Hallo Didakt,
ja, nicht jeder "Fall" ist gleich und man muss dann für sich ganz genau gucken und überlegen, welche von den möglichen Vorgehensweisen einem am geeignetsten und erfolgversprechensten erscheint plus dazu am besten auch noch ne Aufwands- und Risikoabwägung vornehmen.
Die Gefahr besteht immer dass man falsch liegt, etwas wesentliches übersieht, sich schlicht verschätzt, aus Unkenntnis oder Fehleinschätzung ne Niederlage erleidet.
Und selbst mit Anwalt ist man nicht unbedingt auf der sicheren Seite nach meiner "Lebens"erfahrung (bin Ü 50). Da geht die Spannweite von Vollprofi bis "Aua, hätte man besser nicht genommen"
Ich wollte Ihren Vorschlag der EV also nicht als "falsch" zurückweisen, bitte nicht falsch verstehen, habe auch sehr Interesse an dem Angebot, mir Ihren Entwurf dazu per PM zuzuschicken; wenn Sie noch mögen.
Würde die EV für mich auch gar nicht ausschließen, nur eben halte ich mich damit zum jetzigen Zeitpunkt zurück aus dem schon beschriebenen Grund und auch noch aus anderen Gründen.
Möchte jetzt erst mal sehen was passiert, Schutzschrift mit ausführlichen und vollständigen Anhängen ist fertig und geht morgen zum AG.
Ich bin mir relativ sicher, dass in meinem Fall der "Netzbetreiber/Versorger für einen zwangsweisen Zutritt vom Gericht keinen Rechtstitel erhalten" wird.
Deshalb auch die EV erst mal "noch" nicht.
Zu Ihrem letzten Abschnitt:
Zwei Versäumnisse Ihrerseits sind leider nicht mehr zu revidieren. Es wäre erstens besser gewesen, dieses Forum bereits Anfang Dezember 2016 zu kontaktieren, denn dann hätten Sie zweitens sicherlich die Empfehlung erhalten, sofort einen machbaren Versorgerwechsel zum 01.01.2017 zu veranlassen. Der missliche Vorfall hätte dann einfacher reguliert werden können.
Ja das wäre ein möglicher Weg gewesen.
Ich hätte echt nicht für möglich gehalten nach meinen Schreiben und Reklamationen der Rechnungen (3 schreiben waren es genau), dass EON stur so weitermacht, das alles ignoriert und letzlich tatsächlich die Stromsperre einleitet.
Ich finde es unmöglich wie Vertagskunden zum Teil behandelt werden und möchte dem Druck, der da ausgeübt wird, deshalb also nicht so einfach weichen.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.
Vielen Dank!
Ausgang derzeit noch offen, aber interessant und lehrreich (für mich zumindest) allemal.
So, nun allgemein noch was zur "Er"Klärung, es gibt hier wohl interessierte Mitleser, die sich vllt. auch fragen: hää, wie kommen denn so Summen zusammen und stimmt das alles, was uns TE (also ich) hier so erzählt.
Für mich sieht es so aus, als dass dieses Mahnwesen wie es betrieben wird, hier ein einträgliches "Neben"-Geschäftsmodell ist das ordentlich Profite in die Kassen spühlt. Dass es inzwischen mehrere Urteile gibt, dass 5 Euro pauschale Mahngebühren rechtswidrig bzw. unzulässig sind, wird einfach ignoriert.
Es laufen automatisierte Prozesse, die etwa alle 10 (plus 2 oder 3) Tage Mahnungen generieren, wenn da nur irgendein Rückstand ist (Das können offensichtlich auch Mahngebühren selbst sein, ohne dass aus der Hauptforderung Stromzahlung was offen ist.)
Trotz Aufrechnungsverbot werden Abschlagzahlungen verrechnet wenn man nicht widerspricht oder die Zahlung per Verwendungszweck deutlich als Stromzahlung deklariert.
So kommen oft monatlich bis zu 3 Mahnungen á 5 Euro zusammen = 15 Euro und das addiert sich dann halt schnell über Monate und wuchert auf.
Wie sowas aussehen kann...
Ich pack mal einen Scan ein von meiner "letzten Mahnung".
Es ist die Seite 2 nach dem Mahn-Schreiben und es fängt genau so an, wie man es da sieht, mit Mahngebühren.
Unten hab ich was abgeschnitten, da steht die neue fällige Abschlagpauschale und die Summe.
Die angezeigte 91,31 Euro "Forderung Rechnung" meint EON aus der Abschlussrechnung 2015/2016 fordern zu können.
Das ist hieb- und stichfest falsch!
Für Rätsel- oder Rechenfreunde kann ich dazu aber auch gern noch was einstellen wenn gewünscht.
Ich werde jetzt noch ein Schreiben an EON schicken, such da grad noch den richtigen Addressaten; Vorstand, Aufsichtsrat, GF?
Dann in den nächsten Tagen werde ich Verbraucherzentrale informieren.
Kartellamt? in meinem Fall weiß ich nicht ob richtige Adresse.
Zuständige Aufsichtsbehörde muss ich auch noch raussuchen.
Abschließend noch was an
@erdferkel
Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass Sie hier eher stören möchten.
Und; Ihre Immokredit Geschichten haben doch nun wirklich nichts in meinem EON Thread zu suchen. Bitte unterlassen Sie das.
Das ist hier kein Plauderthread...
THX
jajanka