Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 162554 mal)

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Offline eislud

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #180 am: 31. Januar 2007, 14:32:30 »
@Merit

Ohne wirksame Kündigung besteht der alte Vertrag weiter fort.

Wiedersprechen würde ich nicht, damit geht man nur die Gefahr ein, dass eine Kündigung folgt. Es sei denn, man möchte eine Kündigung, um z.B. in den Grundversorgungstarif zu gelangen. Dann würde ich nicht nur Wiedersprechen, sondern auch noch direkt auf eine notwendige Kündigung hinweisen.

Dass Entega schreibt, dass man bei Wiederspruch in den Grundversorgungstarif "eingestuft" wird, geht natürlich genausowenig.  

Gruss eislud

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #181 am: 31. Januar 2007, 17:28:47 »
@ eislud

Wie soll man sich denn verhalten? Nicht reagieren? Das führt gem. Entega unweigerlich in die Einstufung nach Basistarif. Widersprochen habe ich der Tarifänderung schon im August 06. Auch da hat Entega gedroht, dass ich nach Basistarif abgerechnet werde. Der seinerzeit abgeschlossene Vertrag läuft bis zur Kündigung durch einen Vertragspartner. Dies ist bislang nicht geschehen. Also gelten die alten Vertragsbedingungen weiter. Oder sehe ich das falsch?

Gruß

Napez

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #182 am: 31. Januar 2007, 17:49:45 »
@Napez

So lange ein bestehender Sondervertrag nicht wirksam gekündigt wurde, ist eine Abrechnung zum Basistarif als grundversorgter Kunde überhaupt nicht möglich.

Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten.

Der Lieferant hat deshalb entgegen bestehender Verträge eine "Neueinstufung" überhaupt nicht in der Hand.

Offline eislud

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #183 am: 31. Januar 2007, 20:36:14 »
@Napez

Ich bin, dem Schreiben von Entega folgend, kürzlich vom Entega Komfort in den Entega Clever umgestuft worden. Ich hatte ein ähnliches Schreiben wie das von @Merit erhalten. Zuvor wurde ich schon vom Heizgas-Sonderpreis H-2 in den Entega Komfort umgestuft.

Das interessiert mich aber alles gar nicht. Keine Antwort, gilt schon bei Privatpersonen nicht als Annahme. Ich habe einen schriftlichen Vertrag mit Entega aus dem Jahr 1999, der ungekündigt ist und deshalb mit all seinen Bedingungen gilt.
Zumindest derjenige, der einen schriftlichen Vertrag hat, kann sich leicht darauf berufen.

Eine Umstufung in einen anderen Tarif mit gänzlich anderen Bedingungen durch Zuruf von Entega kann es nicht geben. Wenn es sich um ein Bestpreistarifmodel handelt, wie einst Heizgas-Sonderpreis H-1 und H-2, ist ein Wechsel aufgrund der Verbrauchsdaten sicherlich etwas anderes. Für einen solchen Wechsel gab es damals auch in den allgemeinen Bedingungen von Entega (damals Südhessische Gas und Wasser AG) im § 5 die Möglichkeit einer Wahl durch den Kunden, aber auch schon nicht durch Entega.
Insofern möchte ich auch meine vorangegangenen Beiträge korrigieren.


Ich hätte nur dann Wiederspruch eingelegt, wenn ich Interesse an einer Kündigung durch Entega hätte, um dann anschließend in der Grundversorgung weiter versorgt zu werden mit einem entsprechenden Kürzungsrecht auf 0.

Der vereinbarte brutto Anfangspreis aus dem Jahr 1999 war aber zu verlockend, als dass ich ihn aufgeben wollte. Und die "Preisklausel" im Vertrag sollte man, nach allem was ich bisher über die Anforderungen an Preisklauseln gelernt habe, den Hasen geben können. Ich zahle also derzeit genau den brutto Anfangspreis von 1999, ohne Preiserhöhungen und ohne MWST-Erhöhung.    

Ich werde auch bei meiner nächsten, eigenen Jahresabrechnung nicht auf unzutreffende Tarifbezeichnungen oder Bedingungen hinweisen. Wieso auch, ich erstelle die Jahresrechnung anhand meines Vertrages von 1999.

