Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strompreise in Hessen werden nicht erhöht  (Gelesen 7251 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Kite

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« am: 18. Dezember 2005, 09:42:24 »
gerade gefunden:

es läßt ja hoffen:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/



Kite

Offline wartifan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 43
  • Karma: +0/-0
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2005, 11:46:53 »
Jau, auch eben gesehn. Na, kündigt sich da endlich die Vernunft-Wende an? :D

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2005, 14:17:11 »
@Kite

Die Überschrift des Beitrages suggeriert einen Sachverhalt, wie er so leider nicht besteht:

Gegen die Versagung der Tariferhöhung können die Unternehmen vor den Verwaltungsgerichten klagen.

So geschehen in Thüringen 2002 im Fall TEAG (E.ON Thüringer Energie AG).

Ende 2003 hatte man sich dann vor dem Verwaltungsgericht verglichen. Die Allgemeinen Tarife durften dann erst zum 01.01. bzw. 01.02.2004 weiter erhöht werden, weitere Tariferhöhungen vor dem 31.12.2005 wurden dabei ausgeschlossen.

Das Unternehmen hatte reagiert und alle Tarife, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen, kräftig erhöht, um seine Ziele gleichwohl zu erreichen.

Die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss konnte so weiter erheblich gesteigert werden:

TEAG Thüringer Energie AG: Gewinnsteigerung um 136 % im Jahr


Es bleibt zu hoffen, dass viele Bundesländer dem Beispiel Hessens folgen.

Die Tarifgenehmigungsverfahren sind jedoch in den einzelnen Bundesländern verschieden ausgestaltet, insbesondere hinsichtlich der verlangten Nachweise für die Erforderlichkeit weiterer Strompreiserhöhungen.

Wenn der Nachweis über die Erforderlichkeit nicht erbracht werrden konnte, die Allgemeinen Tarife zu erhöhen, ist schwer vorstellbar, warum die Erhöhung sonstiger Stromtarife des selben Unternehmens erforderlich sein sollten.

Wenn die Tarifgenehmigungsverfahren sich als taugliches Mittel erweisen, einer etwaigen Selbstbedienungsmentalität entgegenzuwirken, so muss man noch einmal gründlich darüber nachdenken, ob diese Tarifgenehmigungsverfahren wirklich schon zum 31.06.2007 endgültig abgeschafft werden können, weil der Wettbewerb bisher nach wie vor nicht funktioniert:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=41&id=89&subid=378&content_news_detail=4725&back_cont_id=4044



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2005, 08:46:13 »
@Fricke,

da kann ich Ihnen nur recht geben.

Siehe Stadtwerke Kreuznach.

Die Preise für Nachtspeicherheizstrom werden ab 1. Januar 2006 um 11% erhöht !!!

Dieser Tarif wird nicht zur Genehmigung vorgelegt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2005, 11:42:23 »
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10614614/485072/

Wenn der VDEW darauf verweist, 40 Prozent der Strompreise seien staatliche Steuern und Abgaben, so betrug dieser Anteil ausweislich des Geschäftsberichts der E.ON Energie 2004 bereits in 2003 fast 41 Prozent.

Er ist also gesunken.

Zudem ist die Stromsteuer seit 2003 mit 2,05 Cent/ kWh stabil.

EEG und KWKG- Umlagen, die nach einem rechtskräftigen Urteil des LG Münster vom 09.02.2005 erst nach - bisher nicht erfolgter - Spitzabrechnung fällig werden, machen zusammen weniger als 1 Cent/ kWh aus.

Auch dort kam es zu keinen Veränderungen, welche die Strompreiserhöhungen rechtfertigen könnten.

Die Versorger verweisen weiter darauf, die Großhandelspreise an der Leipziger EEX seien um 50 Prozent gestiegen.

Dort werden jedoch nur geringe Strommengen gehandelt undzwar wohl unter maßgeblicher Beteiligung des beherrschenden Oligopols.

Wenn die Preise dort unabhängig von den Stromerzeugungskosten in die Höhe schnellen, bedeutet dies auch zusätzliche Einnahmen für diejenigen, die den Strom dort jetzt viel teurer verkaufen.

