Hallo liebe Mitstreiter,
habe mal folgende Frage:
bei einer unserer Versammlungen meinte ein Verbraucher, ob es nicht besser wäre, mit dem Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen bis zum Ende eines Abrechnungsjahres zu warten, damit evtl. zwischendurch stattgefundene, aber dem Kunden nicht bekannt gewordene Preiserhöhungen nicht irgendwie untergehen.
Ein anderer Verbraucher meinte dann, das sei juristisch bedenklich, weil man dann ja keine Grundlage für die vorzunehmende Kürzung seiner Abschläge hätte.
Wie ist da nun die Rechtslage ?
Kann jemand dazu etwas sagen, evtl. Herr Fricke oder Graf Koks ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
B. Ahlers