Meines Erachtens nach ist es so in Ordnung, dass der nicht erfasste Zeitraum "geschätzt" wird.
Man muss allerdings wissen, dass sich hinter dem Begriff "Schätzung" schon eine nachvollziehbare Berechnung verbirgt (sollte zumindest...) .
In der Heizkostenverordnung ist eigentlich der Verbrauch des Nutzers "aus vorhergehenden Zeiträumen" als vorrangige Schätzgrundlage anzuwenden, jedoch denke ich, dass das Zugrundelegen des Verbrauchs des Nutzers aus einem nachfolgenden Zeitraum immer noch gerechter wäre als eine anderweitige Berechnung.
Ich habe es so verstanden, dass die (per Funk ausgelesenen) erfassten Verbräuche der jew. HKV, dann nach Gradtagen hochgerechnet wurden. Hier sollte man beachten, dass für den Dezember 160/1000 Gradtage und für den Januar sogar 170/1000 Gradtagen angesetzt werden. Auf diese beiden Monate fallen also insgesamt 33% der Jahres-Heizlast.
Bei einem Erstbezug mit Zeiträumen ohne Geräteausstattung, und dann ggf. noch mit anfänglichen Leerständen un unterschiedlichen Ausrüstungsterminen, ist die erste Abrechnung immer recht komplex. Das wird wohl erst das zweite Jahr zeigen.
Dass man von einer Funkablesung nichts mitbekommt ist übrigens kein Bug, das ist ein Feature...
Man soll nicht gestört werden, dafür kostet es auch ein bischen mehr...