Die Großhandelspreise sollen gestiegen sein, weil entgegen den bestehenden Überkapazitäten zu Beginn der Liberalisierung nunmehr das Angebot verknappt wäre.

Kraftwerke wurden in großem Stil stillgelegt oder eingemottet, um das Angebot zu verknappen.

Dann spart man jedoch auch entsprechende Kosten für den Betrieb dieser Kraftwerkskapazitäten, die aktuell nicht (mehr) betrieben werden.

Die Beschaffungskosten seien gestiegen z.B. wegen der gestiegenen Gaspreise für Gaskraftwerke.

Als die Gaspreise nach dem ersten Quartal 2001 deutlich sanken, hat sich auch niemand bei den Verbrauchern gemeldet, dass die Strompreise deshalb sinken müssten.

Verschwiegen wird, dass die Mineralölsteuerbelastung bei KWK- Anlagen gesunken ist, man durch fusionsbedingte Synergieeffekte oftmals in erheblichem Umfange Kosten gesenkt wurden.

Richtig ist, wenn Brandenburg darauf hinweist, dass man Tariferhöhungsanträge nicht pauschal zurückweisen kann, es einer Einzelfallprüfung bedarf.

Die Unternehmen müssen nchweisen, dass die Strompreiserhöhungen bei energiewirtschaftlich-rationeller Betriebsführung erforderlich sind.

Diesen Nachweis sieht Hessen offensichtlich als nicht erbracht an.

Die hohen Renditen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen sprechen dafür, dass die Preise bereits überhöht sind.

Nicht nachvollziehbar ist der Hinweis von Brandenburg, im Spreewald fielen wegen hohen Grundwasserspiegels höhere Kosten an.

Denn dies war schon immer so und kann deshalb keine Preiserhöhungen rechtfertigen.


Preiserhöhungen können nur durch nicht beeinflussbare Kostensteigerungen gerechtfertigt sein.

Meines Erachtens sind das nur solche, die man selbst nicht mit dem Unbilligkeitseinwand abwehren kann.

Hiervon hat man sich jedoch zu überzeugen, in dem man auch Vorlieferanten und vorgelagerte Netzbetreiber den Nachweis über die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Preiserhöhungen führen lässt.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 105
  • Karma: +0/-0
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #5 am: 19. Dezember 2005, 12:06:43 »
Schade, dass Politiker meist den eigenen Vorteil suchen. Herr Rhiel weiß sehr genau, dass RR-E-ft mit

Zitat
Richtig ist, wenn Brandenburg darauf hinweist, dass man Tariferhöhungsanträge nicht pauschal zurückweisen kann, es einer Einzelfallprüfung bedarf.

Die Unternehmen müssen nchweisen, dass die Strompreiserhöhungen bei energiewirtschaftlich-rationeller Betriebsführung erforderlich sind.



Recht hat und eine pauschale Äußerung in der Presse nur gut rüberkommt und öffentlichen Druck aufbaut. Eine Rechtsgrundlage für eine allgemeine Ablehnung der Traifanträge existiert nicht!

Die Frage ist nur, welcher Versorger den Weg zum Verwaltungsgericht geht - dann ist kollektives Zurückrudern in Hessen angesagt.

Das Verhalten der Preisbehörden der Länder mag aus Kundensicht in Ordnung sein, rechtskonform ist es jedenfalls in den meisten Fällen nicht.

Offline Graf Koks

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 239
  • Karma: +3/-0
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #6 am: 19. Dezember 2005, 12:33:10 »
@Hennessy:

Sie wissen doch, dass unsere Volksvertreter nach außen hin gerne die große Linie darstellen. Die Medien wünschen klare, knackige Headlines, und die bekommen sie dann eben auch. Herr Riehl hat aber - und so wurde er jedenfalls in seriösen Medien auch wiedergegeben - betont, dass nach den derzeit vorliegenden Antragsunterlagen die betriebswirtschftliche Notwendigkeit für eine Preiserhöhung nicht erkennbar ist.  Es wurde sogar ausdrücklich betont, dass dies eine vorläufige Einschätzung ist und ein Bescheid noch aussteht.

