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Autor Thema: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet  (Gelesen 28300 mal)

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Offline Strom-Kunde

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INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« am: 30. Januar 2019, 16:19:04 »
www.insolvenzbekanntmachungen.de

Zitat
Az.: 1513 IN 219/19
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, Nymphenburger Straße 154, 80634 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Steger Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 209234
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NICKERT, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
Geschäftszweig: Energieversorgung

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 29.01.2019 um 17.15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Schwanthalerstraße 32, 80336 München.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Offline Strom-Kunde

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #1 am: 30. Januar 2019, 16:47:18 »

Offline Strom-Kunde

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #2 am: 30. Januar 2019, 17:10:34 »
gelöscht (Link auf Bezahlartikel)
« Letzte Änderung: 01. Februar 2019, 01:04:10 von Strom-Kunde »

Offline Strom-Kunde

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #3 am: 30. Januar 2019, 17:20:45 »
focus.de: Hunderttausende Kunden betroffen
Skandal-Stromanbieter BEV Energie beantragt Insolvenz
https://www.focus.de/finanzen/hunderttausende-kunden-betroffen-skandal-stromanbieter-bev-energie-beantragt-insolvenz_id_10255038.html

Offline Strom-Kunde

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #4 am: 30. Januar 2019, 17:29:38 »
Auf trustpilot.de wurde folgende interessante Nachricht gepostet.
Ich kenne mich mit den SEPA-Regeln nicht aus, aber vielleicht kann das ein Experte mal nachprüfen, ob da was dran ist.

Zitat
Mir ist allerdings aufgefallen, dass die BEV weder in der ersten "Lieferbestätigung" noch in der sportlichen Preisanpassung aus 12/2018 noch in anderen Unterlagen mir die Mandatsreferenz bzw. die Gläubiger-ID mitgeteilt hat. (Andere Versorger schicken ja ein hübsches Schreiben -Pre-Notification- bzw. sind die SEPA-Pflichtbestandteile im Versorgungsvertrag enthalten.) Die BEV hat sich das anscheinend bei mir gespart. Ich bin also der Meinung dass daher kein wirksames SEPA-Mandat vorliegt, folglich alle Abbuchungen der letzten 13 Monate nicht autorisierte Lastschriften mit entsprechender Widerufsmöglichkeit sind.
Ich habe diesbezüglich eine entsprechende Anfrage an meine Hausbank gestellt.
Jetzt wird es richtig spannend.

Offline Nicko1998

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #5 am: 30. Januar 2019, 17:33:16 »
Jetzt ists wohl passiert. Zum Glück habe ich keine Forderung.

Offline jaz

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #6 am: 30. Januar 2019, 18:13:19 »
War abzusehen, dass genau dieser Anbieter der erste in 2019 sein wird.

Die BNetzA wird Ihr Verfahren damit einstellen. Gibt ja nichts mehr zu holen.

Einmal mehr das Dumpingpreis-Modell zzgl. Boni als Lockangebote.
Der gemeine Michel hats natürlich wieder gefressen.

Bei denen, wo es natürlich mit Verbrauch und Vorauszahlung pari-pari ist, die haben "Schwein gehabt".
Alle anderen dürfen sich mit der ewig andauernden Insolvenz rumschlagen, insbesondere dann wenn, und das ist eigentlich schon vorprogrammiert, Rechnungen kommen werden, wo Daten zu Grunde gelegt werden die falscher nicht sein könnten.

Offline Strom-Kunde

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #7 am: 30. Januar 2019, 18:33:16 »
http://www.bev-inso.de/

BEV meldet Insolvenz an
http://www.bev-inso.de/pdf/20190130_pm.pdf
Zitat
Kunden der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter, ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den kommunalen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2019, 18:36:20 von Strom-Kunde »

Offline jaz

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #8 am: 30. Januar 2019, 18:47:43 »
Soso, sogar eine eigene Webseite nur für die Insolvenz angelegt.
Waren also noch 9€ dafür in der Kasse vorhanden.

