Die Netze BW GmbH ist doch wohl Ihr zuständiger Netzbetreiber.
Darüber hat mich aber niemand informiert und es ging auch aus den Rechnungen nicht hervor. Die dort aufgeführte ID ist seit Jahren die gleiche und bisher hat sich die Netze BW GmbH, die im Übrigen eine Tochter der EnBW ist, auch nie bei mir gemeldet. Ich meine, dass das Gesetz ja nicht erst seit 01.01.2017 existiert, oder? Warum hat sich dann bis einschließlcih 2016 nichts an der bisherigen Vorgehensweise geändert?
Das ist das Verständnisproblem: Es informiert einen niemand über Verfahrensänderungen und man muss alles als gegeben hinnehmen?
Es ist Usus, dass die Netzbetreiber unabhängig von den Laufzeiten der Versorgungsverträge zwischen Verbrauchern und den EVU für eigene Abrechnungszwecke der Netznutzung durch die EVU jährlich einmal sogenannte Turnusablesungen der Zähler vornehmen lassen, zudem werden die Verbraucher z. B. aber auch anlässlich von Vertragsbeendigungen zur Zählerablesung aufgefordert und diese Zählerstände werden dann den Alt- und Neuversorgern für deren Verbrauchsabrechnungen mitgeteilt.
Ja, das war ja bis einschließlich 2016 die EnBW. Die hat mich jährlich, wie ich bereits erwähnte, zur Ablesung des Zählerstandes aufgefordert. Das war durchaus "Usus".
So wie ich das sehe, hat die EnBW eine neue Tochter gegründet und die Betreuung der Netze ausgelagert. Nur erwarte ich als Kunde der EnBW, dass man mich über solche Änderungen informiert. Wenn das nicht der Fall ist, spielt für mich die Änderung keine Rolle. Ich mache alles wie bisher auch.
Es geht mir nicht darum, wo und wie oft ich meinen Zählerstand eingebe, sondern um Information. Wenn eine solche nicht stattfindet, ist der Lieferant für mich gestorben.
Grüße KarldG