künftig drei Monate im Voraus
Da wird das Kind wieder mit dem Bade ausgeschüttet, nur weil man nicht differenziert zwischen den Kunden, denen die Verträge gekündigt wurden und so beim Grundversorger landeten.
Ein
Teilmenge der Kunden kommen von
insolventen Energieanbietern. Bei denen hat der Geschäftsführer gar nicht mehr die Entscheidungshoheit darüber, sondern der
Insolvenzverwalter. Will man also den Insolvenzverwalter zwingen, die Kunden, denen eigentlich kurzfristig gekündigt werden soll, weitere 3 Monate zu beliefern, müsste man wieder am Insolvenzrecht rumdoktern und es aufweichen.
Was soll eigentlich das Anprangern, dass es unterschiedliche Einkaufsstrategien/-möglichkeiten gibt, die auch genutzt werden? Das macht doch
den Kern einer Marktwirtschaft aus.
Für mich als Kunde ist entscheidend, ob ein Anbieter seriös - oder nicht - ist, wie er sich in dieser Lage verhält, und zwar sich an die eigenen AGB orientiert (Stichwort:
Ordentliche Kündigung).
Hier wäre interessant, wenn betroffene Kunden mehr berichten würden,
ob die Frist eingehalten wurde oder nicht. Dieses Forum bietet sich geradezu an dafür.
Und
nur bei den Anbietern, die sich
nicht an ihre Fristen zur Ordentlichen Kündigung halten, wäre es vielleicht geboten, einen regulatorischen Ansatz zu finden.
Wenn sich die Regionalversorger über die Massenkündigungen der Kunden anderer Anbieter beschweren, hat das schon was von Ironie. Waren sie es nicht selber, die seinerzeit massenhaft den
energiepreisrebellischen Kunden die Sonderverträge kündigten, auch sich berufend auf den Weg der ordentlichen Kündigung. Sie haben es quasi „erfunden“. Da war der fade Beigeschmack, dass diese Kunden dann nicht mehr zu ihrem Sondervertrag beliefert, sondern in deren teuren Grundversorgung landeten.
Da sollten sich die zeternden Regionalversorger mal an die eigene Nase fassen. Das Recht zu ordentlichen Kündigungen steht auch den Konkurrenzanbietern zu.