@Hennessy
Wir wissen nicht, ob Hessen die Tariferhöhungsanträge einzeln geprüft hat und dabei jeweils zum Ergebnis gekommen ist, dass der erforderliche Nachweis über die Erforderlichkeit von Preiserhöhungen nicht in hinreichendem Maße geführt wurde.
(Oft verkürzen auch die Medien enstprechende Aussagen, weil sich die Nachrichten dann besser verkaufen.)
Insoweit sind die Unternehmen in der Bringschuld.
Wie aus Presseberichten hervorgeht, erhalten nunmehr die hessischen Versorger erst einmal ihre Bescheide, die von den Unternehmen sicher eingehend daraufhin überprüft werden, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Möglicherweise gibt es vor dem Erlass der Ablehnungsbescheide nochmals im Verwaltungsverfahren rechtliches Gehör, bei dem die Unternehmen darauf hingewiesen werden, dass es bisher an stichhaltigen Nachweisen für die Erforderlichkeit von Preiserhöhungen fehlt.
Wenn man das Gesamtsystem der deutschen Elektrizitätswirtschaft betrachtet ist es wirklich schwer nachvollziehbar, wie angesichts von Rekordgewinnen und weiter angekündigten Gewinnsteiegerungen Preiserhöhungen überhaupt erforderlich sein sollten.
Es spräche doch auch nichts dagegen, zunächst einmal die überaus üppigen Gewinne auf ein realistisches Maß (maßgeblich sind die Renditen, die bei bestehendem wirksamen Wettbewerb erzielt werden könnten ) abgeschmolzen oder zumindest eingefroren werden.
Im Übrigen wären entsprechende Verwaltungsgerichtsverfahren abzuwarten.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Branche diese - aus Verbrauchersicht längst überfällige - Kampfansage einfach so hinnimmt und sich tatsächlich auf die bisherigen Rekordgewinne beschränken will.
Es gab solche Verfahren schon.
In Thüringen war es ein zähes Ringen.
Dannach durften nach 2001 - bis dahin war das Genehmigungserfordernis ausgesetzt - die Preise lediglich um 0,85 Cent/ kWh zum 01.01.2004 bzw. zum 01.02.2004 erhöht werden, um die gestiegenen Belastungen aus Stromsteuer, EEG und KWKG auszugleichen.
Hätte es dieses beherzte Einschreiten der Thüringer Energieaufsicht nicht gegeben, hätten die Kunden ca. 16 Mio. EUR mehr zahlen müssen, wie aus entsprechenden Pressemitteilungen des Ministeriums hervorging.
Und das betroffene Unternehmen TEAG (heute E.ON Thüringer Energie AG) musste deshalb gewiss nicht darben, sondern konnte seinen Jahresüberschuss von 2002 auf 2004 sogar verdoppeln.
Wenn man tatsächlich nur gestiegene Kosten auszugleichen hat, würde man erwarten, dass der Jahresüberschuss sich nicht erhöht.
Die EVU sind - mit Ausnahme des Erfindungsreichtums hinsichtlich der Begründung für steigende Preise - nicht wirklich innovativ, auch nicht wettbewerbsorientiert (wenige Ausnahmen bestätigen die Regel), sondern betreiben ihr Geschäft wie eh und je, also schon zu Monopolzeiten.
Pikanterweise liegen heute die Gewinne höher als zu Monopolzeiten, obschon wohl in der Volkshochschule VWL I zu erfahren ist, dass Monopolpreise und -renditen bzw. -gewinne immer über denen liegen, die sich bei wirksamem Wettbewerb herausbilden würden.
Es gibt also noch eine Steigerung zu Monopolpreisen und -renditen, nämlich in einem liberalisierten Markt, auf dem der Wettbewerb systematsich ausgeschaltet wird, sei esdurch überhöhte Netzentgelte, sei es durch einen Verweis auf möglicherweise selbst beeinflusste Großhandelspreise an der Börse.
Hierzu lohnt noch einmal ein Blick in den Beschluss des BGH im Kartellverfahren Netzentgelte Stadtwerke Mainz vom 28.06.2005, Az. KVR 17/04.
Auch Stadtwerke selbst können einer Preistreiberei des Oligopols wohl nur dadurch wirksam begegnen, in dem sie selbst ggf. in Kooperationen den Einkauf bündeln oder mit anderen Kraftwerkskapazitäten errichten, um sich unabhängiger zu machen.
Hessen hat vollkommen recht damit, dass unbegründete Preiserhöhungen gesamtwirtschaftlich schädlich und den Verbrauchern nicht mehr zumutbar sind.
Möglicherweise sind in Hessen Stadtwerke in einer anderen Situation als die konzernzugehörigen Regionalversorger.
Deshalb kann man jedoch Preiserhöhungsanträge auch nicht einfach durchwinken, wie dies in der Vergangenheit allzuoft der Fall war:
Ende letzten Jahres bzw. zu Beginn dieses Jahres waren die Strompreise doch schon um durchschnittlich sechs Prozent gestiegen, ohne dass dafür sachlich gerechtfertigte Gründe ersichtlich geworden wären.
Dass diese Preiserhöhungen insgesamt nicht erforderlich waren, konnte man wohl auf den zurückliegenden Bilanzpressekonferenzen der Energiekonzerne erfahren, wonach die deutlichen Gewinnsteigerungen auch auf den Preiserhöhungen beruhten - derer es also insoweit nicht bedurfte.
http://www.ftd.de/me/cm/35259.htmlWird die in Deutschland verstromte Kohle tatsächlich auf dem Weltmarkt gekauft oder nicht doch etwa von Konzerntöchtern geliefert (RAG/ DSK) ?
Zudem halten einige Versorger von sich aus die Preise stabil, wie etwa Vatenfall in Berlin und Hamburg und auch EnBW:
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/12/19/titel/799433.htmlhttp://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E1F7CB44A8EB64A59886523D71EC0B9B7~ATpl~Ecommon~Scontent.htmlSo stellt sich dann die Frage, warum die Rahmenbedingungen bei RWE und E.ON grundsätzlich anders sein sollten als bei Vattenfall und EnBW.
The same procedere as every year:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/743/61682/http://www.meinepolitik.de/rhiel3.htmFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt