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Autor Thema: Stadtwerke Detmold  (Gelesen 5945 mal)

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Stadtwerke Detmold
« am: 06. Januar 2006, 18:23:32 »
Schreiben der Stadtwerke an den Bund der Energieverbraucher vom 6. Januar 2006:

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir uns umgehend bei dem Kunden für die unberechtigte Mahnung entschuldigt haben.

Der Kunde zahlte die monatlichen Abschläge für Erdgas nicht in vollem Umfang, da er die Anpassung unserer Erdgaspreise entsprechend unserer gestiegenen Bezugskonditionen für unbillig gemäß § 315 BGB erachtet. Die Forderung unterliegt einer Mahnsperre.

Leider ist aus EDV-technischen Gründen diese Mahnsperre nicht in das Jahr 2006 fortgeschrieben worden. Die Mahnung ist als gegenstandslos zu betrachten.

MFG

Der betroffene Kunde hat mit dem Standardschreiben des Bundes der Energieverbraucher auf die Sperrmahnung reagiert.

 

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