Hallo tk123!
Das Vergleichsangebot vom Stromanbieter sah so aus, dass er die Preiserhöhung um die Hälfte zurück genommen hatte: Anstatt einer 200% Steigerung des Grundpreises "nur" eine 100%ige Steigerung.
Ich habe dieses Angebot abgelehnt. Dies war M.E. die Voraussetzung, dass der Stromanbieter gegen mich eine Feststellungsklage einreichen durfte. Irrelevant war anscheinend, dass ich zuvor mit der Schlichtungsstelle gedroht habe.
Wenn du die Schlichtungsstelle einschaltest, dann erhöhst du die Gefahr einer Feststellungsklage, weil die Schlichtung entfällt (und damit auch die Kosten für den Stromanbieter), sobald eine Partei Klage einreicht.
Wie groß sind deine Erfolgsaussichten?
Diese Frage kann keiner seriös beantworten. Aber man kann Vergleiche zu den Preiserhöhungen der 365 AG und der ExtraEnergie (siehe Link) ziehen:
- Ja, das Schreiben hat Werbecharakter (für guten Service - haha)
- Ein Hinweis auf die Preiserhöhung ist insofern gegeben, weil sowohl der aktuelle als auch der zukünftige Arbeitspreis genannt wird. Allerdings (a) ist dies nicht hervorgehoben, (b) kommt überraschend (weil zuvor nur über Fußball und Servicequalität gesprochen wurde) und (c) weil der Satz sehr kompliziert formuliert ist.
Insgesamt schätze ich die Erfolgsaussichten schlechter ein als bei der Preiserhöhung der 365 AG. Allerdings würde ich am Vorgehen, wie auf der Internetseite skizziert festhalten, mit dem Unterschied, dass ein Vergleich in der Mitte für mich persönlich akzeptabel wäre.
Ich habe lange überlegt, ob ich so deutlich meine persönliche Meinung zu diesem Fall hier schreiben soll, weil ich kein Rechtsanwalt bin, ich nicht weiß ob du eine Rechtsschutzversicherung hast und letztendlich du entscheiden musst, wie viel Risiko du eingehen magst.
Viele Grüße!