Hallo,
mich würde mal eure Einschätzung interessieren:
Wir waren bisher ein Jahr lang bei Lichtblick (also kein Grundversorger) und zahlten 25 cent/kwh (sehr billig, ich weiß).
nun wurde punktpünktlich zum Beginn des 2. jahres der Arbeitspreis auf 64 (!) Cent/kwh erhöht, also mal fast 200% mehr als vorher.
Jetzt dachte ich mir gerade, just for fun, mal schauen was denn ein Neukunde bei Lichtlick zahlen würde.
Also genau die gleichen Adressdaten und Verbrauchsprognose wie damals eingegeben.
Werden 2 Tarife angeboten, den einen "Ökostrom Komfort" haben wir:
Arbeitspreis bei Beiden lediglich ca 46 Cent/kwh!
Heißt, bei uns Bestandskunden hat man von 25 auf 64 Cent erhöht während jemand der jetzt zum Febraur einen neuen Vertrag abschließt mit gleichen Bedingungen, einfach mal 20 Cent weniger bezahlt!
Ich weiß dass beim grundversorger solche Tarifsplits (die meist zulasten der Neukunden gehen, hier nun andersrum) verboten sind, aber gilt das auch für Nicht-Grundversorger?
Normal würde man erwarten dass grob gesagt alle Kunden das gleiche zahlen müssen, insofern wie hier gleiche Postleitzahl, Verbrauchsmenge, etc.
Gibts da ein Gesetz/Urteil dazu?
Oder hat da bei solchen "Sonderverträgen" die Firma einfach freie Hand wem sie welchen Betrag abnimmt und kann im Prinzip bei Jedem was Anderes verlangen nach Gutdünken?