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Autor Thema: Frage zum Abschlag  (Gelesen 3959 mal)

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Offline Frank Striewe

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Frage zum Abschlag
« am: 22. Dezember 2005, 10:29:11 »
Hallo, ich gehöre seit 10/2004 zu den sog, \"Gaspreisverweigeren\" bei EON-Westf- Weser. Ich habe mir im November 2005 einen Holzofen gekauft, und heize nun Wohn,-Esszimmer und Küche mit Holz. Der Verbrauch an Gas ist um etwa 50% gesunken.
Meine Frage ist nun, ob ich die monatl. Abschläge ab 2006 entsprechen kürzen kann, oder ob es irgendetwas zu beachten gibt?

Gruß
Frank

Offline Pelikan

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Frage zum Abschlag
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2005, 10:51:05 »
moin moin,

Holzofen, hmmm ...  wie lange brennt der? ;-)

Naturlich muss dem Versorger eine Verbrauchs- und damit verbundene Anpassung der Abschlagszahlung mitgeteilt werden. Nach §25 AVBGas sind Anpassungen möglich, und um eine Überzahlung zu vermeiden auch notwendig.

Eventuell ist bei einem Gassondervertrag jedoch eine bestimmte Mindesabnahme nötig, daher nachrechen.

Sollte der Versorger nörgeln, einfach verweisen auf
AVBGasV § 3 Bedarfsdeckung, Eigenerzeugung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Gasbedarf aus dem Versorgungsnetz des Gasversorgungsunternehmens zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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Frage zum Abschlag
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2005, 12:24:38 »
@Frank Striewe


Bei geändertem Verbrauch können Sie eine Anpassung der Abschläge verlangen. Der geänderte Verbrauch ist glaubhaft zu machen.

Sie haben nur ihren gesamten Gasbedarf beim Versorger zu decken.

Durch den Holzofen ist der Gasbedarf, den Sie beim Versorger zu decken haben, gesunken.

Sie haben schließlich nicht Ihren gesamten Wärmebedarf mit Erdgas zu decken.....



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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