Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gaspreise an der Börse fallen....  (Gelesen 7461 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Gaspreise an der Börse fallen....
« am: 28. November 2022, 08:12:47 »
Kopiert von der Facebook-Seite vom Bund der Energieverbraucher e.V.


Gaspreise an der Börse fallen, während die Stadtwerke und andere Versorger, ihre Preise erhöhen...

Zitat
Viele Versorger erhöhen grad saftig die Preise. Zu Unrecht: wir werfen den Stadtwerken und anderen Energieversorgern bewusste Preistreiberei vor. Denn die Preiserhöhung für Kunden stehen im Gegensatz sinkenden Beschaffungspreisen der Versorger. Wir Verbraucher wollen nicht bluten für höhere Gewinne! Und fordern Preissenkungen statt Preiserhöhungen.
Kann der Versorger die Erhöhungen nicht begründen, brauchst du sie auch nicht zu bezahlen.
Entscheidend ist, was für einen Strom, Wärme oder Gasvertrag du abgeschlossen hast.
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das bei dir vor Ort die Haushalte standardmäßig mit Strom und/oder Gas beliefert. Wenn du also in eine neue Wohnung gezogen bist und keinen anderen Vertrag abgeschlossen hast, kommt durch Energieverbrauch automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande.
Hast du jedoch nachträglich den Energie-Versorger gewechselt, bzw. ihn selber ausgesucht, hast du einen Sondervertrag geschlossen.
Du hast einen Grundversorgungsvertrag:
In diesem Fall kannst du den Versorger schriftlich dazu auffordern, dir die Gründe für die Preiserhöhung darzulegen. Dafür findest du auf unserer Website ein Musterschreiben!
Kann der Versorger auf dein Schreiben hin nicht erklären, wieso er die Preise erhöht, brauchst du die Preiserhöhung nicht zu zahlen. Risiko: Der Versorger klagt auf Zahlung.
Du hast einen Sondervertrag:
Du darfst deine Zahlung zwar nicht zurückhalten, aber du darfst den Stromvertrag nach einer Preiserhöhung fristlos kündigen. Sorg vor der Kündigung dafür, dass du einen neuen günstigeren Versorger hast. Hast du einen Vertrag mit Preisgarantie, dann dürfen die Preise auch nicht erhöht werden. Hält sich der Versorger daran nicht, dann brauchst du die Erhöhung auch nicht zu bezahlen, musst dies aber dem Versorger schriftlich mitteilen.
Ist dir das alles ein wenig zu kompliziert, kannst du uns jederzeit kontaktieren und wir helfen dir gerne! Denn genau dafür sind wir da.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Die Rückkehr des Preisprotestes
« Antwort #1 am: 29. November 2022, 08:22:31 »
Nun steht auch etwas dazu direkt auf energieverbraucher.de (mit Musterschreiben)

Die Rückkehr des Preisprotestes


Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: Gaspreise an der Börse fallen....
« Antwort #2 am: 30. November 2022, 14:46:25 »
Ach, und was wäre es schön, wenn es einen direkten Link zu den Musterschreiben gäbe, dann könnte man sich das Lesen des unnteressanten Textes sparen.😃

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz