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Autor Thema: EON Westfalen Weser  (Gelesen 39778 mal)

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EON Westfalen Weser
« Antwort #15 am: 27. März 2006, 16:18:15 »
@Frank

Den Rechnungen von E.ON Thüringen liegen nur Anlagen bei, in denen die nach VVII kalkulierten Netzentgelte genannt werden.

Meines Erachtens hat dies mit der nach § 42 Abs. 6 EnWG geschuldeten Preistransparenz nichts zu tun:

Für den Kunden wird nicht ohne weiteres nachvollziehbar ersichtlich, welcher Teil des Rechnungsbetrages (insgesamt) auf die Netzentgelte entfällt.

Dies soll jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben in der Rechnung ausgewiesen werden.

Sollten von der Bundesnetzagentur etwa nur geringere Netzentgelte genehmigt werden, kann der Kunde deshalb nicht erkennen, wieviel er in der Vergangenheit mit den Strompreisen zuviel auf die Netzentgelte gezahlt hat und um welchen Betrag die Strompreise wegen gesunkener Netzentgelte abzusenken sind.

Eben diese Transparenz will man wohl verhindern.

Begründet wird das ganze abenteuerlich mit Software-Problemen, da diese noch nicht umgestellt sei....

Andere Versorger mit der selben Software SAP I-SU weisen indes die gesamten Netzentgelte bereits gesondert in den Rechnungen aus.

Es lohnt sich also, an dem Thema dranzubleiben,ggf. auch die Energieaufsichtsbehörden einzuschalten.

Wenn die Rechnungen zukünftig schon als Buch gebunden kommen sollten, dann wohl gleich mitsamt Kommentierung......

Die Unternehmen haben verständliche und übersichtliche  Rechnungen zu erteilen.

Ansonsten ist auch nicht nachvollziehbar wie man dem Kunden etwa noch den Nachweis offensichtlicher Rechnungsfehler \"auf den ersten Blick\" abverlangen wollte, wenn man schon mit nur einem, ersten Blick die Rechnung insgesamt sowieso nicht überblicken kann.....



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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EON Westfalen Weser
« Antwort #18 am: 10. Mai 2006, 15:39:43 »
Die aktuellen Meldungen:

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060510_1_nw.htm

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060510_wv.htm

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060510_nw.htm


Es ist wirklich nicht nachvollziehbar, weshalb ein Versorger sich zunächst selbst einer besonderen marktbeherrschenden Stellung bezichtigt, vor einen Kartellsenat zieht, um Preisforderungen geltend zu machen, für die es nicht darauf ankommen kann, ob er Monopolist ist, und den Streit statt von Berufsrichtern von Laienrichtern entscheiden lassen will, die als Kaufleute den § 315 BGB überhaupt nicht verstanden haben müssen und mit dieser Vorschrift nicht vertraut sind.

Diese Laienrichter könnten den Berufsrichter überstimmen.

Man weiß nicht, was diese Laienrichter besonders für die Entscheidung eines solchen Streits besonders befähigen sollte ggenüber Berufsrichtern. An einer besonderen Kenntnis über die Verhältnisse auf dem deutschen Erdgasmarkt wird es wohl nicht liegen.

Leider gibt es keine spiegelbildliche Konstellation, bei dem ein Gericht mit einem Berufsrichter und zwei Vertretern von Verbraucherschutzverbänden besetzt wird.

Sonst sähe die Welt ggf. schon anders aus.

Es ist fraglich, ob sich ein Energieversorger einem solchen Gericht gestellt hätte.

"Waffengleichheit" sieht demnach anders aus.

Zu dem von E.ON ins Feld geführten Urteil eines Berliner Gerichts zu Wasserpreisen ist anzumerken, dass das Kammergericht Berlin in noch in einem Urteil vom 15.02.2005 (WuM 2005, 247) festgestellt hat, dass die Berliner Wasserwerke zum Nachweis der Billigkeit der Preise die Kalkulation offen legen müssen.