In soweit halte ich die Verlautbarung für vertretbar. Dass sie gerade auch im Nachgang zur Entscheidung BGH KZR 36/04 zu den Netznutzungsentgelten bei den meisten Vertretern der Branche eine wunde Stelle trifft, hat man an den Reaktionen ablesen können. Im Übrigen hat mir sehr gut gefallen, dass die hessischen Verbraucher seitens eines Lobbyvertreters darüber aufgeklärt wurden, dass sie ja den Anbieter wechseln könnten. Und dies, möchte man da hinzufügen, dank der o.g. Entscheidung des BGH, bald auch zu erheblich günstigeren Preisen.

In diesem Sinne

Schöne Weihnachtszeit
wünscht
Graf Koks

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #7 am: 19. Dezember 2005, 12:46:04 »
@Hennessy

Wir wissen nicht, ob Hessen die Tariferhöhungsanträge einzeln geprüft hat und dabei jeweils zum Ergebnis gekommen ist, dass der erforderliche Nachweis über die Erforderlichkeit von Preiserhöhungen nicht in hinreichendem Maße geführt wurde.

(Oft verkürzen auch die Medien enstprechende Aussagen, weil sich die Nachrichten dann besser verkaufen.)

Insoweit sind die Unternehmen in der Bringschuld.

Wie aus Presseberichten hervorgeht, erhalten nunmehr die hessischen Versorger erst einmal ihre Bescheide, die von den Unternehmen sicher eingehend daraufhin überprüft werden, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Möglicherweise gibt es vor dem Erlass der Ablehnungsbescheide nochmals im Verwaltungsverfahren rechtliches Gehör, bei dem die Unternehmen darauf hingewiesen werden, dass es bisher an stichhaltigen Nachweisen für die Erforderlichkeit von Preiserhöhungen fehlt.

Wenn man das Gesamtsystem der deutschen Elektrizitätswirtschaft betrachtet ist es wirklich schwer nachvollziehbar, wie angesichts von Rekordgewinnen  und weiter angekündigten Gewinnsteiegerungen Preiserhöhungen überhaupt erforderlich sein sollten.

Es spräche doch auch nichts dagegen, zunächst einmal die überaus üppigen Gewinne auf ein realistisches Maß (maßgeblich sind die Renditen, die bei bestehendem wirksamen Wettbewerb erzielt werden könnten ) abgeschmolzen oder zumindest eingefroren werden.

Im Übrigen wären entsprechende Verwaltungsgerichtsverfahren abzuwarten.

Ich gehe nicht davon aus, dass die Branche diese - aus Verbrauchersicht längst überfällige - Kampfansage einfach so hinnimmt und sich tatsächlich auf die bisherigen Rekordgewinne beschränken will.

Es gab solche Verfahren schon.

In Thüringen war es ein zähes Ringen.
 
Dannach durften nach 2001 - bis dahin war das Genehmigungserfordernis ausgesetzt - die Preise lediglich um 0,85 Cent/ kWh zum 01.01.2004 bzw. zum 01.02.2004 erhöht werden, um die gestiegenen Belastungen aus Stromsteuer, EEG und KWKG auszugleichen.


Hätte es dieses beherzte Einschreiten der Thüringer Energieaufsicht nicht gegeben, hätten die Kunden ca. 16 Mio. EUR mehr zahlen müssen, wie aus entsprechenden Pressemitteilungen des Ministeriums hervorging.

Und das betroffene Unternehmen TEAG (heute E.ON Thüringer Energie AG) musste deshalb gewiss nicht darben, sondern konnte seinen Jahresüberschuss von 2002 auf 2004 sogar verdoppeln.

Wenn man tatsächlich nur gestiegene Kosten auszugleichen hat, würde man erwarten, dass der Jahresüberschuss sich nicht erhöht.

Die EVU sind - mit Ausnahme des Erfindungsreichtums hinsichtlich der Begründung für steigende Preise - nicht wirklich innovativ, auch nicht wettbewerbsorientiert (wenige Ausnahmen bestätigen die Regel), sondern betreiben ihr Geschäft wie eh und je, also schon zu Monopolzeiten.

Pikanterweise liegen heute die Gewinne höher als zu Monopolzeiten, obschon wohl in der Volkshochschule VWL I zu erfahren ist, dass Monopolpreise und -renditen bzw. -gewinne immer über denen liegen, die sich bei  wirksamem Wettbewerb herausbilden würden.

