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Autor Thema: Sonderkündigungsrecht  (Gelesen 4532 mal)

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Offline Macinally

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Sonderkündigungsrecht
« am: 23. Dezember 2005, 18:10:57 »
Hallo zusammen,

da mein EVU zum 1. Januar mal wieder versucht den Kunden in die Taschen zu langen und den Strompreis um 6,8% erhöht, möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.


Ich habe meinen Kombi-Vertrag mit Eon Westfalen-Weser (Strom+Fon) sowieso schon gekündigt.
Meine Kündigungsfrist läuft bis zum 10.3.06 , auf Nachfrage konnte mir niemand dieses Datum erklären, es wurde vermutet das es mit meinem damaligen Eintrittsdatum (11.4.2001) zusammenhängt.
In meiner ersten Kündigung die ich am 25.11.05 absendete und auch kurze Zeit später bestätigt bekam, hatte ich darauf hingewiesen das ich bei Preiserhöhungen trotzdem noch vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen werde.

Nach heutigem Telefonat mit Eon-WW wurde ich auf den 28.12.05 verwiesen, erst da sollen wohl alle relevanten Daten vorliegen.

Zu wann könnte ich bei einer Erhöhung zum 1.1.06 kündigen?
Es ist für mich sehr wichtig, ich muss einen Übergang meines Telefonanschlusses zur Telekom beantragen.

Gruß
Mac

Offline RR-E-ft

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Sonderkündigungsrecht
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2005, 18:26:52 »
@Macinally

Schauen Sie in § 32 Abs. 2 AVBV.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Pelikan

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Sonderkündigungsrecht
« Antwort #2 am: 23. Dezember 2005, 21:18:12 »
moin moin,

@Macinally

rufe mit den vorliegenden Vertragsunterlagen (Kombi-Vertrag mit Eon Westfalen-Weser (Strom+Fon) )  und Kündigungsbestätigungen bei der Telekom unter Festnetz-FreeCall 0800 3301000 an. Wenn die Leitung nicht zu eon gegangen ist, geht das ruck-zuck mit zurück. Sonst muss ein Reimport der Leitung zur Telekom erfolgen, das dauert bis 7 Tage. Das Carriermanagment der Telekom arbeitet auch zwischen den Feiertagen.

Mit Gruß vom
Pelikan

 

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