Wenn jemand wie ein monopolistischer Wasserversorger vollkommen ohne Wettbewerber ist, kann es gar keine schützenswerten Geschäftsgeheimnisse geben.

Klar ist demnach auch, dass über die Billigkeit monopolistischer Unternehmen, die Daseinsvorsorgeleistungen anbieten, die normalen Zivilgerichte anhand von § 315 BGB und keine besonderen Kartellsenate zu entscheiden haben. § 19 GWB spielt dafür keine Rolle.

Der Nichtoffenlegung stehen m.E. folgende höchstrichterliche Entscheidungen entgegen:

BVerfG vom 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98 Absätze Nr. 11, 13
BVerwG B. v. 15.08.2003 - 20 F 8.03
BGHZ 116, 47.

Der Telekom- Entscheidung des BVerfG liegt ein vollkommen anderer Sachverhalt zu Grunde:

BVerfG: Grundrechtsschutz für Betriebsgeheimnisse


Da werden durch E.ON wohl wieder Argumente aufgerufen, wie es gerade passt.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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EON Westfalen Weser
« Antwort #19 am: 11. Mai 2006, 16:57:14 »
Das wohl in Bezug genommene Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es betrifft zudem nicht die zivilrechtliche Billigkeitskontrolle der Wasserpreise gem. § 315 BGB, wie vom Kammergericht im letzten Jahr  eindeutig entschieden:

http://www.kammergericht.de/entscheidungen/7_u_140-04.pdf

Das ist etwas völlig anderes:

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/26.04.2006/2492000.asp

http://www.bbu.de/publicity/bbu/internet.nsf/index/de_nachrichtenpool.htm?OpenDocument&88768E5E083EAA39C125715E0036D8FD

Immer diese Nebelkerzen oder möglicherweise schlicht Unverstand über den rechtlichen Hintergrund der Entscheidung, der zu entsprechenden Aussagen gegenüber der Presse führt.

Wie bei den Preisen gilt:

Vertrauen ist gut. Trau schau wem.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Macinally

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EON Westfalen Weser
« Antwort #20 am: 13. Mai 2006, 13:57:58 »
Hallo zusammen,
die Stadtwerke Schaumburg-Lippe die Ihre Abrechnungen zusammen mit E.ON Westfalen Weser durchführen, wollen die verbleibenden 6 Monatsbeträge für Gas automatisch um 15% erhöhen. Das Beste ist; der Kunde muß sich um nichts kümmern.
Das ganze soll wohl lt. dem Bericht der heutigen Ausgabe der Schaumburger Landeszeitung auch noch als Service am Kunden rüberkommen.
Vollkommen uneigennützig soll damit gewährleistet sein, dass die Nachzahlungen zum Heizperiodenende nicht so drastisch ausfällt.
"Ein Schelm wer böses dabei denkt."  
 

Immerhin kann der ein oder andere Kunde der damit nicht einverstanden ist, unter einer kostenpflichtigen Telefonnummer anrufen, eventuelle Ändererungswünsche werden dann berücksichtigt.
In den nächsten Tage soll jeder Kunde eine Mitteilung hierüber erhalten.

Meine Meinung hierzu: "Holzauge sei wachsam"

Gruß
Mac

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Offline Cremer

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EON Westfalen Weser
« Antwort #22 am: 13. Mai 2006, 22:28:51 »
@Macinally,

es ist doch erwiesene Sache, dass Großkunden auf Kosten der Haushaltskunden subventiert werden.

Ich persönliche kenne einen solchen Fall.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

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EON Westfalen Weser
« Antwort #23 am: 07. Juni 2006, 18:42:41 »
@Cremer

Kennen Sie einen solchen Fall für E.ON Westfalen Weser und könnten Sie dazu in einem Prozess als Zeuge aussagen oder einen aussagetüchtigen und -bereiten Zeugen benennen?

