Ich habe wegen Wechsel auf Erdgas einen Vertrag mit einem Flüssiggaslieferanten fristgemäß gekündigt. Die Kündigung ist bestätigt, verbunden mit hohen Auflagen zur Freilegung des unterirdischen Tanks und Kosten für Leerpumpen und Rückholen. Solche Kosten sind aber in dem geltenden Vertrag nicht vereinbart. Dort steht lediglich, daß der Tank Eigentum des Lieferanten ist und in den AGB der Satz: "[Firma] ist bei Vertragsbeendigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden gegen Miete oder Nutzungsentgelt überlassene unterirdische Tanks auszubauen und zurückzunehmen."
Die Firma ist für alle Einlassungen zum Thema taub und steht auf dem Standpunkt: Auch wenn es nicht explizit vereinbart ist, für die Rückgabe einer geliehenen beweglichen Sache ist ausschließlich der Leiher zuständig. Ist so etwas irgendwann schon einmal vor Gericht gewesen, worauf man sich beziehen kann?
Mein Problem an der Sache ist: Die Kosten (eingeschlossen das Freilegen, was wegen unseres Bodens nur mit schwerer Technik durch eine Baufirma möglich ist) übersteigen den Restwert des Tanks um ein Mehrfaches. Der Tank war über 22 Jahre in der Erde. Was machen die damit? Eine kurze Onlinerecherche ergibt: Vergleichbare gebrauchte Tanks gehen (ohne Transport) für 50 bis 300 Euro weg.