Es gibt also noch eine Steigerung zu Monopolpreisen und -renditen, nämlich in einem liberalisierten Markt, auf dem der Wettbewerb systematsich ausgeschaltet wird, sei esdurch überhöhte Netzentgelte, sei es durch einen Verweis auf möglicherweise selbst beeinflusste Großhandelspreise an der Börse.

Hierzu lohnt noch einmal ein Blick in den Beschluss des BGH im Kartellverfahren Netzentgelte Stadtwerke Mainz vom 28.06.2005, Az.  KVR 17/04.

Auch Stadtwerke selbst können einer Preistreiberei des Oligopols wohl nur dadurch wirksam begegnen, in dem sie selbst ggf. in Kooperationen den Einkauf bündeln oder  mit anderen Kraftwerkskapazitäten errichten, um sich unabhängiger zu machen.

Hessen hat vollkommen recht damit, dass unbegründete Preiserhöhungen gesamtwirtschaftlich schädlich und den Verbrauchern nicht mehr zumutbar sind.

Möglicherweise sind in Hessen Stadtwerke in einer anderen Situation als die konzernzugehörigen Regionalversorger.

Deshalb kann man jedoch Preiserhöhungsanträge auch nicht einfach durchwinken, wie dies in der Vergangenheit allzuoft der Fall war:

Ende letzten Jahres bzw. zu Beginn dieses Jahres waren die Strompreise doch schon um durchschnittlich sechs Prozent gestiegen, ohne dass dafür sachlich gerechtfertigte Gründe ersichtlich geworden wären.

Dass diese Preiserhöhungen insgesamt nicht erforderlich waren, konnte man wohl auf den zurückliegenden Bilanzpressekonferenzen der Energiekonzerne erfahren, wonach die deutlichen Gewinnsteigerungen auch auf den Preiserhöhungen beruhten - derer es also insoweit nicht bedurfte.

http://www.ftd.de/me/cm/35259.html

Wird die in Deutschland verstromte Kohle tatsächlich auf dem Weltmarkt gekauft oder nicht doch etwa von Konzerntöchtern geliefert (RAG/ DSK) ?

Zudem halten einige Versorger von sich aus die Preise stabil, wie etwa Vatenfall in Berlin und Hamburg und auch EnBW:

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/12/19/titel/799433.html

http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E1F7CB44A8EB64A59886523D71EC0B9B7~ATpl~Ecommon~Scontent.html

So stellt sich dann die Frage, warum die Rahmenbedingungen bei RWE und E.ON grundsätzlich anders sein sollten als bei Vattenfall und EnBW.


The same procedere as every year:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/743/61682/

http://www.meinepolitik.de/rhiel3.htm



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 105
  • Karma: +0/-0
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #8 am: 19. Dezember 2005, 17:02:20 »
@RR-E-ft
@GrafKoks

In der Diskussion werden wieder verschiedene Dinge miteinander verquirlt, die zu keinem schlüssigen Gesamtbild mehr führen. Hier muss ganz klar unterschieden werden zwischen den kalkulatorischen Kosten, die für die Strompreis- und Netznutzungsentgelt-Berechnung angesetzt werden und der bilanziellen Betrachtung, die zu einer Gewinn- und Verlustrechnung führt.

Der Gesetzgeber hat den Netzbetreibern und Vertrieben explizit die Möglichkeit eingeräumt kalkulatorische Kosten (Stichworte:  kalkulatorsiche Abschreibung auf Tagesneuwertbasis, Nettosubstanz- und Realkapitalerhaltung) geltend zu machen. Solche Ansätze führen natürlich zu Erträgen in der GuV.

Die Vorwürfe an dieser Stelle sollten den Politikern bzw. dem Gesetzgeber gemacht werden, der solche Möglichkeiten in Verordnungen gießt und nicht den Unternehmen, die diese Möglichkeiten ausnutzen - da beißt sich die Katze/Argumentation von Rhiel in den Schwanz!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #9 am: 19. Dezember 2005, 18:21:23 »
@Hennessy

Anders als im letzten Jahr soll es heuer mal nicht ann gestiegenen Netzkosten liegen. Wie sollten die auch noch weiter steigen?