Ansonsten ist es relativ uninteressant, weil in der Sache überhaupt nicht weiterführend. Bei einer Tasse Kaffee kann man sich indes über Gott und die Welt gern umfassend austauschen.

Faktenreich ist indes die Meldung, dass E.ON Westfalen Weser im abgelaufenen Geschäftsjahr 2005 nach eigenen Angaben den Jahresüberschuss von 31 Mio EUR um 36,7 Mio. EUR auf 67,6 Mio EUR mehr als verdoppelt hat.

Wer schafft das schon im harten Wettbewerb:

http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=14989

Diese Fakten sprechen für sich. Die Preisgestaltung ist doch gerade so vorzunehmen, dass die Gewinne nicht steigen.


E.ON Westfalen Weser hat allein heute acht (!) Pressemitteilungen in die Welt posaunt.

Ob Ermittler der EU- Kommission und des Bundeskartellamtes auch bei der E.ON- Filiale in Paderborn vorstellig wurden, geht aus diesen indes nicht hervor.

Von solchen Besuchen auch bei der Konzernmutter ist schlichtweg gar keine Rede. Und dabei hatten die Menschen vielleicht gerade an weiteren Informationen insoweit Interesse.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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EON Westfalen Weser
« Antwort #24 am: 08. Juni 2006, 10:23:30 »
EON WW ist kein Preistreiber....
so zu lesen in der heutigen Ausgabe des Mindener Tageblattes...

http://www.mt-online.de/mt/lokales/wirtschaft/?sid=0fdf14117a3ef5149977c01cfb1d8bf6&cnt=923009

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EON Westfalen Weser
« Antwort #25 am: 08. Juni 2006, 11:18:03 »
@Macinally

Die Presse übernimmt oft unkritisch die PM der Unternehmen.

Die Originalpressemitteilungen des Unternehmens sind unter www.eon-westfalenweser.com nachzulesen.

Aus diesen geht eindeutig hervor, dass EWW erhebliche Kostensenkungspotentiale erschließen konnte.

Diese Kostensenkungen müssen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2005, 1717; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858) bei der Preisgestaltung zwingend berücksichtigt werden.

Kostensenkungen waren deshalb an die Kunden weiterzugeben.

Nach Unternehmensangaben will man demgegenüber nur gestiegene Beschaffungskosten an die Kunden weitergegeben haben.

Genau darin liegt der Fehler, welcher nach der Rechtsprechung des BGH gerade die Unbilligkeit bewirkt.

Womöglich hat sich EWW mit seiner ungezügelten Logorrhöe und den Anpreisungen der eigenen Leistungen hinsichtlich Kostensenkungen  selbst ein Bein gestellt.

Fremdworte  werden erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Logorrhoe





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Frank Striewe

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EON Westfalen Weser
« Antwort #26 am: 16. Juni 2006, 08:27:11 »
Hallo,

laut Zeitungsbericht vom 14.06.2006 ist der Termin vor dem Dortmunder Landgericht (Klage E.ON WW gegen 15 Kunden) erneut verschoben worden. Als Begründung wird angegeben, dass das Gericht während der Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst 14 Tage bestreikt wurde. Ein neuer Termin soll erst angesetzt werden, wenn über den Befangenheitsantrag gegen die beiden assistierenden Handelsrichter entschieden sei.

Gruß
Frank

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« Antwort #27 am: 26. Juni 2006, 13:52:43 »

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« Antwort #28 am: 27. Juni 2006, 11:19:41 »
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15230

Statt Milliarden für Endesa vielleicht doch besser erst einmal entsprechende Investitionen in sichere Netze....

