Vertragsbeginn 1.10.17 mit eingeschränkter Preisgarantie für 12 Monate
Verlängerung um 12 Monate ab 1.10.18 (wieso verlängert sich dann nicht auch der Punkt „eingeschränkte Preisgarantie“ Andere Bestandteile des Vertrages bleiben doch auch erhalten/verlängern sich?)
Preiserhöhung erst in der Jahresrechnung im Oktober 2019 bemerkt. Lt. Immergrün wurden 2 Schreiben per Post (einfacher Brief) versandt, die ich aber nicht erhalten habe. Ich konnte somit nicht von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Den Zugang kann Immergrün nicht beweisen (sie haben aber die Beweislast soviel ich weiß)
Also Erhöhung unwirksam. Haben mir die Schreiben dann am 28.11.2019 per Mail gesandt. Rückwirkend wirksam werden sie dadurch ja aber nicht. Sonderkündigungsrecht? Zu wann? Die Termine in den Schreiben sind ja alle in der Vergangenheit.
Die Schreiben genügen den Anforderungen von §42 (3) EnWG nicht, einem Verbraucher auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitzuteilen. Die Preiserhöhungen sind auch aus diesem Grund nicht wirksam (m. E. und diverser Beispiele im WWW)
Preiserhöhung von 180 % (Grundpreis)bzw. 40 % (Arbeitspreis). Deshalb zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an und bat um Erklärung und nachvollziehbare Kalkulationen, die diese enormen Preissteigerungen erklären.
Habe erklärt, dass ich nicht bereit bin, die erhöhten Preise aus o. g. Gründen zu bezahlen (Gilt auch für zu hoch berechnete Abschläge) und verrechne mein Guthaben (das sich aus der Unwirksamenkeit der Preiserhöhung ergibt) mit den Abschlägen (gem. § 387 BGB)
In den AGB gibt es keine Klausel, die besagt, dass ich nicht aufrechnen darf. Oder ich habe sie übersehen. Schaue noch einmal nach. Bin schwer sehbehindert, da ist es immer sehr mühsam, das „Kleingedruckte“ zu lesen.
Lt. AGB außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB, weil ich meinen vertraglichen Pflichten nicht nachkomme (s.o.). Habe ja aber nicht die Pflicht, Beträge zu zahlen, die nicht fällig sind, weil die Preiserhöhung unwirksam ist.
Sorry, das war jetzt nicht die richtige Reihenfolge (1. Bis 7.).
Habe prinzipiell nichts gegen eine Kündigung. Hätte den Vertrag fristgerecht selbst gekündigt. Geht aber erst wieder zum 30.9.2020.
M. E. ist die Frist von Immergrün zu kurz (nicht angemessen) und finde die Vorgehensweise von denen sehr ärgerlich und fragwürdig.
Ich würde fast einschätzen, Immergrün weiß nicht mehr weiter. Merken, dass sie klagen müssten, um das Geld zu bekommen. Habe vor Jahren ein ähnliches Verfahren bei EWE angewandt. Nach mehreren Jahren, in denen ich die Zahlung der Preiserhöhungen verweigerte, kündigten sie letztlich auch (fristgemäß) den Vertrag. Ich einigte mich mit Ihnen, dass ich die 1.800,00 EUR nicht bezahlen muss, die sich bis dahin angesammelt hatten und die sie forderten.
Im übrigen zahlt Immergrün auch immer wieder mal von Ihnen selbst ausgewiesene Guthaben aus der Jahresrechnung nicht, bzw. nur nach Aufforderung erst Monate später (habe mehrere Fälle im WWW gefunden). Ich war selbst betroffen (Jahresrechnung 2018). Auch hier Zahlung erst, nach Drohung, das Guthaben mit Abschlägen zu verrechnen und Widerruf der Einzugsermächtigung. Haben allerdings weiterhin mehrere Monate gebucht, bis ich sie erneut darauf hin gewiesen habe, dass sie das nicht mehr dürfen.