Zu Schade dass man seit in Kraft treten der DSGVO nicht mehr über Whois erfährt auf wen die Domain registriert wurde.

Offline Strom-Kunde

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #9 am: 30. Januar 2019, 22:56:49 »
Um nochmal auf den obigen Beitrag zum SEPA-Lastschriftverfahren zurückzukommen:
Kundenschutz beim SEPA-Lastschriftverfahren
https://gocardless.com/de/handbuch/sepa/kundenschutz/

Danach ist eine Rückbuchung innerhalb 8 Wochen ohne Grund möglich.

Innerhalb 13 Monaten ist eine Rückbuchung möglich, wenn eine SEPA-Lastschrift als nicht autorisierte Transaktion gilt. Das ist der Fall, wenn:
- Kein Mandat vorliegt
- Das Mandat ungültig war
- Das Mandat abgelaufen ist (36 Monate lang keine Transaktionen)
« Letzte Änderung: 30. Januar 2019, 23:11:11 von Strom-Kunde »

Offline Feuerwalze147

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #10 am: 31. Januar 2019, 10:21:34 »
Und jetzt die Frage - wenn ich ein Guthaben bei der BEV habe - dürfte ich dann die Lastschriften der letzten 8 Wochen einfach so zurückfordern?

Habe noch einen Neukundenbonus dort...

Offline Nicko1998

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #11 am: 31. Januar 2019, 10:37:49 »
Lt. Telefonat mit dem Netzbetreiber würde die BEV Energie mich nicht vor dem Vertragsablauftermin 31.08.2019 herauslassen. Mal abwarten, was da passiert.

Offline berghaus

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #12 am: 31. Januar 2019, 11:15:44 »
Ich nehme an, dass die Ausage von BEV hierzu aus http://www.bev-inso.de/ richtiger ist:

4.   Werde ich von der BEV noch mit Strom oder Gas beliefert?
Nein. Ihr Bezug von Strom und Gas ist aber auf jeden Fall durch Ihren Ersatzversorger sichergestellt, der sich bei Ihnen melden wird. Da die BEV ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, sieht das Gesetz in Deutschland vor, dass die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden. Die Kunden, die sich in dieser Ersatzversorgung befinden, werden automatisch vom Grundversorger darüber informiert.
(Diese Antwort wurde am 30.01.2019 aktualisiert.)

berghaus 31.01.19
« Letzte Änderung: 31. Januar 2019, 11:21:20 von berghaus »

Offline El Zorro

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #13 am: 31. Januar 2019, 11:38:35 »
@berghaus,
ist aber unüblich, wenn man sich die vergangenen Insolvenzen anschaut, wie dass da abging.
Üblicherweise entscheidet der Insolvenzverwalter, wie es weiter geht, und soweit die Entscheidung von diesem noch nicht getroffen worden ist, läuft der Vertrag erst mal weiter.

@all,
Übrigens sollte man sich auch erst beraten lassen, bevor man die Lastschriften zurückholt. Im Zusammenhang mit einem schon laufenden Insolvenzverfahren (das ja den Zweck hat, das Unternehmen noch zu retten), kann das womöglich ein rechtliches Nachspiel haben.

Offline Erdferkel

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #14 am: 31. Januar 2019, 11:40:08 »
...
- dürfte ich dann die Lastschriften der letzten 8 Wochen einfach so zurückfordern?
Habe noch einen Neukundenbonus dort...
Fordern kann man zunächst mal Alles, werden die natürlich nicht drauf eingehen.
Je nach Sachlage könnte man darüber nachdenken den Lastschriften bei der Bank zu widersprechen. Dabei muss man sich natürlich über die möglichen Folgen im Klaren sein... Die sind ja auch recht flott mit dem Mahnen und Inkasso... Besteht der Anspruch auf den Neukundenbonus schon, decken die geleisteten Abschläge die Kosten für das bereits gelieferte Gas etc. ?
Bei Insolvenzen passieren manchmal erstaunliche Dinge!
Ich würde das warscheinlich riskieren, was man hat das hat man, und dann mal abwarten was die BEV dazu sagt.
Viel Erfolg!

 

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