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Autor Thema: Neukundenbonus aus dem Planumsatz  (Gelesen 25778 mal)

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Offline jodelschnepfe

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Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« am: 26. Februar 2017, 20:33:11 »
Hallo zusammen,

ich war Stromkunde (Privathaushalt) bei Fuxx24 in Hamburg.

Letzte Woche bekam ich nach mehreren Telefonaten meine Schlußrechnung.

Vereinbart war ein Neukundenbonus in Höhe von 15 % des Umsatzes.

Fuxx24 berechnet nun den Bonus aus dem von mir geplanten Verbrauch (4.000 kwh). Tatsächlich verbraucht habe ich 5.000 kwh.

Meines Erachtens muß der Neukundenbonus aus dem Istumsatz, und nicht aus dem Planumsatz errechnet werden.

Hat jemand ähnliches erlebt ?

Gruß jodelschnepfe

Offline bolli

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #1 am: 28. Februar 2017, 07:52:04 »
Bei den mir bekannten Anbieter, die mit Neukunden-Boni arbeiten ist es so, dass bei der Anmeldung darauf hingewiesen wird, dass der Bonus auf den tatsächlichen Verbrauch, HÖCHSTENS jedoch bis zum angegebenen VORAUSSICHTLICHEN Jahresverbrauch. Von daher vermute ich, dass das auch bei Fuxx immer noch so im Angebot steht. War selbst vor 2 Jahren dort Kunde und es stand auch bei mir so drin.

Von daher empfiehlt es sich, beim voraussichtlichen Jahresverbrauch immer ein wenig großzügiger zu sein. Solange man keinen Pakettarif wählt, ist dieses ja ansonsten unkritisch.

Offline berghaus

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #2 am: 28. Februar 2017, 13:53:44 »
Bei meinem letzten (schon mal umstrittenen) Anbieter für Gas und Strom (jeweils bis Januar 2017) 'grüngas easy12' und 'grünstrom easy12' von Grüngas, gas.de, Stromio wurde der 15 %ige Neukundenbonus, wie es in den ABB steht, nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Dieser war im Fall Gas höher und beim Strom niedriger als bei Vertragsabschluß angegeben.

Im übrigen gab es bei der Abwicklung der Kündigung, deren Bestätigung, der Abrechnung (alles Online über die E-Mailadresse bzw. den Onlineacount) und die Überweisung der Guthaben (alles innerhalb con 14 Tagen) keine Probleme.

Bei meinem neuen Gas-Anbieter 'FairEnergie' sinkt der Neukundenbonus, wenn man die Schwelle von 31.000 kWh unterschreitet, von 264 € auf 216 €.
Ob der 3 Monate nach Lieferbeginn gezahlte Sofortbonus von 280 € bei gemeldeten  31.100 kWh noch bei der ersten Abrechnung auf 260 € (für Verbräuche unter 31.00 kWh) gekürzt wird, wenn man die 31.000 kWh tatsächlich unterschreitet, weiß ich noch nicht.
Im Grenzfall muss man gegen die Bonusverminderung anheizen.
Siehe auch den Beitrag #55 in http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19724.msg117777.html#msg117777

Mein neuer Stromanbieter 'Extrastrom' (Extraenergie Gmbh, Chemnitz) verspricht auch in der Vertragsbestätigung ("Ihr verbindlicher Liefertermin") den Bonus von 15 % der Gesamtkosten auf der "Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnen zu wollen.
Außerdem bestätigt er wohl mit der Angabe: "Mindestvertragslaufzeit 12 Monate (Start am 01.02. mit der Belieferung 2017)", dass Vertragsbeginn und Lieferbeginn zusammenfallen, wobei es dann noch um eine Vertragslauf- und Lieferzeitverlängerung bis zu Ende eine Monats kommt, wenn der Vertrag nicht ab einem 1. des Monats beginnt  -Bei mir nicht.
Daneben gibt es noch einen kostenlosen Haushaltsschutzbrief für ein Jahr, der mit "Schlüsseldienst, Schädlingsbekämpfung, professionelle Datenrettung, Elektro- und Heizungsnotdienst u.a., meine ich, gar nicht so unsinnig ist. Diesen muss man allerdings drei Monate vor Ablauf selbst kündigen, sonst geht es in die Verlängerung für 5,99 E/Monat =  71,88 €/Jahr.

