Hier einmal der standartisierte Text der EWE als Antwort auf die Einsprüche einiger Kunden nach der Preiserhöhung ab 01.02.2006.
Ich lasse ihn erst einmal unkommentiert und erhoffe einen regen Austausch.
Erdgaspreiserhöhung zum 01. Februar 2006
Sehr geehrte(r) Herr/Frau,
wir bestätigen Ihnen zunächst den Eingang Ihres Schreibens vom 26.01.2006.
Wir können gut nachvollziehen, dass unsere Kunden über die Erhöhungen der Gaspreise in der jüngsten Vergangenheit unzufrieden sind. Wir wissen, dass diese einen deutlichen finanziellen Zusatzaufwand darstellen. Leider war die Erhöhung unvermeidbar, denn wir stehen alle gemeinsam den weltweit steigenden Energiepreisen gegenüber. EWE kann in diesem Zusammenhang nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist ein kleiner Teil des globalen Energiemarktes und somit auch von den Auswirkunghen betroffen, die durch die stark zunehmende Energienachfrage einiger Länder entsteht.
Die erhöhte Nachfrage nach Energie - nicht nur nach Gas - hat zu weltweit steigenden Preisen geführt, denen sich auch EWE nicht entziehen kann. Wir geben unser bestes um die Auswirkungen für unsere Kunden möglichst gering zu halten. Leider sind den Möglichkeiten von EWE, eine Erhöhung gänzlich zu verhindern, klare Grenzen gesetzt, da EWE auf dem Markt nur Händler ist. In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, dass EWE einer der günstigsten Erdgasversorger ist, und dadurch dafür sorgt, dass unsere Haushaltskunden allein beim Erdgas bis zu 200 Euro weniger zahlen, als bei anderen Versorgern in Deutschland. Rechnet man noch die Ersparnis auf Grund unserer günstigen Strompreise hinzu, so wird der finazielle Vorteil gegenüber anderen Versorgungsunternehmen noch größer. Dies resultiert daraus, dass EWE
- Einkaufsvorteile aufgrund der Größe des Unternehmens nutzt
- sich die kommunalen Anteilseigner mit einer Mindestrendite begnügen -
die im Übrigen deutlich unter der zahlreicher Stadtwerke liegt
- im Vergleich zu anderen Energieversorgern sehr geringe Personalkosten
hat
- der Personaleinsatz mit sehr hoher Effizienez erfolgt
Zudem hat EWE bei der aktuellen Preiserhöhung - genau wie bei den vorherigen - die gestiegenen Bezugskosten nicht voll an ihre Kunden weitergegeben. Dies führt im Jahresabschluss 2005 zu einem deutlichen Verlust im Gasvertrieb, den wir nur zum Teil durch andere Geschäftsfelder kompensieren können.
Sie sehen also, dass EWE alles unternimmt, um die von EWE kaum beeinflussbare Energiepreissteigerung für unsere Kunden möglichst zu mildern. Zusätzlich unterstützen wir unsere Kunden mit vielfältigen Maßnahmen beim Energieeinsparen, um damit die persönliche finazielle Belastung zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie auf eine Ende Dezember 2005 ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg aufmerksam machen Das Gericht hat die Klage eines EWE-Kunden, der unter Hinweis auf § 315 BGB feststellen lassen wollte, dass die Gaspreisanpassung zum 01. Sept. 2004 unangemessen hoch war, kostenpflichtig abgewiesen. In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass der Erdgaspreis von EWE nicht nur marktüblich ist, sondern EWE auch zu den günstigsten Erdgasversorgern in Deutschland zählt. Darüber hinaus bestätigt das Urteil auch, dass EWE nicht dazu verpflichtet ist - wie häufig gefordert wird - seine Preiskalkulation offen zu legen.
Im Januar 2006 hat das Amtsgericht Oldenburg eine weitere Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung aus dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die Presierhöhung nicht durch gestiegene Ölpreise und die Ölpreisbindung zu rechtfertigen ist. Der Richter konnte die Auffassung des Klägers nicht bestätigen und gab der EWE AG Recht,, die die Ölpreisbindung als Begründung für die Preiserhöhung zum 1. Sept. 2004 angegeben hatte.
Unseres Erachtens folgt aus den beiden Gerichtsurteilen, dass die Lieferung von Erdgas an unsere Kunden keinesfalls zu unbilligen oder unangemessenen Preisen erfolgt und somit die aktuellen Preise durch Sie zu bezahlen sind. Ferner weisen auch alle darauifhin, dass kein Widerspruch erforderlich ist, da es für uns selbstverständlich ist, dass wir alle Kunden gleich behandeln. Sollte das Bundeskartellamt oder die höchstrichterliche Rechtsprechung EWE wegen überhöhter Preise zur Zurücknahme der Preiserhöhung zwingen, so werden wir natürlich alle Kunden gleich behandeln - egal, ob sie Beschwerde eingereicht haben oder nicht.
Trotz des Nachteils der Flächenversorgung bieten wir unseren Kunden regelmäßig günstigere Preise und Bedingungen als andere Unternehmen. Die EWE Erdgaspreise zählen seit über 40 Jahren zu den deutschlandweit günstigsten. Viele neutrale Untersuchungen, z.B. von Stiftung Warentest, Focus und Capital, haben dies immer wieder bestätigt. Aktuell werden die günstigsten Konditionen durch einen neuen Preisvergleich des Energie Informationsdienstes belegt. Darin heißt es in der Ausgabe 01/06, dass EWE die günstigsten RPreise aller 16 verglichenen Versorger aufweist.
Mit freundlichen Grüßen[/color]
Einige Anmerkungen
Die Versorger sprechen immer davon, dass sie langfristrige Lieferverträge eingehen. Bei der Preisgestaltung merkt man nichts davon, denn immerhin sind die Gaspreise bei der EWE innerhalb von 17 Monaten um sage und schreibe 42 % gestiegen. Langfristige Lieferverträge???
Was auch merkwürdig ist, wie EWE gerade während dieser kritischen Zeit der Erhöhungen reagiert Da erhöht man die Bezüge eines jeden Aufsichtsratsmitglieds von 10.000 € auf 25.000 € im Jahr, weil \"das der Größe des Unternehmens angemessen ist\". Sehr sensibel.
Oder die Jubiläumsfeier der EWE im vergangen Jahr Die Feier mit den Mitarbeitern lässt man ausfallen, weil das \"evtl. in der Öffentlichkeit wg. der Preiserhöhungen evtl. nicht verstanden wird\". Aber \"das grosse Fressen\" mit 600 geladenen Gästen, u.a. mit Herrn Wulff und importierten Künstlern, hat bestimmt mehr gekostet, dies konnte, durfte, möchte man nicht absagen. Einfach toll, kann man da nur sagen.
Ich habe keinen Neidkomplex, aber ich bin sensibel.