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Autor Thema: Eichfrist Zwischenzähler  (Gelesen 5652 mal)

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Offline jay

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Eichfrist Zwischenzähler
« am: 04. April 2021, 07:26:41 »
Hallo,
ich habe Zwischenzähler mit der Markierung M14.
Eingebaut wurden diese jedoch erst 2020 und waren damals Neu.
Wann müssen diese nun wieder getauscht werden?
Es heißt ja "8 Jahre nach Inverkehrbringen".
Ist es nun so wie bei den Rauchmeldern auf denen steht "10 Jahre nach der Montage tauschen, unabhängig vom Herstelldatum"?
Bitte nicht nur "Privatmeinungen", sondern ggf auch die Referenz oder Kompetenz mit angeben.
Danke.
Jay

Offline Erdferkel

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Re: Eichfrist Zwischenzähler
« Antwort #1 am: 06. April 2021, 22:43:16 »
@Jay: M14? Komische Eichmarke, kenne ich so nicht. Auf meinem Stromzähler hab ich ein Siegel mit einer individuellen Nummer oben, dann EH 6 ( eingekreist und EH über 6 ) und drunter das Jahr der Prüfung, 07 für 2007. Ist ein mechanischer Zähler, läuft min. 16 Jahre. Gibt auch Stromzähler mit Eichsiegel auf Plombe, einfach mal googeln.
Wohin darf ich meine Kompetenznachweise schicken? Reicht der Gesellenbrief oder müssen alle Zusatzqualifikationen ausgewiesen werden um dir helfen zu dürfen?
Bist du sicher daß das ein Stromzähler ist?
In diesem Sinne...  ;D  ;D  ;D

Offline jay

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Re: Eichfrist Zwischenzähler
« Antwort #2 am: 07. April 2021, 20:31:48 »
Wohin darf ich meine Kompetenznachweise schicken?
Hm, da würde ich vorschlagen "zurück an die ausstellende Stelle". ;-P
M14 steht für die MID Markierung dass er 2014 hergestellt wurde.
Und wer entsprechend kompetent ist erkennt daraus auch dass es ein Elektronischer ist und der 8 Jahre lang betrieben werden darf.
Deine Tipps gehen also komplett an der Frage vorbei.
Und nein, es ist sebstverstänlich KEIN Stromzähler, sondern ein Leistungszähler. :-P
Obwohl, die Dinger zeigen ja mittlerweile auch den momentanen Strom an.

 

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