Diesmal sind es die Beschaffungskosten wegen der Großhandelspreise und die gestiegenen Brennstoffkosten.

Insoweit geht es diesmal wohl nicht um die kalkulatorischen Netzkosten.

Dass es auch für die Vertriebsaktivitäten gar nicht um tatsächliche Beschaffungskosten, sondern um kalkulatorische Kosten ginge, wäre mir neu. Aber man lernt ja nicht aus (Einpreisen).

Selbstredend führen die kalkulatorischen Kosten bei der Ermittlung der Netzentgelte, die von keinen tatsächlichen Kosten gedeckt sind - insbesondere wenn man notwendige Investitionen in die Netze unterlässt und verschiebt - zu ansehnlichen Ergebnissen in der GuV.

Es ist jedoch nicht im Sinne des Erfinders (jedenfalls nicht des Gesetzgebers), diese stetig steigenden Überschüsse auszukehren, sondern vielmehr in die notwendige Erhaltung der Infrastruktur zu investieren. Zu keinem anderen Zweck dient das Prinzip der sog. Nettosubstanzerhaltung, welches jedoch offensichtlich als Quelle immer weiter steigender Überschüsse missverstanden wird, über die man frei verfügen kann.


Nun soll die Politik daran schuld sein, welche die Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet hat.

Als wären es nicht die Lobbyverbände gewesen, welche die Politik wie so oft geführt hätten, insbesondere hinsichtlich der Preisfindungsprinzipien.....

Im Tarifgenehmigungsverfahren kommt es auf die - natürlich vom Unternehmen - prognostizierte Kosten- und Erlöslage bei elektrizitätswirtschaftlich- rationeller Betriebsführung an.

Prognosen kann man pessimistisch gestalten und sich dadurch Spielräume eröffnen.

Wenn man dann noch auf rein kalkulatorische Kosten abstellt, die mit den tatsächlichen Kosten wenig gemein haben, wird offenbar, wieweit man schon immer von einer wirksamen Preiskontrolle entfernt ist.

Wenn die tatsächlichen Kosten gedeckt sind, Rückstellungen für notwendige Investitionen nicht nur gebildet, sondern auch investiert werden, zudem das eingesetzte Kapital angemessen verzinst wird, muss es doch damit mal sein Bewenden haben.

Bei wirksamen, vollständigem Wettbewerb würden die Preise wohl den Grenzkosten und damit den Grenzerlösen entsprechen.

Natürlich braucht es Gewinne.

Aber diese müssen dann eben auch für die Investitionen in Netze und moderne Kraftwerke verwandt werden und nicht für eine weltweite Expansion im Rahmen von Finanzbeteiligungen.

Richtig ist, dass man es angestellten Managern nicht vorwerfen kann, wenn diese für das Unternehmen das Ergebnis immer weiter maximieren.

Dafür sind sie gerade angestellt und gerade dafür werden sie leistungsabhängig vergütet. Die Leistung besteht also gerade in der Ergebnismaximierung.

Jedoch gilt doch auch Folgendes:

Noch nie sind wohl die Energiepreise in so kurzer Zeit schon einmal so rasant gestiegen, wie innerhalb der letzten fünf Jahre- undzwar steuer- und abgabenbereinigt.

Wenn also auf der Nachfrageseite ein riesiger Kaufkraftverlust in Milliardenhöhe damit einhergeht, andererseits die Erzeugerpreise dadurch in einem Maße steigen, wie man es bisher nicht kannte, und andererseits das Geld gar nicht im notwendigen Maße in die Versorgungssicherheit (Kraftwerke und Netze) investiert werden, lässt  dies doch auf Dauer wohl nur ein böses Ende besorgen.

Auf einmal heißt es, Strommasten könnten in Würde altern und hätten auch mit 65 Jahren noch nicht ausgedient.

Dann stellt sich die Frage, wie man unter diesen Prämissen den immer wieder geltend gemachten Finanzbedarf für notwendige Investitionen rechtfertigen will.

Und es sind ja nicht nur Masten, sondern oft auch Schaltanlagen, deren Nutzungsdauer gestreckt wird.

Es wird sich jedoch kaum einer finden, der die Verantwortung dafür übernehmen wird. Jeder hat schließlich nur seinen Job gemacht.