Mein Ziel ist es auch, nicht unnötig Zeit mit irgendwelchen Schreiben an den Versorger zu vergeuden - Zeit ist doch kostbar. (Manchmal frage ich mich allerdings, warum ich dann ständig zu ewig langen Beiträgen neige.  :mrgreen: )


Nichtreagieren führt auch nicht im Sinne vom Entegaschreiben von @Merit zur Einstufung in den Basistarif. Bitte nochmal lesen. Nur bei Wiederspruch will Entega in den Basistarif einstufen.
    Um Ihnen unnötigen Aufwand zu ersparen, stellen wir Ihren Vertrag automatisch auf den günstigeren ENTEGA Clever-Tarif um. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte innerhalb der nächsten 14 Tage Bescheid. In diesem Fall werden Sie in den Grundversorgungstarif ENTEGA Basis eingestuft. [/list:u] Vielleicht sollte man aber mal bei Entega anrufen und denen sagen, dass man ihnen dann jetzt "Bescheid geben" will, "Bescheeeeeid".  :lol:

    Gruss eislud

    Offline eislud

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    entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
    « Antwort #184 am: 31. Januar 2007, 20:47:42 »
    @Cremer
    Zitat von: \"Cremer\"
    Heute Schreiben an die SWK und mitgeteilt, dass ich aufgrund fehlendes Vertragsverhältnisses die Abschläge für Gas einstelle.

    Sie haben meines Erachtens auf jedenfall irgend ein Vertragsverhältnis. Spätestens dann, wenn Sie Gas entnehmen, und zuvor tatsächlich kein Vertragsverhältnis hatten, sollten Sie als Haushaltskunde zumindest in der Grundversorgung gelandet sein.

    Gruss eislud

    Offline Cremer

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    « Antwort #185 am: 01. Februar 2007, 07:59:32 »
    @eislud,

    falsch !
    Ich habe und hatte zuvor Vertragsverhältnisse

    Wäre richtig, wenn als neuer Kunde kein Vertragsverhältnis bestanden hätte.
    MFG
    Gerd Cremer
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    Offline eislud

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    « Antwort #186 am: 01. Februar 2007, 15:31:28 »
    @Cremer

    Bitte begründen Sie doch mal, warum es für Altkunden anders sein soll als für Neukunden.

    Ich glaube nicht, dass es sich daran festmachen läßt, dass Sie ein Altkunde sind. Das würde ja beispielsweise auch dazu führen, dass es bei Verträgen mit fester Laufzeit regelmäßig zu einem vertragslosen Zustand kommt, wenn sich der Haushaltskunde nicht um einen anderen Vertrag gekümmert hat.

    Wenn Sie keinen Vertrag haben und trotzdem Gas entnehmen, dann kann es doch auch nur Ihr Wille sein, das Gas von Ihrem Grundversorger zu beziehen. Genau auf diesen Willen hebt auch der BGH ab. Es ist dann ein Grundversorgungsvertrag zustandegekommen. Dafür müssen Sie gar nichts unterschreiben oder irgendwo zustimmen. Der Vertrag kommt durch die pure Entnahme zustande.

    Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, wie es überhaupt zu einem vertragslosen Zustand bei einem Haushaltkunden kommen kann. Vielleicht dadurch, dass man explizit der Grundversorgung wiederspricht. Dann wäre aber immer noch die Ersatzversorgung als Ausfallversorgung ein Thema. Vielleicht könnte man dann noch der Ersatzversorgung wiedersprechen und hätte dann einen vertragslosen Zustand.

    Wenn es sich um einen vertragslosen Zustand handeln würde, dürfte Ihr Versorger bzw. Ihr Netzbetreiber Ihnen unverzüglich den Hahn zudrehen.

    Gruss eislud

    Offline Cremer

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    « Antwort #187 am: 01. Februar 2007, 16:00:41 »
    @eislaud,


    vertragslos dahingehend, dass ich das vorgelegte, neue Angebot eines Vertrages (Sondervertrag A) nicht angenommen habe, also einen Vertrag wie von den SWK gewünscht nicht unterschrieben habe.

    Angeboten war der Sondertarif A. Im Schreiben stand drin, wenn dieser bis 31.12.2006 nicht angenommen/unterschrieben wird, dann erfolgt die Versorgung ab dem 1.1.07 im Haushaltstarif/Grundtarif.

    Man sollte die Diskusion hier beenden und in Grundsatzfragen weiterführen.
    MFG
    Gerd Cremer
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    Offline nub

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    entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
    « Antwort #188 am: 02. Februar 2007, 20:56:23 »
    Hallo, auch ich habe im letzten Jahr Widerspruch gegen die Jahresabrechnung bei der Entega eingelegt. Ich sollte plötzlich über 500 € nachzahlen, obwohl ich nie über eine Preiserhöhung informiert wurde und sich an meiner Lebenssituation nichts verändert hatte.
    Ich bin jedoch nach der Preiserhöhung von dem Grundtarif Mini/Basis in den Sondertarif Clever gewechselt und hoffe, dass mein Widerspruch dennoch greift? Ich zahle aber übrigens nach wie vor den gleichen Betrag wie vorher, frage mich dann sowieso, warum Entega mir einen anderen Tarif angeboten hat?