Offline Frank Striewe

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EON Westfalen Weser
« Antwort #29 am: 17. August 2006, 15:44:30 »
EON- Westfalen-Weser erhöht Gaspreis zum 01.10.2006 um etwa 7,2%

 
Quelle: http://www.eon-westfalenweser.com/web/portal/user/content/page.html?famid=3484

 Paderborn/Herford/Hameln 08/17/2006
 
 
 Pressegespräch 17.08.06: Zur Entwicklung der Erdgaspreise
 
 
Aufgrund weiter steigender Bezugskosten, insbesondere infolge der weltweit weiterhin hohen Nachfrage und den weiter schwelenden Krisen im Nahen Osten, ist E.ON Westfalen Weser gezwungen, zum 1. Oktober 2006 die Erdgaspreise für Haushaltskunden anzupassen. Dabei wird der heimische Energieversorger ausschließlich die Bezugskostensteigerungen in Höhe von 0,39 ct/kWh (netto) bzw. 0,45 ct/kWh (brutto) an seine Kunden weitergeben. „Wir bleiben damit unserer Linie treu und geben allein die Beschaffungskostenerhöhungen weiter. Bei der letzten Erhöhung zum
1. Januar 2006 haben wir nicht einmal diese vollständig weitergereicht“, so Meinolf Päsch, Unternehmenssprecher von E.ON Westfalen Weser. „Kostensteigerungen zum Beispiel in den Bereichen Personal und IT haben wir in den letzten 24 Monaten damit völlig unberücksichtigt gelassen.“

Trotz weltweit steigender Preise könnte der Erdgaspreis aber immer noch deutlich niedriger sein, wäre die Belastung durch staatliche Auflagen nicht bereits heute bei rund 26 Prozent. Das bedeutet: Von jedem Euro, den ein Haushalt für Erdgas zahlt, gehen 26 Cent an den Staat. Mittlerweile hat sich im Vergleich zu 1990 der Staatsanteil vervierfacht und wird mit der Mehrwertsteuererhöhung in 2007 noch einmal um 3% steigen.

Falls die Bundesnetzagentur eine Senkung der Netznutzungsentgelte für Gas bei E.ON Westfalen Weser verfügt, wird der heimische Energieversorger die Senkung der genehmigten Netznutzungsentgelte an seine rund 65.000 Kunden spätestens zum Anpassungstermin 1.1.2007 (Mehrwertsteuererhöhung) weitergeben. Der Bescheid der Bundesnetzagentur wird im Verlauf des vierten Quartals erwartet.

Das Festpreisprodukt „erdgas fix“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten bleibt im Angebot von E.ON Westfalen Weser. „Diejenigen Kunden, die im letzten Herbst dieses Angebot genutzt haben, haben im Lichte von heute gesehen eindeutig Kosten gespart“, so Päsch.

Insgesamt liegen die Erdgaspreise für Haushaltskunden von E.ON Westfalen Weser in Nordrhein-Westfalen wie bundesweit zurzeit im Mittelfeld. Bei einem Erdgaspreisvergleich (Basis 01.04.06) von 18 Großstädten in Deutschland nimmt E.ON Westfalen Weser aktuell Platz 8 der günstigen Anbieter ein. „Wir erwarten, dass wir auch nach dem 1. Oktober und den entsprechenden Anpassungen anderer Versorger eine ähnliche Position einnehmen werden.“


Das EON WW Probleme mit Zahlen und genauem Rechnen hat, haben wir in der Vergangenheit bereits öfter erlebt. EON WW schreibt heute, das von jedem Euro 26 Cent an den Staat gehen.
In der Pressemitteilung am 28.12.05 (nachzulesen unter o.g.Link) hiess es: Der Erdgaspreis könnte trotz weltweit steigender Energiepreise aber immer noch deutlich niedriger sein, wäre die Belastung durch staatliche Auflagen inzwischen nicht so hoch: Von jedem Euro, den ein Haushalt für Erdgas zahlt, gehen 30 Cent an den Staat.
Was stimmt den nun?
 
Was macht eigentlich das Verfahren vor dem Dortmunder Landgericht?

Gruß Frank

 

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