Hallo Thomas,
die Jahresverbrauchsabrechnung des Versorgers für das gesamte Objekt müßte der Vermieter haben,zumindest in Copie,die auch auf Verlangen vom Mieter eingesehen werden kann.Die Abrechnung der Firma Ista für deine Wohnung bekommst du ja.Ich gehe mal davon aus,das für das gesamte Objekt ein Wärmeerzeuger vorhanden ist,der alle Wohneinheiten versorgt und ihr an euren Heizflächen Messgeräte habt.
Auf deiner Abrechnung von der Firma Ista muß aber auch der Gaspreis pro m3 vermerkt sein,weiterhin der Gesamtverbrauch des Objektes,dann die ermittelten Kosten deiner Wohnung gemäß Ablesung und die übrigen Nebenkosten,wie Ablese-u.Berechnungskosten der Firma Ista,Schornsteinfeger etc.
Zum Widerspruch,gemäß §315,durch den Vermieter,müßtest du mal anfragen,wie er dazu steht.Kann keine Aussage machen,ob er dazu gezwungen werden kann.
Es sind aber sicher auch in diesem Forum schon Fälle wie in deinem Fall behandelt worden,aber du mußt selbst suchen.Kann länger zurückliegen.
Sicherlich liest hier aber auch Herr RA Fricke mit und meldet sich zu Wort,wenn er da mehr weiß.
Gruß Hollmoor