berghaus 28.02.17
« Letzte Änderung: 01. März 2017, 11:30:48 von berghaus »

Offline bolli

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #3 am: 01. März 2017, 08:15:38 »
Ob der 3 Monate nach Lieferbeginn gezahlte Sofortbonus von 280 € bei gemeldeten  31.100 kWh noch bei der ersten Abrechnung auf 260 € (für Verbräuche unter 31.00 kWh) gekürzt wird, wenn man die 31.000 kWh tatsächlich unterschreitet ist, weiß ich noch nicht.
Im Grenzfall muss man gegen die Bonusverminderung anheizen.
Siehe auch den Beitrag #55 in http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19724.msg117777.html#msg117777
Da der Sofortbonus ja nicht für frühere Verbräuche bei anderen Anbietern gezahlt wird sondern auf den Jahresverbrauch bei DIESEM Anbieter bezogen ist, ist eine Kürzung ZU DIESEM ZEITPUNKT wohl kaum zu rechtfertigen und ein dagegen Anheizen sollte nicht schwer fallen.
Allerdings wäre eine spätere Verrechnung in verminderter Höhe bei unterschrittenem Verbrauch in der Schlussrechnung durchaus möglich.

Offline jodelschnepfe

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #4 am: 08. März 2017, 05:28:16 »
Fuxx hat mittlerweile ein korrigierte Schlußrechnung übermittelt, nach dem ich Klage beim Amtsgericht eingereicht habe.

Die Klage habe ich nun für erledigt erklärt.

Die Kosten wird Fuxx zu tragen haben.

Es erfolgte keinerlei Gegenwehr durch Fuxx, weshalb ich davon ausgehe, dass die wissen, dass sie im Unrecht sind.

Sie vertrauen eben darauf, dass niemand klagt, was in meinem Fall ein Trugschluß war.

Wenn die Sache vollständig abgeschlossen ist, werde ich wieder berichten.

Offline PowerPlay

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #5 am: 08. März 2017, 08:33:54 »
Herzlichen Glückwunsch!
Ich habe schon öfters gelesen, dass Fuxx Sparenergie, 365AG (immergrün) und Co. beim Bonus sparen und versuchen, nicht den ganzen Bonus, sondern nur einen größeren Teil davon auszuzahlen (z.B. 20% anstatt 25%). Das Kalkül ist in der Tat, dass Verbraucher wegen 5% die Mühe scheuen. Da diese Unternehmen (leider!) bei den meisten Verbrauchern damit Recht haben, werden sie es auch in Zukunft weiterhin versuchen. Nur wenn die Kosten für diese Tricksereien höher ausfallen als die erhoffte Ersparnis, wird sich was ändern. Insofern hoffe ich, dass zukünftig mehr Verbraucher Ihrem Beispiel folgen! Wie man sieht: es lohnt sich!

Offline bolli

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #6 am: 08. März 2017, 13:27:33 »
In solchen Fällen braucht man sich aber gar nicht unbedingt die Mühe der Klage machen und hinterher dem Kostenvorschuss hinterherlaufen.
Dem Versorger schriftlich eine Frist von 3 Wochen setzen und für den Fall des Nichtzahlens ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie androhen. Nach 4 Wochen diesen hier https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag.html stellen, ggf. Kopie des Schreibens, der Rechnung und des Vertrages beifügen und gut ist. Das ist für den Verbraucher kostenfrei. Und bei solch klaren Sachen ist wohl auch kaum eine Feststellungsklage des Versorgers zu befürchten. Und wenn, ist's auch nicht schlimm.

Offline jodelschnepfe

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #7 am: 08. März 2017, 17:02:00 »
Da diese Unternehmen (leider!) bei den meisten Verbrauchern damit Recht haben, werden sie es auch in Zukunft weiterhin versuchen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach einer Strafanzeige von mir ein Ermittlungsverfahren gegen den Fuxx-Geschäftsführer wegen des Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs eingeleitet.

