danke für die antwort, bin jetzt am ball, letzte info ist, daß der messstellenbetreiber mir am nächsten tag die csv daten zur verfügung stellen muß, eigentlich muß dieser auch, wenn es ein online konto mit eigenem passwortgibt, auch visualisierungssoftware
anbieten. diese soll den endverbraucher beim stromsparen ausdrücklich unterstützen. für dieses u.a. smartmetergateway gibt es ein messstellenbetriebsgesetz. der grundversorger ist in der regel
der messstbtr.. vergibt dieser, diese dienstleistung, muß er dies mir mitteilen. dafür sogar ein Vorgegebenes formblatt. hier wird mitgeteilt wer welche daten nach der datenschutz bekommt. soweit die theorie. ab 1.2017 in diesem gesetz geregelt.
im moment verschiedene regelbereiche, die dies, teils schon für die vergangenheit festlegen, bzw. kommentieren, die in diesem gesetz zusammengeführt werden. oh ja, nun die praxis, werde nun mich als offensichtlich diskriminierter um die leistung und entschädigung bemühen. mfg mike