Wie könnte der Gesetzgeber Regeln schaffen, um die unternehmerische Freiheit der EVU deshalb notwendig zu begrenzen?

Sollte der alte Gedanke aufgegriffen werden, eine einheitliche Netz AG zu schaffen, die von den Erzeugungs- und Vertriebsaktivitäten der Energiekonzerne nicht nur rechtlich getrennt ist, mithin eine eigentumsrechtliche Trennung der Energiekonzerne vom Netz?

Sollte es danach eine feste Verzinsung bzw die Festlegung eines Zinsniveaus für die Aktionäre einer solchen Netz AG geben?

Dies würde ggf. jedoch auch notwendige unternehmerische Anreize nehmen.

Muss der Staat Standards und höchstzulässige Nutzungsdauern der Anlagen vorgeben, wieder eine Investitionsaufsicht ausführen?

Sollten die Haftungsregelungen verschärft werden, um marktwirtschaftliche Anreize für die notwendigen Investitionen zu schaffen?


Sollten alle Strommengen, die in deutschen Kraftwerken ab einer bestimmten Größenklasse erzeugt werden nicht mehr frei an die konzerneigenen Vertriebstöchter abgegeben werden können, sondern einer gesetzlichen Pflicht unterfallen, über die Börse gehandelt zu werden, so dass alle im Vertriebsgeschäft tätigen Akteure, ob nun die Vertriebsabteilungen der Konzerne, derer Regionalgesellschaften wie auch alle Stadtwerke und freien Stromhändler die selbe Chance haben, diese Strommengen zu gleichen Konditionen zu beziehen?

Dann hätten ggf. zumindest alle Stromhändler, die zudem auch die Netze bzw. das einheitliche Netz diskrimnierungsfrei nutzen, die selben Chancen am Markt. (Unbesehen der bisher ungleich verteilten Finanzausstattung).

Müssten hierüber durch die Ausweitung des Angebotes an der Börse nicht auch die Großhandelspreise deutlich sinken?

Würden nicht die bisherigen Wertschöpfungsstufen entfallen, wenn die maßgeblichen Strommengen nur noch über die Börse gehandelt werden.

In jedem Falle wäre wohl eine größere Preistransparenz die Folge.

Selbstredend ginge dies nicht im nationalen Alleingang, sondern müsste wohl alle EU- Staaten umfassen.

Welche Regeln muss ein Staat also aufstellen, um der ggf. absehbaren unheilvollen Entwicklung wirksam zu begegnen, so dass kein Verantwortlicher mehr sagen kann, er habe ja nur seinen Job getan und das gezeitigte Ergebnis sei eben bloße Folge daraus, was ihm jedoch nicht zum Vorwurf gemacht werden könne?



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline terminator3

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #10 am: 19. Dezember 2005, 22:11:42 »
@ra fricke:

Interessant finde ich das ausgerechnet jetzt die Kartellbehörden einschreiten.... Scheinbar ist jetzt die absolute Schmerzgrenze erreicht..

Meine Hinweise an die Kartellbehörde wurden lediglich geprüft, aber im Auge behalten.....

Jetzt ist es endlich soweit. Ich bin gespannt wieviele Länder noch mitziehen. Sachsen hat alles beim alten gelassen...

Gruss t3 :twisted:

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #11 am: 19. Dezember 2005, 22:18:11 »
@terminator3

Erhoffen Sie sich nicht zuviel von den Kartellbehörden.

Hennessy hat vollkommen recht, wenn er darauf hinweist, dass die Hälfte der entsprechenden Veröffentlichungen reine Show ist.

Hessen wollte auch schon einmal die Gaspreiserhöhungen stoppen, sogar Gaspreise senken.

In Rüsselsheim haben die Stadtwerke dann triumphiert, wieviel von den heren Vorsätzen schlussendlich übrig blieb: Kompromiss, Gaspreiserhöhung.


Jeder ist darauf angewiesen, sich selbst zu erwehren.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Strompreise in Hessen werden nicht erhöht
« Antwort #12 am: 20. Dezember 2005, 07:47:57 »
@Forum,

gestern im ZDF in WISO als auch in der ARD in Report Mainz Berichte übeer Strompreiserhöhungen gesehen?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz