur JVA warten, und dann einen höheren Arbeitspreis sehen, müssen Sie recherchieren, wann die Preiserhöhungen waren und alle Preiserhöhungen beim Widerspruch aufführen, ggfs. unter Zeitdruck, d.h. sich vorher hin und wieder schlau machen schadet nicht. Ob Sie dann unbedingt widersprechen oder abwarten, ist Ihnen überlassen.

Ferner können Sie dann zum Zeitpunkt der Preiserhöhung Ihren Zähler nicht mehr ablesen, sodass Sie sich auf die Verbrauchsschätzung Ihres Versorgers verlassen müssen, und das kann unter Umständen Anlass für Diskussionen geben.

Offline Paul2

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Mit dem Widerspruch warten ?
« Antwort #2 am: 13. Januar 2006, 09:07:26 »
@ BerndA

Hallo,

ich habe in meinem letzten Schreiben an den Versorger darauf hingewiesen, dass der Einspruch für die aktuellen und darüberhinaus auch für kommende Preiserhöhungen gilt, bis der Nachweis der Billigkeit geführt wurde.
Damit - so denke ich -  habe ich erst einmal Ruhe.  Der Versorger hat übrigens darauf hin alle meine Bedingungen bezüglich der Abschlagskürzungen akzeptiert.

Viele Grüsse
Paul2

Offline Cremer

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Mit dem Widerspruch warten ?
« Antwort #3 am: 13. Januar 2006, 17:34:10 »
@Gast,

bei mir wurde der Zähler am 10.11.05 abgelesen. Die maschinelle Hochrechnung zum 31.12.2005 ergab gegenüber meiner Ablesung am 31.12.05 einen Unterschied zu meinen Ungunsten von ca. 4000 kWh, also etwa 160 € zu viel.

Ich würde hier schon Absicht der SW KH unterstellen, da der Versorger mich unbedingt über 600 € Nachforderung treiben will, damit, wenn ich die nicht zahle, er klagen kann mit Revisionsmöglichkeit.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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