Mal schauen was da rauskommt.

Sollte sich bestätigen, dass großflächig und systematisch Boni nicht, zu gering oder zu spät ausbezahlt werden, kann der Mann mit Schwierigkeiten rechnen.

Offline Didakt

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #8 am: 08. März 2017, 17:25:16 »
Zitat von: @ bolli unter « Antwort #6
…für den Fall des Nichtzahlens ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie androhen. …

Logisch, und zwar zwecks Verkürzung der Frist für die Einleitung des SE-Verfahrens gleich mit der Zählerstandsmeldung am 1. Tag nach Vertragsende, z. B. mit Schreiben nach folgendem Muster:

Das Bild wird nach kurzer Zeit wieder gelöscht!
« Letzte Änderung: 08. März 2017, 20:07:47 von Didakt »

Offline berghaus

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #9 am: 08. März 2017, 19:27:28 »
@didakt

Ich habe den Eindruck, dass mit einem solchen Schreiben am Tag nach der Vertragsbeendigung mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, auch wenn man es hier und da auch abmildern könnte.

Mir wäre es peinlich, den gutwilligen Mitarbeitern vieler um Seriösität bemühter Versorger all die bisher vorgekommenen Bösartigkeiten unseriöser Versorger, die man ja meiden sollte, vor den Latz zu knallen.

Zumindest würde ich damit mal die Frist von sechs Wochen abwarten, insbesondere in Zeiten, wo man mit dem Geld nennenswerte Zinserträge ohnehin kaum mehr erarbeiten kann.

Ich weiß nicht mal, was ein Einwurfeinschreiben kostet, für das ich auch mit dem Auto zur Post fahren müsste.

Selbst die Meldung des Zählerstandes (außer an den Netzbetreiber) auch an den Versorger war bei mir in bisher über 20 Wechselfällen weder gefordert noch notwendig.

Wir haben es schon diskutiert:

Kontaktformular oder E-Mail reicht, zumal zunehmend der Eingang des eigenen Schreibens automatisch bestätigt wird.

berghaus 08.03.17
« Letzte Änderung: 08. März 2017, 19:35:56 von berghaus »

Offline Didakt

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #10 am: 08. März 2017, 20:04:09 »
@ berghaus

Sie haben mich – wie meistens – auch vorliegend wieder einmal missverstanden. Es geht nicht um die „um Seriosität bemühten Versorger“, sondern um die von @ PowerPlay in diesem Beitrag genannten Versorger. Und bei diesen geht es darum, immer sogleich zeitgerecht die richtigen Pflöcke einzuschlagen nach dem Motto: „Wehret den Anfängen“.

Offline jodelschnepfe

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #11 am: 09. März 2017, 00:06:15 »
Dem Versorger schriftlich eine Frist von 3 Wochen setzen und für den Fall des Nichtzahlens ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie androhen.

Da zittern dem Stromanbieter aber ganz sicher die Knie ....

Mit Verlaub @bolli: Das ist Kindergarten.

Entweder man schreibt das Geld ab oder man zerrt die Brüder sofort vor den Kadi.

Der Firmensitz  von Fuxx ist Hamburg. Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten um den Stromvertrag eines Privathaushalts ist der Ort des Stromzählers.

D.h. wenn Fuxx sich wehren wollte müsste es einen Beauftragten an den Wohnort des Klägers entsenden, bspw. einen Anwalt.

Das werden die nie tun.

Offline Erdferkel

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #12 am: 09. März 2017, 07:28:08 »
Da zittern dem Stromanbieter aber ganz sicher die Knie ....

Mit Verlaub @bolli: Das ist Kindergarten.

... führt aber in der Regel mit weit weniger Aufwand sehr schnell zum gewünschten Erfolg, und zwar ohne daß der Kunde finanziell in Vorleistung treten muss.

"Die Kosten wird Fuxx zu tragen haben." - schon eine Erstattung erhalten?

