Guten Tag zusammen,
ein neuer \"Rebell\", der zudem noch unbedarft in der Internetanwendung bzw. der Forennutzung ist, sucht den Erfahrungsaustausch im Einspruchsverfahren.
Habe heute morgen (06.01.2006) Einspruch mit Musterbrief gegen die Gas-und Strompreiserhöhung bei der EWV GmbH Stolberg eingelegt.
Eigentlich wollte ich den Einspruch auf die Erhöhung zum 01.01.2006 beziehen. Nun bin ich nach weiteren Recherchen im Forum der Auffassung, dass ich den Einspruch auch gegen die erfolgten Preiserhöhungen zum 01.10.2004 und die 4 in 2005 gelten machen kann (Verjährungsfrist von 3 Jahren)!?!
Da im Musterschreiben ja kein Zeitpunkt genannt ist, beabsichtige ich, wenn eine Antwort des Versorgungsunternehmens auf meinen Einspruch kommt, entsprechend den Erfahrungen/Argumenten aus den Forumsbeiträgen zu antworten. Gleichzeitig beabsichtige ich ab Januar oder Februar 2006 Abschläge auf dem Tarifstand: September 2004 zu berechnen bzw. zu zahlen.
Überspann ich damit den Bogen bzw. hat jemand damit Erfahrung wie die Reaktion des Versorgungsunternehmens in so einem Fall ist.
Liebe Grüße
Elton