Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage zur Tarifberechnung.
Wenn vom Versorger u.a. für Gas ein Kleinverbrauchstarif (Arbeitspreis in Cent/kWh 5,65, Messpreis f. Zähler montl. 3,02 Euro) und ein Grundpreistarif (Arbeitspreis in cent/kWh 4,78, Grundpreis Monat 5,60) angeboten werden und lt. Angaben bei der Abrechnung der jeweils günstige Tarif abgerechnet wird, dann gibt es doch eine festen Verbrauch an kWh, bei dem der ungünstigere Tarif zum Tragen kommt. Warum nennen die diese kWh-Zahl nicht? Laut meinen Berechnungen sind das 3558,62 kWh, ab denen der Grundpreistarif greifen würde.
Die könnten doch schreiben: ab einem Jahresverbrauch von 3559 kWh gilt der Grundpreistarif.
Kalorie