Das Schlichtungsverfahren zahlt in jedem Fall der Versorger.
 ;D

Offline bolli

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #13 am: 09. März 2017, 08:19:00 »
Mit Verlaub @bolli: Das ist Kindergarten.

Entweder man schreibt das Geld ab oder man zerrt die Brüder sofort vor den Kadi.

Ihre Ansicht und Ihr Weg seien Ihnen unbenommen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Verbraucher sich mit diesem Weg schwer tun. Selbst eine Klageschrift zu erstellen ist nicht jedermanns Sache. und das über einen Anwalt zu machen, erhöht die Kosten, mit denen man in Vorleistung treten muss. Und die Gerichte sind auch nicht unbedingt die schnellsten bei der Abwicklung. Ich warte heute auch noch auf eine Kostenabwicklung aus einem verfahren von vor einem halben Jahr. das Ganze kann man in den meisten Fällen mit klaren Ansagen an den Versorger, entweder direkt bei Zählerstandsablesung (wie von @Didakt vorgeschlagen) oder spätestens in einem nachgeschobenen Schreiben und einer anschließenden Einschaltung der Schlichtungsstelle vermeiden. Auch das zeigt die Erfahrung.
Ihre Strafanzeige ehrt Sie und ist konsequent, aber nicht die erste bei solcherart agierenden Unternehmen. und die allermeisten verlaufen im Sande, da ausreichende Beweise für den Vorsatz fehlen. das ist wie im realen Leben. Alles bedauerliche Einzelfälle, wenn es denn mal auffällt. Aber warten wir es ab.

Und gerne hören wir, WANN Sie Ihre Kostenerstattung erhalten haben.

@Berghaus
Ein Einwurfeinschreiben kosten 2,15 EUR zusätzlich zum Briefporto. Die 4,30 EUR Zusatzkosten nehme ich in Kauf, um a) eine Nachweisfähigkeit des Zugangs zu erhalten (bei weitem nicht alle Versorger versenden eine Eingangsbestätigung bei Mailzugang) und b) um klar bei den Fristen zu sein und das Ding pünktlich an die Schlichtungsstelle weiter zu geben.  Bei den zahlreichen Wechseln in den letzten Jahren war dieses 2 mal notwendig. Nach Meldung der Schlichtungsstelle war der Vorgang in 1 Woche zu meiner Zufriedenheit abgewickelt.

Ähnliche Erfahrungen hatten mehrere Bekannte von mir. Wenn die Versorger schon die "klare Ansage" lesen, wissen sie schon Bescheid und sehen sich vor. Das sehe ich wie @Didakt.  Anders können Sie gerne mit den örtlichen Stadtwerken verfahren, wenn Sie der Meinung sind, die Arbeiten ordentlich.

das geht auch nicht gegen die Mitarbeiter persönlich. Die haben ihre klaren Ansagen der Geschäftsleitung. Da ist nur wenig Spielraum, sonst stimmt die Quote nicht und der Mitarbeiter ist selbst dran.

Offline PowerPlay

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #14 am: 09. März 2017, 09:05:08 »
@jodelschnepfe: Vielen Dank für Ihr Engagement mit der Strafanzeige ggü. FUXX Sparenergie! ich würde mich freuen über den Ausgang der Ermittlung zu erfahren! Bei der 365 AG hat die Staatsanwaltschaft in Köln wegen Betrugsverdacht ermittelt (http://www.bild.de/news/inland/abzocke/staatsanwalt-ermittelt-stromkunden-fies-abgezockt-39454358.bild.html). Danach wurde das Unternehmen meiner Meinung nach deutlich ruhiger.


D.h. wenn Fuxx sich wehren wollte müsste es einen Beauftragten an den Wohnort des Klägers entsenden, bspw. einen Anwalt.

Das werden die nie tun.

Einer der genannten Stromanbieter haben genau dies getan. Die haben eine Feststellungsklage gegen mich eingereicht. Ich habe bis zum Schluss gedacht, dass sie den Gerichtstermin kurz vorher absagen. Stattdessen hat das Unternehmen einen Vertreter vor Ort 100€ oder so zugesteckt, dass er sich in den Gerichtssaal setzt.

 

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