    Mittlerweile habe ich den Clevertarif wieder gekündigt und möchte zurück in den Grundtarif, bis heute keine Reaktion!

    Stattdessen:

    Zitat
    wir fordern Sie zum letzten Mal auf, den offenen Betrag in Höhe von 536,94 € auf unser KOnto......zu überweisen....Die Höhe unsere Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung das Endtgelt in voller Höhe zu bezahlen. Paragraph 315 BGB (Unbilligkeit der Preise) kommt, wie in der Zwischenzeit viele Gerichtsurteile beweisen, nicht zur Anwendung.


    Nun, soweit ich mich hier durchgelesen habe, mache ich dann erstmal nichts, oder? Sollte ich in irgendeiner Weise reagieren?

    Danke übrigens eislud, napez, cremer für Eure wirklich hilfreichen Beiträge.

    Offline eislud

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    entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
    « Antwort #189 am: 02. Februar 2007, 21:49:09 »
    @nub
    Guckst de mal noch da:
    Wem wurde das Gas abgestell?

    1. Haben Sie nach Ihrem Wiederspruch den Tarif gewechselt?
    2. Haben Sie etwas unterschrieben oder hat Sie Entega mal einfach "umgestuft"?
    3. Haben Sie gegebenfalls einen neuen Anfangspreis mit einer Unterschrift vereinbart?
    4. Wie lautet gegebenenfalls der Anfangspreis?
    5. Welchen Betrag zahlen Sie jetzt?

    Gruss eislud
    (Ergänzung: Fragen mit Nummern versehen.)

    Offline nub

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    entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
    « Antwort #190 am: 04. Februar 2007, 13:23:39 »
    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Dies ist der Schriftverkehr, ich habe keine weiteren Schriftstücke.

    Ich bekomme die Fotos nur so hier reingestellt, vielleicht kann sie ja jemand als Screenshot verändern?

       
    https://fotoalbum.web.de/gast/qq100/Entega/printImage?imageId=57303266&imageType=image

    https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303380&imageType=image

    https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303484&imageType=image

    https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303500&imageType=image

    https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303529&imageType=image

    https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303554&imageType=image

    https://fotoalbum.web.de/alben/qq100/Entega/printImage?imageId=57303575&imageType=image

    @eislud:
    1) 2)Ich habe mit meiner Unterschrift freiwillig im Juli 2006 den Tarif gewechselt, von Basis auf Clever. Widerspruch habe ich im Januar 2007 eingelegt und damit gleichzeitig den Clever Sondertarif gekündigt. Mein Widerspruch gründet sich nur auf die fetten Nachzahlungen, nicht auf den monatlichen Abschlag. Foto 4

    3)nein
    4) ich vermute mal 163 € incl. Wasser

    5)
    Foto 6) Die wollten dann 176 € icl. Wasser, wobei der Wasserverbrauch gestiegen ist, nicht der Gasverbrauch.

    Am 25.1.07 kam eine "Änderung des Abschlages", letztes Foto, jetzt soll ich nur 162 € zahlen...? so völlig willkürlich?


    Ich frage mich die ganze Zeit, wie die hohe Nachzahlung zu Stande kommt. Eigentlich müssten die Erklärung aus dem Schreiben vom 19.12.06 (Foto 4) hervorgehen, ich verstehe das Schreiben aber nicht.  

    Besten Dank!


    Offline eislud

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    entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
    « Antwort #192 am: 04. Februar 2007, 15:52:20 »
    @nub
    Es erscheint mir nicht gerade so, als würden Sie mit dem Regelwerk arbeiten, dass dem hier im Forum thematisierten Energieprotest entspricht. Die Vermutung liegt nahe, dass Sie Grundsätzliches noch nicht verinnerlicht haben.
    Schauen Sie sich doch bitte zum besseren Verständnis folgende Links an:
    http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664
    http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/

     
    Ich versuche mal in groben Zügen zusammenzufassen, was in Ihrem Fall meines Erachtens zum Tragen kommt.

    A) 04.12.2005 - 14.07.2006 Mini/Basis
    Hier dürfte es sich um den Grundversorgungstarif handeln.

