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Autor Thema: Musterschreiben- extra Einzugermächtiungskündigung nötig?  (Gelesen 5774 mal)

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Offline Kalorie

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Musterschreiben- extra Einzugermächtiungskündigung nötig?
« am: 10. Dezember 2005, 13:26:57 »
Hallo,
ich erhalte Wasser, Gas und Strom von einem Anbieter, möchte aber nur gegen die Gaspreiserhöhung rückwirkend auf Sept. 04 protestieren.

Das Musterschreiben ist allgemeinbegrifflich auf \"Energiepreise\" und nicht \"Gaspreise\" gehalten. Muß ich das begrifflich auf Gaspreise verändern oder kann das allgemein gehalten werden?

Muß ich die Einzugsermächtigung ganz kündigen, auch wenn in dem Musterschreiben von der Beschränkung der Einzugsermächtigung gesprochen wird?

Leider gibt es in unserem Versorgungsgebiet keine Bürgerinitiative.

Gruss
Kalorie

Offline Harry01

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Musterschreiben- extra Einzugermächtiungskündigung nötig?
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2005, 13:49:46 »
@Kalorie

Zitat
Muß ich das begrifflich auf Gaspreise verändern oder kann das allgemein gehalten werden?

Warum wollen Sie nicht auch gegen die Strompreise vorgehen? Sie sollten im Schreiben besser die Energiearten differenzieren, gegen die Sie protestieren.

Zitat
Muß ich die Einzugsermächtigung ganz kündigen, auch wenn in dem Musterschreiben von der Beschränkung der Einzugsermächtigung gesprochen wird?

Sie brauchen die Einzugsermächtigung nicht kündigen, sondern nur zu begrenzen. Höchstwahrscheinlich wird Ihr Versorger die Einzugsermächtigung aber von selbst zurückgeben, weil das Buchungssystem angeblich nicht mit begrenzten Einzugsermächtigungen umgehen kann.

Heißt Ihr Versorger zufällig E.ON | Avacon?  :wink:

Offline Kalorie

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Musterschreiben- extra Einzugermächtiungskündigung nötig?
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2005, 14:02:27 »
@Harry01
Also verändere ich das Schreiben, indem ich mich nur auf Gaspreise beziehe.

Noch ein Niedersachse: ja, bin bei der Avacon Gebiet Celle/Uelzen

Offline Harry01

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Musterschreiben- extra Einzugermächtiungskündigung nötig?
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2005, 14:18:35 »
@Kalorie

Dann machen Sie sich nicht zuviel Mühe, denn E.ON | Avacon beantwortet fast alle Schreiben mit Standard-Antworten. Achten Sie bei den Mahnungen, die Sie erhalten werden darauf, daß darin nicht die Versorgungseinstellung angedroht wird bzw. gehen Sie dann rechtzeitig dagegen vor.

Offline Kalorie

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Musterschreiben- extra Einzugermächtiungskündigung nötig?
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2005, 15:01:45 »
Vielen Dank Harry01

für die Info. Was man bei Mahnungen macht, muß ich hier beim Energienetz nochmal nachlesen.
lg
Kalorie

Offline stromdesigner

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Musterschreiben- extra Einzugermächtiungskündigung nötig?
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2005, 16:25:47 »
Hallo Kallorie
Hier mal mein Antwortbrief an die SVO. Im Gegenzug kam eine Entschuldigung und sogar Portoerstattung in Form von Briefmarken.
PS: Ich nehme an du warst der Anrufer am Freitag??


Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben mit Schreiben vom 08.11.2005 angedroht, die Versorgung einzustellen.
Diese ist jedoch rechtswidrig, da nach meinem Einwand der Unbilligkeit mit Schreiben vom 23.10.2005 an Sie, die Forderungen nach der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 30.4.2003 (NJW 2003, 3131ff) nicht fällig sind und deshalb keine Versorgungseinstellung erfolgen darf. Auch die Drohung mit einer Versorgungssperre ist rechtswidrig.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Sperrandrohung unverzüglich zurück zu nehmen.

Sollten Sie bis 17.11.2005 die Drohung nicht zurückgenommen haben, dann müssen Sie mit rechtlichen Schritten meinerseits rechnen.
Ich halte die von Ihnen verkündete Erhöhungen der Preise weiterhin für unbillig nach § 315 BGB, was Sie auch meinem Schreiben, dass ich Ihnen am 13.10 2005 zukommen habe lassen, entnehmen können.
Ich verweise Sie auf weitere eindeutige Urteile dazu, nämlich
-LG Mannheim, Urt.v.16.08.2004 - 24 O 41/04;
-AG Heilbronn, RdE 2005, 176 ff.;
-LG Köln, RdE 2004, 306;
-KG Berlin, Urt. v. 15.02.2005 - 7 U 140/04;
-BGH, Urteile v. 05.07.2005 - X ZR 60/04 und X ZR 99/04 sowie
-BGH NJW 2003, 3131

Die Sperrungsandrohung ist nicht nur aufgrund des Einwands der Unbilligkeit unzulässig, sondern auch unverhältnismässig.

Des Weitern erteile ich Ihnen und Ihren in Ihrem Auftrag handelnden Mitarbeitern hiermit ab sofort Hausverbot zum Zwecke der Versorgungseinstellung.


Außerdem weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass direkt ein Kontakt zur zuständigen Verbraucherzentrale, sowie zur zuständigen Energieaufsichtsbehörde  hergestellt wird. Sie stellen mir Mahngebühren in Rechnung, obwohl ich die Abschlagszahlung auf der Basis der bisherigen Preise pünktlich an Sie überwiesen habe.

Da die von Ihnen geltend gemachten höheren Preise erst mit einer gerichtlichen Entscheidung verbindlich werden können (vgl. BGH-Rechtssprechung dazu), dürfen Sie Beträge, die gar nicht fällig sind, auch nicht anmahnen oder gar Mahngebühren oder Gebühren für Rücklastschriften deshalb in Rechnung stellen.

Da Ihnen diese Rechtslage sicher bekannt ist, gehe ich bisher von einem Irrtum Ihrer Buchhaltung aus, auf den ich Sie hiermit letztmalig hinweise.



Mit freundlichem Gruss

Offline Kalorie

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Musterschreiben- extra Einzugermächtiungskündigung nötig?
« Antwort #6 am: 11. Dezember 2005, 12:09:54 »
Hallo stromdesigner,

ja, der Anrufer war ich. Danke für den Brief!!

lg
Kalorie

Offline Cremer

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Musterschreiben- extra Einzugermächtiungskündigung nötig?
« Antwort #7 am: 12. Dezember 2005, 10:17:33 »
@kalorie,

warum wollen Sie gegen die Strompreise keinen Widerspruch einlegen? Hier gilt das Gleiche wie bei Gas. Tuen Sie\'s!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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