    Bei Grundversorgungstarifen können Sie gemäß § 315 die Billigkeit der gesamten Preisforderung in Frage stellen.

    Sie müssen dann bis zum Nachweis der Billigkeit grundsätzlich gar nichts zahlen - Kürzung auf 0. Da aber weiter Erdgas bezogen wird, zahlen  viele Protestler einen in ihren Augen fairen Betrag, der dann meist mit den Preisforderungen aus dem Jahr 2004 identisch ist (Ende 2004 war in der Regel der Startpunkt der Preiserhöhungen).  


    B) 15.07.2006 - 31.07.2006 Komfort 1
    01.08.2006 - 06.12.2006 Clever 2
    Hier handelt es sich in beiden Fällen um einen Sondervertrag.

    Bei Sonderverträgen können Sie gemäß § 307 die Wirksamkeit der Preisanpassungsklauseln in Ihrem Vertrag bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versorger in Frage stellen. Die Preisanpassungsklauseln sind dabei regelmäßig unwirksam, weil der § 307 sehr hohe Anforderungen an sie stellt.

    Hier können Sie nur bis zum im Vertrag vereinbarten Anfangspreis kürzen, weil Sie diesem Anfangspreis in Ihrem Sondervertrag zugestimmt haben. Sollte im Vertrag kein Anfangspreis benannt sein, kommt es sehr auf den Einzelfall an, ob hier dann die Billigkeit gemäß § 315 in Frage gestellt werden kann. Das ist auf jedenfall nicht die Regel.      


    ab 07.12.2006 oder später wieder Grundversorgung, also A)
    Durch Ihre Kündigung werden Sie nun in absehbarer Zeit (die Kündigungsfristen kenne ich nicht) wieder in der Grundversorgung beliefert.

    Grundsätzlich gilt nun wieder das Regelwerk, dass bei A) beschrieben ist.

    Probleme könnten hier vielleicht dadurch entstehen, dass man Ihnen nachsagen könnte, Sie hätten deshalb gekündigt um dann anschließend trotz Kenntniss der Grundversorgungstarife auf 0 zu kürzen.
     


    Bei einem Widerspruch zum Beispiel gemäß dem Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher ( http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/ ) sind beide Angriffspunkte A und B, also der § 315 und der § 307 eingearbeitet.

    Ein Widerspruch erfolgt nicht gegen eine Nachforderung. Eine Nachforderung ist nur gegebenenfalls Anlaß für einen Widerspruch.

    Ihre Jahresabrechnung sieht in Ordnung aus. Die Berechnung erfolgte meines Erachtens korrekt entsprechend der jeweiligen Tarife. Wenn Sie nun mehr als erwartet nachzuzahlen haben, dann liegt das meines Erachtens an einem höher als erwarteten Verbrauch, oder an zu gering festgesetzten Abschlägen.  


    Ich bin nicht in der Lage Ihnen wirklich einen Rat zu geben, wie Sie mit der etwas verfahrenen Situation umgehen sollen. Ich kenne auch den von Ihnen unterschriebenen Vertrag nicht und ich kenne auch Ihr Widerspruchsschreiben nicht.

    Vielleicht sollten Sie in Erwägung ziehen, einen auf das Thema spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Hier gibt es ein Anwaltsverzeichnis: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

    Gruss eislud

    Offline RR-E-ft

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    « Antwort #193 am: 05. Februar 2007, 12:10:05 »
    @nub

    Ihre andernorts geäußerte Meinung, ich hätte jemanden bewertet, geht fehl. Warum sollte ich auch ?!

    Man kann den Versorger hinsichtlich § 315 BGB auf folgendes Urteil verweisen, das dort bekannt sein sollte:

    Entega Urteil OLG Karslruhe / PDF

    Aus diesem Urteil ergibt sich eigentlich schon alles.

    Offline Cremer

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    « Antwort #194 am: 06. Februar 2007, 08:13:17 »
    @nub,

    Sie schrieben:
    Zitat
    1) 2)Ich habe mit meiner Unterschrift freiwillig im Juli 2006 den Tarif gewechselt, von Basis auf Clever. Widerspruch habe ich im Januar 2007 eingelegt und damit gleichzeitig den Clever Sondertarif gekündigt. Mein Widerspruch gründet sich nur auf die fetten Nachzahlungen, nicht auf den monatlichen Abschlag.


    Es ist m.E. gerundsätzlich ein Fehler, wenn man Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt hatte, den Tarif freiwillig zu wechseln.

    Damit erkennt man die Bdingungen des Versorgers an.
    MFG
    Gerd Cremer
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